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Sozialhilfe/Wohngeld: Vorgaben bei Wohnungsgröße oder Miethöhe?

gefragt von JakobsElternJakobsEltern am 19.09.2007 um 13:47 Uhr

Wenn man Sozialhilfe oder Wohngeld beantragen möchte, gibt es dann Vorgaben wie groß die Wohnung oder wie hoch die Miete sein darf, damit man Geld bekommt? Hab schon im Netz geschaut aber nichts passendes gefunden. Weiß da jemand was? Danke!


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Reply


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 19. September 2007 14:02
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Größe des Wohnraums:

Was die angemessene Größe der Wohnung betrifft, so gelten in der Regel 45m² für eine, bzw. 60m² für zwei Personen, sowie weitere 15m² für jede weitere Person, nicht jedoch für Säuglinge, als angemessen.

Für den Fall, dass der Leistungsbezieher eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim besitzt, ist die Frage der Angemessenheit in dem Bereich der Vermögensanrechnung zu klären. In diesem Fall gelten andere Maßstäbe bezüglich der angemessenen Größe des Eigenheims.

die kosten pro qum wohnraum sind nicht einheitlich geregelt, da hat jede gemeinde ihre eigenen festlegungen für den höchstpreis.


tradaix
beantwortet von tradaix am 19. September 2007 14:04
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Die Grösse der Wohnung hängt von der Anzahl der Bewohner ab. Die Miethöhe richtet sich am örtlichen Mietspiegel. Genaue Zahlen hat die Arge (Arbeitsgemeinschaft Agentur für Arbeit und Sozialamt).


Shira
beantwortet von Shira am 19. September 2007 14:01
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Ich hoffe, hier wird deine Frage ausreichend beantwortet:

http://www.geldanlagehilfen.de/lexikon/glin/hausgeld/glba/4232.html


anonym
beantwortet von Auskunft am 19. September 2007 14:03
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Mit der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe durch das „Hartz-IV-Gesetz“ hat sich auch das Wohngeldgesetz geändert.

Während Arbeitslose früher Wohngeld erhielten und davon ihre Wohnkosten selbst bestritten, bekommen sie seit der Einführung der Hartz-IV-Gesetze die tatsächlichen Kosten von Unterkunft und Heizung bezahlt.

Allerdings entscheiden jetzt die Kommunen, ob sie die Wohnung für angemessen halten.

Da die Wohnungsmarktlage regional sehr unterschiedlich sein kann, hat der Gesetzgeber keine bundeseinheitliche Rechtsverordnung über die erlaubte Wohnungsgröße und Miethöhe erlassen. Jede Kommune entscheidet selbst, welche Wohnung sie als angemessen einstuft.

Was den Quadratmeterpreis angeht, orientieren sich viele Kommunen inzwischen am örtlichen Mietspiegel, wobei manche den Unterwert und andere den Mittelwert zugrunde legen.

Bei der Wohnungsgröße halten sich viele Kommunen an das Wohnraumfördergesetz und betrachten danach folgende Wohnungsgrößen als angemessen:

  • für einen Alleinstehenden: 45 Quadratmeter
  • für einen Zwei-Personen-Haushalt: 60 Quadratmeter Wohnfläche oder zwei Wohnräume
  • für einen Drei-Personen-Haushalt: 75 Wohnfläche oder drei Wohnräume
  • für einen Vier-Personen-Haushalt: 85 bis 90 Quadratmeter Wohnfläche oder vier Wohnräume

Für jedes weitere Haushaltsmitglied dürfen es 10 Quadratmeter oder ein Wohnraum mehr sein.

(http://www.wdr.de/tv/service/wohnen/inhalt/20060608/b_1.phtml)


datCudaViech
beantwortet von datCudaViech am 19. September 2007 13:54
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dazu würd ich an deiner stelle mal zum sozialamt gehen oder wo auch immer man das beantragt, mit den genauen maßen deiner wohnung und der genauen höhe der mite und sonstigen zusatzkosten...das kannst du einem mitarbeiter dann vorlegen und der kann dir dann sagen was du als unterstützungen bekommen kannst oder nicht...oder er sagt dir gleich das deine wohnung zu groß ist für ne unterstützung und du dir ne kleinere suchen musst, wenn du unterstützung haben willst




Kommentar von Simple_avatar5smallschlossgeist am 6. Oktober 2007 20:00

Sehe ich auch so.




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