gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Sozialhilfe ergänzend für alleinerziehende Mutter trotz Halbtagsstelle weil nichts zum Leben bleibt

gefragt von WinterbirdWinterbird am 26.05.2008 um 21:59 Uhr

Meine Schwägerin lebt getrennt von meinem Bruder in München,hat 2 Kinder 3+5 Jahre,die in den Kindergarten gehen,Sie hat nach dem Erziehungsurlaub in ihrer alten Stelle wieder als Halbtagskraft angefangen.Sie lebt in einer Genossenschaftswohnung und bekam Sozialhilfe und Wohngeld und Unterhalt vom Jugenamt,da mein lieber Bruder keinen Unterhalt zahlte.(Insolvenzverfahren in der Ehe)Er wohnt in NRW und lässt es sich gut gehen während die Mutter nach Abzug aller Kosten mal 200 Euro zum Leben bleiben...ach ja 29 Euro Wohngeld bekommt sie noch.Sie wollte kein Sozialfall bleiben und es geht ihr schlecht trotz Arbeit !! Kann sie Sozialhilfe bekommen als Ergänzung? Klagt demnächst Unterhalt ein.


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Geld (22326)
Arbeit (14335)
sozialhilfe (431)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


moon73
beantwortet von moon73 am 26. Mai 2008 22:00
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja natürlich kann sie ergänzend ALG II beantragen und sollte so schnell wie möglich einen Termin machen und einen Antrag stellen. www.sozialhilfe24.de

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 26. Mai 2008 22:06

Korrekte Antwort! DH!

Kommentar von 65f79fd7e202ff93b2e1bf3784cd290dsmallWinterbird am 26. Mai 2008 22:32

Angeblich verdient sie noch zu viel sagte sie mir gerade und das Wohngeld war nur einmalig. Wir nehmen den Link zur Hilfe...danke für die schnelle Antwort auch den anderen!

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 27. Mai 2008 07:59

Mit Hilfe von diesem Link kann sie ganz leicht ihren Anspruch prüfen lassen, außerdem hat sie Anspruch auf Unterhaltsvorschuß (da ihr Ex ja nicht zahlt) diesen muß sie auch extra beantragen. http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html


Indy72
beantwortet von Indy72 am 26. Mai 2008 22:02
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, sie hätte ggf. Anspruch auf ergänzenden Lebensunterhalt.


gertrude2
beantwortet von gertrude2 am 26. Mai 2008 22:03
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

normalerweise hätte sie anspruch auf kinderzuschlag


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.