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Sozialamt, hat jemand Erfahrung oder Kenntnis, ob das Sozialamt die Mietschulden übernehmen muss???

gefragt von blauermond am 08.04.2009 um 14:57 Uhr

Hallo, ich habe Mietschulden und die fristlose Kündigung meiner Wohnung. Habe nächste Woche einen Termin beim Sozialamt zwecks Übernahme der Mietschulden. Wäre für Tipps und Hinweise dankbar zwecks Argumentierung, damit sie mich nicht einfach abspeisen. Bitte um Antworten, danke viele Grüsse blauermond


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anonym
beantwortet von migrowe am 8. April 2009 14:59
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Warum? Warum zum Teufel bauen Leute Mist oder verschulden sich und schreien dann als Erstes nach dem Staat?! Hast du mal an den Vermieter gedacht, der auch seine Bankschulden bedienen muß??

Kommentar von 59fa89a9660bcc3e85e001e71b30f611smallKnabberstange am 8. April 2009 15:01

Sehr gut gesagt..D.h

Kommentar von Ee8d197bf525ca8d0dcf703b44ab45afsmallcoalblack am 8. April 2009 15:05

Du kennst doch die Situation gar nicht. Ich hatte auch mal Mietschulden, weil mein AG kein Geld gezahlt hat. Das geht schneller, als man denkt.

Kommentar von migrowe am 8. April 2009 15:06

und da hast du auch gleich nach dem Sozialamt gerufen?! Übrigens kennst DU die Situation auch nicht - aber m. E. sind Mietrückstände und -schulden zweierlei!

Kommentar von Ee8d197bf525ca8d0dcf703b44ab45afsmallcoalblack am 8. April 2009 15:12

Irrtum, das Sozialamt meldet sich beim Schuldner, wenn die Meldung vom Gericht kommt. Und von wem hätte ich denn Hilfe bekommen sollen? Ich kenne keinen, der so einfach mal ein paar 100 Euro übernehmen könnte. Davon abgesehen habe ich das Geld auf Heller und Pfennig zurück gezahlt. Ich will mir auch nichts schenken lassen.

Kommentar von Simple_avatar3smallfinke86 am 8. April 2009 15:10

ich hatte auch Mietschulden weil mein AG nicht gezahlt hat aber da hat sich das Amt nen dreck dafür interessiert...Leider

Kommentar von Ee8d197bf525ca8d0dcf703b44ab45afsmallcoalblack am 8. April 2009 15:18

Da hatte ich ja Glück im Unglück. Vielleicht ist es von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Ich hoffe, du hast es trotzdem irgendwie geschafft.

Kommentar von Simple_avatar3smallfinke86 am 8. April 2009 15:20

Ja das kann wohl sein. Vielleicht lag es auch daran dass ich unter 25 bin oder war und da meint das Amt bevor sie Kosten übernehmen kann ich ja auch zurück zu Mutti ziehen..da war nichts mit Geld vorstrecken...Leider

Kommentar von blauermond am 8. April 2009 16:52

@migrowe,

Der Kuckuck ruft sich immer selbst beim Namen!!!


finke86
beantwortet von finke86 am 8. April 2009 14:59
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Warum sollte das Sozialamt deine Schulden übernehmen??


Knabberstange
beantwortet von Knabberstange am 8. April 2009 14:59
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No Commentar


Mismid
beantwortet von Mismid am 8. April 2009 15:19
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Schulden übernimmt das Amt nicht! Auf denen bleibst du sitzen und mußt sie halt nach und nach abbezahlen


kiramarie
beantwortet von kiramarie am 8. April 2009 15:00
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Das sind leider ein paar Infos zuwenig. Wie sind die Mietschulden entstanden? Seit wann beziehst du Sozialhilfe bzw. Hartz4?

Kommentar von F1a2357ab64ee229cfcb835741a426c6smallbiggie55 am 8. April 2009 15:01

da sind die mietkosten doch mit dabei...

Kommentar von C44e62b40c01c004f0b5e471450598fesmallkiramarie am 8. April 2009 15:05

Eben, deshalb ja meine Frage.

Kommentar von Simple_avatar3smallfinke86 am 8. April 2009 15:07

Na wenn die Mietkosten schon gezahlt wurden du aber trotzdem Schulden hast dann zahlt dir doch kein anderes Amt nochmal..was hast du denn mit dem Geld gemacht?


gamasche
beantwortet von gamasche am 8. April 2009 15:00
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Soweit ich informiert bin, übernimmt das Amt die Schulden. Möglich aber auch als rückzuzahlendes Darlehen. Entscheidend ist auch, warum man in die Situation geraten ist. Unverschuldet, oder auf Grund anderer Umstände...

Kommentar von Simple_avatar3smallfinke86 am 8. April 2009 15:04

das kann doch nicht wahr sein. Da könnte doch jeder Schulden bauen und dann zum Sozialamt gehen und sagen ich brauch mal Geld...also wo sind wir denn?

Kommentar von C44e62b40c01c004f0b5e471450598fesmallkiramarie am 8. April 2009 15:06

Nicht jeder macht Schulden aus reinem Vergnügen. Gibt auch Menschen die völlig unverschuldet in solche Situation hineingeraten sind.

Kommentar von 4c7325ec5be0da9543e777e099387b13smallgamasche am 8. April 2009 15:07

So soll das ja auch nicht sein. Dennoch gibt es Härtefälle und genügend traurige Schicksale auch in Deutschland, die unverschuldet in die Schuldenfalle geraten sind. Schön, wenn Du nicht dazu gehörst.

Kommentar von Prolo am 8. April 2009 15:08

Normalerweise tun sie das nicht! Sie übernehmen für gewöhnlich nur die Kosten, die während der Zeit, in der man Sozialhilfeabhängig ist, entstehen! Wenn aber ein Mieter keine Wohnung mehr finden kann, aufgrund alter Schulden und aktuell kein eigenes Einkommen hat, wird der Staat wohl helfen, dies aber nur äussersten Notfall! Und nein, es könnte nich einfach so jeder Schulden machen und dann zum Staat gehen! Das denken nur die, die hilfe in dieser Form noch nie nötig hatten!

Kommentar von Simple_avatar3smallfinke86 am 8. April 2009 15:12

Das ist mehr als falsch ich war selber in der Situation und das Amt hat sich einen DReck interessiert.musste mir geld von meinen Eltern borgen die selbst keine Kohle hatten...

Kommentar von Prolo am 8. April 2009 15:18

Wenn deine Eltern noch genug Kohle haben um es dir zu borgen, dann bist du kein Härtefall! Da kannst du mal selbst sehen, wie viele Menschen in den Genuss kommen, die Mietschulden bezahlt zu bekommen! Fast keiner!

Kommentar von Simple_avatar3smallfinke86 am 8. April 2009 15:30

Meine Eltern haben sich das quasi aus den Rippen geschnitten...und ich zahle jeden Pfennig zurück ich hatte garkeine andere Wahl mir hat das Amt nix gegeben weil ich unter 25 war und da hätt ich ja zurück zu Mutti ziehen müssen bevor mir das Amt geld gibt..hatte also keine andere Wahl..die Sache ist aber übrigens vor dem gericht weil mir ja theoretisch auch von der ARGE Mietkosten zugestanden hätten..das dazu


anonym
beantwortet von Sabasuna am 8. April 2009 15:01
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Wie kam es denn zu den Mietschulden?


anonym
beantwortet von blauermond am 8. April 2009 15:04
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danke, eure Antworten sind wirklich sehr hilfreich, Selbstgerechtigkeit ist ein Merkmal der Gerechten und Unschuldigen, sie sind wie kleine Kinder, grausam gegenüber Menschen, den das Leben sehr mitgespielt hat, ohne Erbarmen. wie gesagt herzlichen Dank für eure Antworten. wo bin ich hier nur hingeraten...

Kommentar von Paraneua1 am 8. April 2009 15:09

Ja genau, gib weiter Auskunft, damit die Scharfmacher so richtig auf dich einknüppeln können.

Kommentar von Simple_avatar3smallfinke86 am 8. April 2009 15:09

Sei doch nicht ungerecht wir haben alle schwere zeiten..wenn dir aber schon vom Amt Hartz 4 gezahlt wird und du ntrotzdem Mietschulden hast kannst soch nicht erwarten dass es dir das Sozialamt nochmal zahlt..

Kommentar von blauermond am 8. April 2009 15:27

ich habe nichts von Hartz4 gesagt... auf Grund der hier sehr "hilfreichen" bösartigen Antworten, werde ich nicht Perlen vor die Säue schmeissen und mich weiter offenbaren...Unschuldige und Gerechte leiden unter einen verengten Horizont. Sie sind ungefährlich, wenn sie unter sich bleiben. Im Zusammenleben aber mit denen, die in den Auseinandersetzungen mit dem Leben ihre Wunden davon getragen haben, sind sie gefährlich. Sie haben kein Verständnis für die Kompliziertheit des Lebens und deshalb auch kein Mitempfinden für die, die darin verstrickt sind.

Kommentar von Simple_avatar3smallfinke86 am 8. April 2009 15:34

Du wolltest doch eine Atwort haben..was hast du erwartet.Ich hab dir nur das gesagt was meine Erfahrung ist.schön wenn du was bekommst ich hab nichts bekommen..obwohl ich auch nichts dafür konnte mein chef hat sich von heute auf morgen abgesetzt und ich hab nix gekriegt weil die meinten ich bin unter 25 da kann ich wieder zu Mutti ziehn das war meine Option.weiß nicht was das Geschwaffel soll. das bringt dich auch nicht weiter

Kommentar von Paraneua1 am 8. April 2009 15:47

Es geht hier doch wohl um die gehässigen und primitiven Bemerkungen von all den Dummköpfen. Hier wurde um ein Rat zu einer drohenden Obdachlosigkeit erfragt, da verbietet sich jedes hetzerische rumgeschreibsel.

Kommentar von Simple_avatar3smallfinke86 am 8. April 2009 15:56

verstehe ich persönlich wollte nur sagen dass ich in der gleichen situation war ich konnte nichts daför dass mein Chef sich abgesetzt hat und die Antwort vom Amt war ziehen sie zurück zu Mutti und nicht hier wir schiessen ihnen das Geld vor.

Kommentar von 4c7325ec5be0da9543e777e099387b13smallgamasche am 8. April 2009 15:10

Melde Dich bei mir, wenn Du willst. Ich kann Dir helfen.

Kommentar von Paraneua1 am 8. April 2009 15:53

Genau das verdient ein DH und sonst gar nichts!

Kommentar von Simple_avatar3smallfinke86 am 8. April 2009 15:57

was soll denn das jetzt heissen?

Kommentar von Simple_avatar3smallfinke86 am 8. April 2009 16:00

Ich glaube nicht das ich das verdient hatte habe vorher genauso in den Staat investiert und bin davon ausgegangen wenn ich in eine Notsituation komme auch mir geholfen wird...war aber nicht der fall. Ich hatte übrigens ein Attest meiner Mutter dass ich nicht zurück ziehen kann weil sie krank ist hat aber auch keinen interessiert.

Kommentar von Paraneua1 am 8. April 2009 16:09

DH, war auf das Hilfsangebot von gamasche bezogen!

Kommentar von Simple_avatar3smallfinke86 am 8. April 2009 16:23

Ok dann sorry.Ist eben wirklich ein heikles Thema...

Kommentar von blauermond am 8. April 2009 16:24

ich danke denen herzlich, die sich in meine Situation einfühlten. Ich werde mich jetzt aus diesem Forum verabschieden.


coalblack
beantwortet von coalblack am 8. April 2009 15:10
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Ich war auch mal in der gleichen Situation. Bei mir hat das SA nicht gefragt, wie die Schulden entstanden sind. Es hat die Mietschulden und die Gerichtskosten auf Darlehensbasis übernommen, und ich habe sie in monatlichen Raten zurück gezahlt und konnte so in meiner Wohnung bleiben. Ich kann nur sagen, das wird einem sein Leben lang haften bleiben dass man fast auf der Straße steht.


anonym
beantwortet von GEBurghardt am 9. April 2009 12:14
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Schau mal in § 22 Absätze 5 und 6 SGB II:

"(5) Sofern Leistungen für Unterkunft und Heizung erbracht werden, können auch Schulden übernommen werden, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. Vermögen nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 ist vorrangig einzusetzen. Geldleistungen sollen als Darlehen erbracht werden.

(6) Geht bei einem Gericht eine Klage auf Räumung von Wohnraum im Falle der Kündigung des Mietverhältnisses nach § 543 Abs. 1, 2 Satz 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 569 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ein, teilt das Gericht dem örtlich zuständigen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder der von diesem beauftragten Stelle zur Wahrnehmung der in Absatz 5 bestimmten Aufgaben unverzüglich

  1. den Tag des Eingangs der Klage,

  2. die Namen und die Anschriften der Parteien,

  3. die Höhe der monatlich zu entrichtenden Miete,

  4. die Höhe des geltend gemachten Mietrückstandes und der geltend gemachten Entschädigung und

  5. den Termin zur mündlichen Verhandlung, sofern dieser bereits bestimmt ist,

mit. Außerdem kann der Tag der Rechtshängigkeit mitgeteilt werden. Die Übermittlung unterbleibt, wenn die Nichtzahlung der Miete nach dem Inhalt der Klageschrift offensichtlich nicht auf Zahlungsunfähigkeit des Mieters beruht."


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