Winterbird am 26.05.2008 um 21:59 Uhr
Meine Schwägerin lebt getrennt von meinem Bruder in München,hat 2 Kinder 3+5 Jahre,die in den Kindergarten gehen,Sie hat nach dem Erziehungsurlaub in ihrer alten Stelle wieder als Halbtagskraft angefangen.Sie lebt in einer Genossenschaftswohnung und bekam Sozialhilfe und Wohngeld und Unterhalt vom Jugenamt,da mein lieber Bruder keinen Unterhalt zahlte.(Insolvenzverfahren in der Ehe)Er wohnt in NRW und lässt es sich gut gehen während die Mutter nach Abzug aller Kosten mal 200 Euro zum Leben bleiben...ach ja 29 Euro Wohngeld bekommt sie noch.Sie wollte kein Sozialfall bleiben und es geht ihr schlecht trotz Arbeit !! Kann sie Sozialhilfe bekommen als Ergänzung? Klagt demnächst Unterhalt ein.

Ja natürlich kann sie ergänzend ALG II beantragen und sollte so schnell wie möglich einen Termin machen und einen Antrag stellen. www.sozialhilfe24.de

Ja, sie hätte ggf. Anspruch auf ergänzenden Lebensunterhalt.
Korrekte Antwort! DH!
Angeblich verdient sie noch zu viel sagte sie mir gerade und das Wohngeld war nur einmalig. Wir nehmen den Link zur Hilfe...danke für die schnelle Antwort auch den anderen!
Mit Hilfe von diesem Link kann sie ganz leicht ihren Anspruch prüfen lassen, außerdem hat sie Anspruch auf Unterhaltsvorschuß (da ihr Ex ja nicht zahlt) diesen muß sie auch extra beantragen. http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html