Hallo, alle.
Bisher wurde Sozialhilfe für Lernmittel Schulanfänger abgelehnt. Jetzt soll es zu diesem thema ein neues Sozialgerichtsurteil geben. Wer kann mir darüber Infos geben bzw mir die Quelle dieser neuen Sozialgerichtsurteile nennen? Danke im voraus
Wilfried Marquardt
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Sozialhilfe für Einschulungsbedarf und freiwillige Arbeitsgemeinschaft
Die Kosten für die Beschaffung der Mindestausstattung für einen Schulanfängers (Stifte, Hefte u.ä.) gehören zum notwendigen Lebensunterhalt, da sie für den Schulbesuch erforderlich sind. Sie sind daher als einmalige Leistung vom Sozialamt zu übernehmen. "br /> Für die Teilnahme an freiwilligen Arbeitsgemeinschaften, die über das eigentliche schulische Unterrichtsprogramm hinaus gehen, kann ein Sozialhilfeempfänger jedoch keinen einmaligen Zuschuß verlangen.

www.tacheles-sozialhilfe.de mußt Du mal durchgucken, da sind einige interessante Dinge nachzulesen.
http://www.herbertmasslau.de/pageID_4689203.html
etwas neueres ist derzeit nicht bekannt.
hier ist u.a . ein urteil eines sozialgerichtes auf aufgefüht, wo einer klägerin in berlin schulbedarf zugesprochen wurde.
sozialgerichtsurteile sind einzelfallurteile und nicht allgemein gültig.
generell gilt auch weiterhin, das der schulbedarf vom regelsatz zu bestreiten ist.
gegen einen ablehnungs bescheid kannst du widerspruch einlegen und bei ablehnung dann klage einreichen beim sozialgericht.
das ist ein altes urteil aus dem jahre 1996. es betraf das alte sozialhilferecht, was es seit 2005 nicht mehr gibt.
Sorry, das habe ich nicht gesehen.