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Sorry, noch eine Frage zum Mutterschutz bzw. Urlaub

gefragt von LaMariposaLaMariposa am 12.01.2009 um 22:12 Uhr

Tut mir leid..ich bins nochmal...aber ich muss mich schlau machen, bevor ich bei meiner Chefin als "Depp" dastehe :D Ich möchte, weil ich einfach nicht mehr kann, vorm Mutterschutz noch meinen Urlaub nehmen...da in dem Schuppen eh keiner Rücksicht auf mich nimmt...und je früher ich da raus komme um so glücklicher bin bzw. wäre ich...deshalb folgendes...hab das vorhin von euch gehört bzw. grad im Mutterschutzgesetz nachgelesen...

§ 17 Erholungsurlaub Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten. 2Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.

Das heißt also, wenn mein Mutterschutz am 17.02.09 beginnt und (ja bis 8 Wochen nach der Geburt geht) dann wäre das der 26.05.09. Heißt dass dann, dass ich praktisch für 5 Monate in diesem Jahr Urlaubsanspruch hätte, oder?? Also vom 1.1.2009 - 26.05.2009 (5 Monate)! Dann rechne ich also so: 26 Tage Urlaubsanspruch pro Jahr : 12 Kalendermonate = 2,16666... 2,166666...x 5 = 10,83333... dann hätte ich also bis zum 17.02. noch 10 Urlaubstage die ich nehmen könnte...oder??

1000 Dank für Eure Hilfe und Sorry nochmal, Eure LaMariposa + Lea inside (30.SSW)

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Arbeitsrecht x 2.169 Urlaubsanspruch x 189 Mutterschutz x 136

anonym
beantwortet von Divine38 am 12. Januar 2009 22:14
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Ganz ehrlich, jeder Frauenarztwird Dich mit einer AU "versorgen", wenn es für Dich oder das Zwerglein keine gute Arbeitsatomosphäre ist. Das geht "rucki-zucki" und Du musst gar nicht mühsam rechnen. Sprich einfach offen mit Deinem Arzt.

Kommentar von 6ac7db65804c5f2a0bef1a45542d82b5smallLaMariposa am 12. Januar 2009 22:16

aber meine Chefin tickt dann komplett aus..war schon paar mal in der Schwangerschaft krankgeschrieben und jedes mal hatte ich ein schlechtes Gewissen dabei, obwohl´s mir nicht gut ging...und wenn ich Urlaubsanspruch habe bzw. hätte, wieso sollte ich ihn dann auch nicht nehmen??

Kommentar von Divine38 am 12. Januar 2009 22:18

Natürlich kannst Du Deinen Urlaubsanspruch nehmen. Es ist schließlich Dein Anspruch :-) Lass Deine Chefin doch ausrasten, wie sie will, wichtig sind Du und das Baby. Und bevor Du Dich dort widerwillig hinschleppst, womit niemandem geholfen ist, laß Dich einfach krankschreiben.

Kommentar von 4e3c9c78f4bf8c473657dc0532a72e76smallliveDetihW am 12. Januar 2009 22:18

Sprich mit deinem Arzt und lass dir notfalls bis zu dem Termin ein Beschäftigungsverbot ausstellen ,dagegen kann der Arbeitgeber nicht machen und vorallem soll es dir und deinem wurm schliesslich gut gehn ,schlechtes Gewissen deswegen hätte ich nicht :)


cats4life
beantwortet von cats4life am 12. Januar 2009 22:48
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Lass deine Chefin ruhig durchdrehen, wenn dein Arzt dich krenkschreibt, was er sicher tun wird,

wenn du ihm deine Situation erklärst, kann sie dir gar nix!!


bitmap
beantwortet von bitmap am 12. Januar 2009 22:17
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Der Anspruch besteht ja erst im Mai. Bis zum 17.02. sammelt sich ein Anspruch von 1 Zwölftel des Jahresurlaubs an. Und auch die Sache wie viel Urlaub dir nun 2008 noch zustand (aus der vorherigen Frage), ist nicht geklärt.

Kommentar von 6ac7db65804c5f2a0bef1a45542d82b5smallLaMariposa am 12. Januar 2009 22:18

ich denke mir steht aus dem Vorjahr garnichts mehr zu, bzgl. Urlaub. Ich habe vorher in einer anderen Praxis 5 Monate gearbeitet und als ich gekündigt habe, habe ich meine restl. Urlaubstage auch noch genommen...

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 12. Januar 2009 22:23

''ich denke mir steht aus dem Vorjahr garnichts mehr zu, bzgl. Urlaub.''

Weil dir irgendwer einreden will, dass dir in der Praxis nur 7/12 deines Jahresurlaubs zustehen? Was soll ich denn noch tun, um dich davon zu überzeugen, dass dir nach 6 Monaten der volle [Jahres]Urlaubsanspruch (von dem man nur den Anteil abziehen muss, den du vorher schon bei nem anderen Arbeitgeber bekommen hast) zusteht? Ich hab doch die entsprechende Gesetzesstelle schon in deiner vorigen Frage gepostet.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 12. Januar 2009 22:25

Machen wirs nicht komplizierter als es ist LaMariposa. Lass dich krankschreiben, wenns dir schlecht geht. Deine Chefin kann dir wurscht sein. Die nimmt auf dich auch keine Rücksicht.


Ally32
beantwortet von Ally32 am 12. Januar 2009 22:16
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Wenn die Arbeit Dir oder dem Baby schadet, sprich mit Deinem Frauenarzt. Er wird Dich dann für Arbeitsunfähig schreiben


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