Sozialamt und Schrebergarten
Ich musste Zwangsrente einreichen. Da sie zu gering ist um davon zu leben, muss ich beim Sozialamt Aufstockung beantragen. Dort wurde mir mitgeteilt, dass ich meinen Schrebengarten verkaufen muss. Vor 14 Jahren wurde er auf 7000 € geschätzt, im Falle eines Verkaufes würde mein Ex-Mann auch noch die Hälfte erhalten. Diesen Preis würde ich aber noch nicht mal erzielen können, da es im Haus kein Wasser gibt. Was aber viel Wichtiger ist, der Garten ist mein sozialer Mittelpunkt. Ich bin dort auch ehrenamtlich tätig und bekomme so einen kleinen Zuschuß. Witzigerweise darf ich das auch anrechnungsfrei, sogar höher als bei Hartz. Ich mochte nur das, was jeder bekommt. Andere kaufen Alkohol oder Zigaretten, und ich eben meinen Garten. Außerdem könnte mein Sohn vom Erlös des Gartens ja auch meine Beerdigung bezahlen.Ich brauche meinen Garten. Könnt Ihr mir raten?
4 Antworten
Der Preis von vor 14 Jahren wird sich nicht halten lassen. Laß ihn neu schätzen, Du hast doch auch im Alter einen jährlichen Selbstbehalt, vielleicht läßt sich das mit dem Sozialamt auch klären und Du kannst Deinen Garten behalten.
"Ein Alleinstehender darf bis 2.600 Euro besitzen, für den Partner kommen 614 Euro hinzu."
Hättest Du denn soviel? Ich glaub ja nicht, das der Garten heute noch viel wert ist wie vor 14 Jahren.
Du solltest doch mal einen Anwalt zu Rate ziehen.
Danke für Deine Antwort. Die Sache hat sich mittlerweile in Wohlgefallen aufgelöst. Brauche meinen Garten nicht zu verkaufen. Hötte ja auch nicjts gebracht. Im schlimmsten Falle hätte der Verpächter sagen können, nehmen sie ihr Haus und gehen weg.
Schonvermögen oder Beerdigungskosten-Rücklage nach SGB XII, versuche es einmal damit.
Da wirst Du nichts gegen machen können. Was Du brauchst sagt Dir das Amt.