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Sozialhilfe- wann bekomm ich wie viel?

gefragt von Sabbylein am 25.02.2008 um 21:17 Uhr

Hallo

Also hab mal ne frage mein Freund hat eine abgeschlossene Berufsausbildung, wurde aber nicht übernommen. jetzt ist er seit über einem Jahr arbeitslos und bekommt kein ALG 2 mehr. Was kann er jetzt machen irgendwo muss er doch geld her bekommen...?? (ergänzung: Er ist 20, wohnt noch bei seinen Eltern, aber diese wollen ihn zu seinem 21 Geburtstag raus werfen...) Hoffe es kann mir jmd auskunft geben...!!

lg Sabbylein


Reply


angelela
beantwortet von angelela am 25. Februar 2008 21:19
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wieso bekommt er kein alg2 mehr? das steht prinzipiel erstmal jedem zu?? da muss er schoin mist gebaut haben um das nicht mehr zu bekommen.. oder seine eltern verdienen zuviel, dann steht ihm das nicht zu..

Kommentar von 90d403d723aa221c992a7c09d16139aasmallsheela2011 am 25. Februar 2008 21:21

Nein stimmt so nicht, er ist unter 25 also sind seine Eltern ihm gegenüber Unterhaltspflichtig....

Kommentar von 0268b77534e0f9c7dba1634bb8a12e95smallangelela am 25. Februar 2008 21:23

deswegen habe ich geschrieben, das wenn seine eltern zuviel verdienen, dann steht ihm nix zu.. sonst aber schon.. es sei denn er hat mist gemacht, dann hat er aber selber schuld..


Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 25. Februar 2008 21:20
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warum bekommt er denn kein alg 2 mehr?

haben die eltern zu hohen verdienst, oder hat er sich was zu schulden kommen lassen?

wenn die eltern zu viel verdienen, muss er da seinen lebensunterhalt herbekommen.

hat er was verbockt, pech, dann gibt es nix mehr.

sollte er allerdings am verhungern sein, gibt es den naturalunterhalt.


sunpoint
beantwortet von sunpoint am 25. Februar 2008 21:22
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Dann hat er ja ein schönes Geburtstagsgeschenk !!! ja was soll er machen ?? Er soll sich auf die Beine machen, sich anstrengen und eine Arbeit suchen. Soll nicht warten das andere ihm was besorgen. Wenn er arbeiten will wird er auch eine Arbeit finden...dann hat sich das Thema ALG 2 erledigt... Viel Erfolg.

Kommentar von Simple_avatar5smallManu Manu am 25. Februar 2008 21:34

hey sunpoint, denke mal, du warst noch nicht arbeitslos. dann hattest du ja glück. ...denn viele wollen arbeiten, doch einen job zu bekommen ist nicht einfach. und was soll bis dahin geschehen? denke mal, darum geht es Sabbylein. ihr freund wird sicher nicht auf der faulen haut liegen.

Kommentar von 185a409cd19fc9526d3b7fb6bec6f5edsmallsunpoint am 25. Februar 2008 21:44

Dann les mal weiter oben die Antworten. Warum bekommt er kein ALG 2 mehr?


ghostwriter
beantwortet von ghostwriter am 25. Februar 2008 21:22
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Seine Eltern müssen bis zum 25.Lebensjahr finanziell für ihn aufkommen.Bis dahin bekommt dein Freund keine finanzielle Unterstützung vom Staat. Wenn er eine Berufsausbildung hat, soll er sich um Arbeit bemühen, dann ist er auch in der Lage, sich selber seinen Lebensunterhalt zu finanzieren.


Lyna87
beantwortet von Lyna87 am 25. Februar 2008 21:22
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er hat vollen Anspruch auf ALG II.....

er muss einfach nen neuen Antrag beim Amt stellen oder bzw. den eigentlichen verlängern.

Miete übernimmt aber das AMT nicht zur vollen Höhe sondern nur, einen Zuschuss, da er ja keine 25 ist...... und außerdem ich denke mal dass er probleme bekommen wird mit wohnung finden..... da dies schon seit ner weile nur ab dem 25. lebensjahr gestattet wird





mauseengel
beantwortet von mauseengel am 25. Februar 2008 21:24
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Da haben die Eltern aber ein tolles Geburtstagsgeschenk muß ich schon sagen echt nett.Armer Kerl. Er soll den Sesselpupsern vom Arbeitsamt so lange auf die Ketten gehen bis die nachgeben und er die Kohle bekommt.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 25. Februar 2008 21:34

Auch die Leute bei der ARGE machen nur ihre Arbeit und man muss sie nicht als "Sesselpubser" beleidigen.

Kommentar von Simple_avatar2smallnelemaus am 25. Februar 2008 21:51

richtig HerrLich! trotzdem sind manche personen bei der agentur für arbeit nicht motiviert, weil sie selbst einen befristenten arbeitsplatz haben - in der regel 6 monate. zurück zum problem - der grundsatz lautet: leistung für leistung. richtig? ja oder ja? der persönliche moment (geburtstag) ist dabei unerheblich. (unkommentiert)


anonym
beantwortet von Sabbylein am 25. Februar 2008 21:24
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Also er ist jetzt püber ein jahr arbeitslos da bekommt er es nicht mehr... Seine eltern das ist so ne sache seine Mutter verdient nicht viel aber sien stief vater ist Polizist (seine mutter is mit dem stiefvater verheiratet aber dieser hat ihn nicht adoptiert)

gibt es nicht irgend ne sonder regelung das ne wohnung finaziert bekommt, er wohnt mit seinen "eltern" und einem kleinen bruder (8) in eienr 3 zimmer wohnung...

Kommentar von 0be3f38dc2e1d93bdb932d581b9a02easmallXy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 25. Februar 2008 21:30

darauf kann das amt keine rücksicht nehmen. er ist unter 25 und muss somit bei den eltern wohnen bleiben.

in erster linie hat er sich um arbeit zu bemühen.

wie kommt der steuerzahler dazu ihm eine wohnung zu bezahlen? nein, so geht das nicht auf.

Kommentar von Sabbylein am 25. Februar 2008 21:31

er sucht ja doch arbeit, aber das ist janicht so einfrahc wie wir alle wissen

Kommentar von Gutefrage.net Support am 26. Februar 2008 22:20

Liebe Sabbylein,

bitte nutze in Zukunft für nachträgliche Ergänzungen Deiner Frage die Kommentarfunktion über "Antwort kommentieren". So kann der Zusammenhang auch später nicht mehr verloren gehen, da die Antworten ja durch die Bewertungsfunktion ständig in Bewegung sind.

Viele Grüße

Verena vom gutefrage.net-Support


sheela2011
beantwortet von sheela2011 am 25. Februar 2008 21:47
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Das habe ich nach langem recherchieren gefunden:

Wer ist zum Bezug von Leistungen berechtigt? Leistungen des ALG II, genauer gesagt die Grundsicherung für Arbeitssuchende, erhalten grundsätzlich alle erwerbsfähigen und hilfsbedürftigen Personen. Daraus ergibt sich, dass die jeweilige Person dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung stehen muss, um Leistungen zu erhalten.

ALG II Empfänger unter 25 Jahren haben ab dem 1. April 2006 grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf die Kosterübernahme für eine eigene Wohnung. Nur falls der Leistungsempfänger aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht in der elterlichen Wohnung leben kann, aus beruflichen Gründen umziehen muss oder ein ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt, muss der zuständige Träger (in der Regel die ARGE oder das Arbeitsamt) einem Umzug zustimmen. Als Stichtag hierfür gilt Freitag, der 17. Februar 2006. Wer also vor diesem Datum aus der elterlichen Wohnung ausgezogen ist, fällt nicht unter diese Regelung.

Quelle: http://kuerzer.de/g4BarxVUo

Ich hoffe es hilft Dir weiter...


anonym
beantwortet von lebenplus am 26. Februar 2008 08:44
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Mein Vorschlag: In seiner Situation sollte er sich deutschlandweit um einen Job auch auf eigene Faust (Internet(...))bemühen. Er darf sich nicht auf das Arbeitsamt verlassen- jedoch müssen die ihn auch ohne Bezüge immer wieder einladen und beraten. Sollte er sich allerdings nicht an Terminabsprachen, z.B. Vorstellungsgespräche oder Beratungen gehalten haben, macht auch ein Arbeitsamt "seine Schotten dicht". Sie fühlen sich halt auch auf den Arm genommen (verständlich...oder!?). Jedenfalls hätte ich meinen Job nicht, wenn ich nicht selber aktiv geworden wäre (Recherche, Bewerbungen, Vorstellungen). Nicht aufgeben - immer am Ball bleiben - dazu solltes Du ihn ermuntern, denn nach einer Weile der Arbeitslosigkeit, stellen sich starke Selbstzweifel ein, die musst Du ihm ausreden! Er kann was und er wird es schaffen!!!


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