JakobsEltern am 19.09.2007 um 13:47 Uhr
Wenn man Sozialhilfe oder Wohngeld beantragen möchte, gibt es dann Vorgaben wie groß die Wohnung oder wie hoch die Miete sein darf, damit man Geld bekommt? Hab schon im Netz geschaut aber nichts passendes gefunden. Weiß da jemand was? Danke!
Größe des Wohnraums:
Was die angemessene Größe der Wohnung betrifft, so gelten in der Regel 45m² für eine, bzw. 60m² für zwei Personen, sowie weitere 15m² für jede weitere Person, nicht jedoch für Säuglinge, als angemessen.
Für den Fall, dass der Leistungsbezieher eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim besitzt, ist die Frage der Angemessenheit in dem Bereich der Vermögensanrechnung zu klären. In diesem Fall gelten andere Maßstäbe bezüglich der angemessenen Größe des Eigenheims.
die kosten pro qum wohnraum sind nicht einheitlich geregelt, da hat jede gemeinde ihre eigenen festlegungen für den höchstpreis.

Die Grösse der Wohnung hängt von der Anzahl der Bewohner ab. Die Miethöhe richtet sich am örtlichen Mietspiegel. Genaue Zahlen hat die Arge (Arbeitsgemeinschaft Agentur für Arbeit und Sozialamt).

Ich hoffe, hier wird deine Frage ausreichend beantwortet:
http://www.geldanlagehilfen.de/lexikon/glin/hausgeld/glba/4232.html
Mit der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe durch das „Hartz-IV-Gesetz“ hat sich auch das Wohngeldgesetz geändert.
Während Arbeitslose früher Wohngeld erhielten und davon ihre Wohnkosten selbst bestritten, bekommen sie seit der Einführung der Hartz-IV-Gesetze die tatsächlichen Kosten von Unterkunft und Heizung bezahlt.
Allerdings entscheiden jetzt die Kommunen, ob sie die Wohnung für angemessen halten.
Da die Wohnungsmarktlage regional sehr unterschiedlich sein kann, hat der Gesetzgeber keine bundeseinheitliche Rechtsverordnung über die erlaubte Wohnungsgröße und Miethöhe erlassen. Jede Kommune entscheidet selbst, welche Wohnung sie als angemessen einstuft.
Was den Quadratmeterpreis angeht, orientieren sich viele Kommunen inzwischen am örtlichen Mietspiegel, wobei manche den Unterwert und andere den Mittelwert zugrunde legen.
Bei der Wohnungsgröße halten sich viele Kommunen an das Wohnraumfördergesetz und betrachten danach folgende Wohnungsgrößen als angemessen:
Für jedes weitere Haushaltsmitglied dürfen es 10 Quadratmeter oder ein Wohnraum mehr sein.
(http://www.wdr.de/tv/service/wohnen/inhalt/20060608/b_1.phtml)
dazu würd ich an deiner stelle mal zum sozialamt gehen oder wo auch immer man das beantragt, mit den genauen maßen deiner wohnung und der genauen höhe der mite und sonstigen zusatzkosten...das kannst du einem mitarbeiter dann vorlegen und der kann dir dann sagen was du als unterstützungen bekommen kannst oder nicht...oder er sagt dir gleich das deine wohnung zu groß ist für ne unterstützung und du dir ne kleinere suchen musst, wenn du unterstützung haben willst
Sehe ich auch so.