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Sozialabgaben für Ferienjob oder Studentenjob?

gefragt von sisteract am 29.06.2009 um 8:31 Uhr

Meine Kinder wollen in den Ferien einen Ferienjob oder Studentenjob übernehmen. Könnt ihr mir sagen, wie hoch der Verdienst sein darf, damit noch keine Sozialabgaben anfallen?

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anonym
beantwortet von basiccooking am 29. Juni 2009 10:51
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Hilfreichste Antwort

Soweit ich weiß, werden keine Sozialabgaben anfallen, wenn man höchstens zwei Monate lang arbeitet, weil Du bzw. deine Kinder als kurzfristig Beschäftigter deklariert bist. Es fallen also keine Sozialabgaben für den Lohn an, die Lohnsteuer kann über eine Steuererklärung zurückgeholt werden. Studenten, die wiederum länger als zwei Monate arbeiten im Jahr, müssen Sozialabgaben zahlen. Liegt der Verdienst unter 7834 Euro, werden die Steuerabzüge aber später erstattet.


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anonym
beantwortet von TanteBertha am 30. Juni 2009 09:18
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Bis 400 Euro Verdienst ist es ein Mini-Job und frei von Abgaben. Ab 400 Euro fallen Steuern und Sozialabgaben an, wobei die Steuern im Folgejahr über einen Lohnsteuerjahresausgleich zurückgezahlt werden. Die Sozialabgaben sind, dem Einkommen entsprechend, so gering, dass man deshalb einen Ferienjob nicht unbedingt ablehnen sollte.


Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 29. Juni 2009 23:53
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  1. Kinder müssen mind. 16 Jahre alt sein.
  2. Minijob bis 400€/Monat SV und LSt frei
  3. Kurzfristige Beschäftigung bis 50 Tage SV frei LSt pflichtig (gibt es mit der ESt.-Erklärung 2010 dann zurück). Verdiensthöhe egal.
  4. Alles was darüber liegt SV und LSt-pflchtig

startrekfan
beantwortet von startrekfan am 29. Juni 2009 08:43
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bis 400 Euro ist der Verdienst abgabenfrei für den Arbeitnehmer.....


Indy72
beantwortet von Indy72 am 29. Juni 2009 08:37
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Das kommt wieder auf die Höhe des verdienstes an. Unter Umständen wird dann nur die Steuer fällig oder auch nicht.


anonym
beantwortet von Prolo am 29. Juni 2009 08:33
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Bei Kindern? Vergiss es! =)


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