Meine Oma ist seit einiger Zeit Pflegebedürftig, erhält die Pflegestufe 1. Oma wird von ihrer Tochter gepflegt(meine Mutter) Da wir annehmen, daß Oma eines Tages ins Heim muß, ist die Finanzierung ein Problem für uns. Oma hat eine kleine Rente, sodaß sie die Heimkosten nicht zahlen könnte, also Sozialhilfe beantragen müßte. Meine Mutter selbst erhält eine kleine Rente und ich beziehe eine Erwerbsminderungsrente. Meine Mutter besitzt ein Haus, daß sie mit meinem Vater von seiner Mutter abgekauft hatte. Oma hat also mit dem Haus nichts zu tun. Meine Frage: Kann das Sozialamt verlangen, daß meine Mutter das Haus verkaufen mu&

Nein, das wir das Sozialamt auch nicht tun. Wenn Deine Oma ins Heim muss und ihre Rente nicht ausreicht kann sie für sich Hilfe beantragen.Eigentum an einem kleinen Grundstück mit Haus wird nicht verwertet, auch im Falle Deiner Mutter nicht, es darf eben nur nicht Riesig sein, also den normalen Sätzen entsprechen. Es gibt auch ALG II Empfänger mit Wohneigentum.Auch dort wird z.B. für die Nebenkosten ein Zusatz gewährt.
Nein. Zwar ist deine Mutter im Pflegefall finanziell für ihre Eltern unterhaltspflichtig. Aber es gibt ja einen Freibetrag. Das eigene Haus bleibt davon unberührt. Nur wird dann der Freibetrag kleiner, da man ja keine Miete zahlen muß

nein, das haus wird bleiben. zum einen ist es selbstgenutztes wohneigentum, das darf sowieso nciht angetastet werden und zum anderen, wenn ich das so richtig verstanden habe, gehörte das haus der anderen oma (also nicht der um die es hier geht) und somit kann hier noch nicht mal etwas zurückgefordert werden.
wenn das haus vorher der hilfebedürftigen oma gehört hätte und es hätte eine schenkung vorgelegen, dann hätte das sozialamt die schenkung rückgängig machen können innerhalb von 10 jahren.
allerdings wird deine mutter bzw. deine eltern zum unterhalt herangezogen werden. hier handelt es sich um unterhalt aus einkommen und auch aus vermögen, sollte es vorhanden sein.
richtig. Nur muß man natürlich kein Unterhalt zahlen wenn man weniger als 1400 Euro monatlich zur Verfügung hat

Das Haus muß nicht verkauft werden, wenn es selbst bewohnt wird.
Hauseigentum muß nur dann veräußert werden, wenn es vom nicht vom Eigentümer oder einem Angehörigen bewohnt wird.Also wenn deine Mutter das Haus anderweitig vermietet hat, könnte eventuell das Sozialamt die Veräußerung verlangen, da Kinder ihren Eltern ja unterhaltspflichtig sind.
g) § 90 Abs. 2 Ziff. 8: ein angemessenes Hausgrundstück, das vom Hilfesuchenden oder einer anderen in den § 19 Abs. 1 bis 3 genannten Person allein oder zusammen mit Angehörigen ganz oder teilweise bewohnt wird und nach ihrem Tod von ihren Angehörigen bewohnt werden soll. Angemessen sind dabei nach herrschender Meinung z.B. Famileneigenheime und Eigentumswohnungen mit t Wohnungensgrößen von 120 bis 130 m².
Nachzulesen hier:
Leider wird das Haus drauf gehen. Das hatten wir gerade auch in der Familie. Wenn sie ins Heim kommt und die Rente nicht reicht wird das Haus verkauft und das Geld so lange aufgebraucht solange sie lebt.
das ist nur der Fall wenn der Oma das Haus gehören würde

Hi, ich kann dir deine Frage nicht beantworten. Aber eine Freundin von mir hatte Probleme und einfach direkt beim Sozialamt angerufen. Dort bekommst du kompetente , kostenlose Auskunft und bist nicht auf wenn und aber angewiesen. Mein Tipp: ruf einfach mal bei dem für euch zuständigen Sozialamt an. Das sind auch nur Menschen, die helfen dir ganz gerne. lg Horbach

Nein das Haus können sie deiner Mutter nicht nehmen, da wenn dann ja deine Oma Sozialhilfe beantragen würde und dieses hat ja nix mit deiner Mum zu tun
Die Sozialhilfe ist gegenüber der Unterhaltsplicht zwischen Verwandten,Eltern,Kindern und Ehegatten nachrangig.Fehlt die Fähigkeit zur Finanzierung des Lebensunterhaltes müssen die Eltern für ihre Kinder oder die Kinder für Ihre pflegebedürftigen Eltern grundsätzlich ihr gesamtes pfand und verwertbares Vermögen einsetzen vor allem durch Veräußerung von Grundbesitz oder Kapitalvermögen selbst wenn dadurch der eigene Lebensstandard sinkt
Da irrst du leider. Solange verwertbare Güter da sind geht das drauf. Davor hätte sie sich nur schützen können wenn sie das Haus vor 10 Jahren ihrer Tochter überschrieben hätte.
da muss ich dir Recht geben, das ist wirklich so DH
nein Buegelfee du irrst. Es gibt Freibeträge und vorallem wenn nur eine kleine Rente da ist, muß man dies nicht befürchten. Das Haus gehört ja nicht der Oma sondern der Tochter und die hat Freibeträge zur Altersversorgung. Selbgenutztes Wohneigentum bleibt dabei außen vor.
Da stimme ich Mismis zu, siehe meine Antwort.