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sozialhilfe oder arbeitslosengeld beantragen? Wohngeld? Freie Wohnungsauswahl?

gefragt von fluchi am 16.12.2007 um 14:14 Uhr

Bin ziemlich unerfahren im Behördenkram. bin frische 18 und wohne seit bald 1 1/2 Jahren in einer eigenen Wohnung und habe in dieser Zeit in einem Arbeitsvertrag als FSJ'ler gesteckt. In 2 Monaten läuft der Vertrag jedoch aus und ich stehe dann ohne etwas da. Aufgrund Trennung von meiner Freundin werden wir auch bald auseinanderziehen (haben bis jetzt zusammen gewohnt).Wo muss ich mich melden?Arbeitslos melden und Hartz IV beantragen oder beim Sozialamt melden? Kann ich parallel auch Wohngeld beantragen? Und steht mir frei in was für eine Single-Wohnung ich ziehen kann oder muss mir vorher in einer Behörde anfragen ob ich dahin ziehen darf?Wenn ja, welche? Hoff es w


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Reply


anonym
beantwortet von Regenmacher am 16. Dezember 2007 14:25
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Ein Sozialamt, bei dem du dich melden könntest gibt es nicht mehr.

Wenn ich wüsste, was FSJ bedeutet, könnte ich noch etwas mehr dazu sagen. Aber für dich ist entweder die Arbeitsagentur zuständig mit Arbeitslosengeld I, oder die ARGE mit Arbeitslosengeld II (besser bekannt als Hartz IV).

Kommentar von Simple_avatar7smalljesreel am 18. Dezember 2007 21:31

na ja, ein Sozialamt gibt es ja schon noch. Da werden Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 12 (früher: Sozialhilfe) dem gewährt, der sich aus eigener Kraft nicht helfen kann. Weil er weniger als 3 Std. arbeitsfähig ist oder EU-Rentner, Altersrentner oder weil er in Stationärer Unterbringung /Haft ist, die länger als 6 Monate dauert. Also die Idee der Sozialhilfe, die lebt weiter, dass nämlich die Starken die wirklich Schwachen tragen. Grundsätzlich wäre Alg II auch so eine Idee, wenns nicht ausgenützt würde und damit das Solidarprinzip nicht greift


Rainbow61
beantwortet von Rainbow61 am 16. Dezember 2007 14:25
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Bis Du 25 mußt Du bei Deinen Eltern wohnen. Geld für Miete gibt´s also nicht. Nur in Ausnahmefällen wenn das Zusammenleben absolut unzumutbar ist. (Und wenn das so ist, gibt es Vorschriften wie groß eine Wohnung für eine Person sein darf und was sie höchstens kosten darf ) Bleibt also warscheinlich nur 311.- HarzIV oder gar nichts weil die Einkommen Deiner Eltern zählen. Sozialamt in dem Sinne gibt´s nicht mehr, das ist jetzt mit der Arbeitsagentur zusammengelegt. Am besten machst Du einen Termin bei Deiner zuständigen ArGe (Arbeitsamt) und lässt Dich beraten.

Kommentar von fluchi am 16. Dezember 2007 17:00

Meine Eltern wohnen ca. 500km entfernt (NRW - Sachsen-Anhalt), aus diesem Grund klappt das mit den bei-den-Eltern-wohnen nicht, und ich persönlich würde es auch als unzumutbar sehen wenn die jetzt verlangen würden dass ich wieder zurück ziehe... Trotzdem danke, werd mich dann mal bei der arge melden =/


Lotusblume12
beantwortet von Lotusblume12 am 16. Dezember 2007 14:42
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Ich würde dir raten erst mal mit deinen Eltern zu reden, denn die sind erst mal Unterhaltsverpflichtet. Wenn du schon seit so langer Zeit eine Wohnung hast, ist womöglich die Beziehung zu den Eltern nicht so toll. Wenn du Schule machst, bist du ja nicht arbeitslos, du könntest ja gar keine Arbeit aufnehmen, also könnte es sein dass du Schülerbafög beantragen musst. Lass dich beim Jugendamt beraten, die sollten es wissen, selbst wenn du über 18 bist. LG Lotusblume

Kommentar von 52a6a9132a85c3c4a5b9333bbaa38fecsmallLotusblume12 am 16. Dezember 2007 14:47

ups als FSJ'ler, das hatte ich wohl falsch interpretiert, habe an Fach-Schule gedacht. Jo denn mal zur Arbeitsagentur!! lach. LG Lotus


Lursa
beantwortet von Lursa am 16. Dezember 2007 14:43
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Bei Arbeitslosigkeit nach FSJ (FSJ steht für Freiwilliges Soziales Jahr - für die, die es nicht wussten) sollte man sich sofort beim Arbeitsamt melden, sobald man davon erfährt, wann der Vertrag endet. Frühestens 3 Monate vor Ende des Vertrags.

Es schadet also nicht, wenn Du Dich sofort beim Arbeitsamt als Arbeitssuchend meldest. Alle weiteren Schritte und welche Möglichkeiten Du hast, erklärt man Dir dort. Mein Vorredner hat recht... nur in Ausnahmefällen gibt es Mietzuschuss.


jesreel
beantwortet von jesreel am 18. Dezember 2007 00:31
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1) Die Eltern sind zum Unterhalt verpflichtet, bis du deine Ausbildung beendet hast. 2) U25 kehrt in die heimischen Gefilde zurück oder finanziert sich sein Zuhause selbst (Zumutung!) 3) ZIMMER! Haben Schüler und Studis im allgemeinen (weil die Eltern ja unterhaltsverpflichtet sind)4) Im Fall von Ausbildung (elternfern) gibt es Bundesausbildungsbeihilfen, damit man sich sein Zimmer leisten kann 5) Ein junger 18jähriger wird von jeder Zeitarbeitsfirma nach Weihnachten und später eingestellt.

"Wohngeld" ist Teil der Alg II Leistung, den ein arbeitsloser erhält, der eine eigene Wohnung hat( haben darf) Sozialhilfe kriegt nur noch der, der sich wirklich nicht aus eigener Kraft helfen kann.







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