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Sozialansprüche im Ausland?

gefragt von RosabrilleRosabrille am 04.10.2009 um 14:04 Uhr

Angenommen der Fall, dass man für einige Jahre in Deutschland gelebt hat und immer brav seine Sozialabgaben geleistet hat. Hat man dann eigentlich Anspruch auf diese Sozialleistungen, wenn man nicht mehr in Deutschland wohnt? Bekomme ich z.B. Rente (wenn ich z.B. 20 Jahre immer eingezahlt habe) wenn ich ins Ausland ziehen würde?

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Shadowrunnerin
beantwortet von Shadowrunnerin am 4. Oktober 2009 14:05
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Hilfreichste Antwort

Nei du musst einen wohnsitz in deutschland haben.....

Kommentar von F2b67ae5be7fc219df1e4c2aa9cf622csmallShadowrunnerin am 4. Oktober 2009 14:13

ok hab noch mal geschaut kleiner nachtrag: Vorübergehend oder dauerhaft Der Rentenversicherungsträger unterscheidet, ob sich ein Rentner vorübergehend oder dauerhaft im Ausland aufhält. Unproblematisch ist es für den Rentenempfänger, wenn er insgesamt weniger als sechs Monate im Ausland lebt und die restliche Zeit des Jahres in Deutschland verbringt. Er bekommt seine Rente in voller Höhe ausgezahlt. Wer allerdings mehr als sechs Monate im Ausland lebt und damit seinen dauernden oder auch "gewöhnlich" genannten Aufenthalt im Ausland begründet, der muss unter Umständen mit Einschränkungen rechnen. Diese können sich entweder auf den Rentenanspruch oder auch die Höhe der Rente auswirken.

quelle: http://www.ruv.de/de/rvratgeber/altersvorsorge/gesetzlicherente/2renteimausland.jsp


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anonym
beantwortet von rejo52 am 4. Oktober 2009 14:06
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Wenn du einen Rentenanspruch erworben hast, bekommst du die Rente auch ins Ausland geschickt. Du musst dazu der Rentenanstalt deine Auslands-Kontonummer rechtzeitig bekannt geben.


peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 4. Oktober 2009 14:08
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Deinen Rentenanspruch aus Deuschland bekommst Du auf jeden Fall auch ins Ausland überwiesen


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