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sorry blöde frage

gefragt von darkgabber19darkgabber19 am 20.04.2009 um 10:42 Uhr

wenn jemand als kind missbraucht wurde mehrfach und nie den mund aufgemacht hat.kann man den jenigen heute nach 12 jahren noch anzeigen?


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gf (7846)
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krauthexe
beantwortet von krauthexe am 20. April 2009 10:42
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Ja


Hycrion
beantwortet von Hycrion am 20. April 2009 10:44
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Absolut keine blöde Frage. Ja, Du kannst ihn anzeigen!


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 20. April 2009 10:42
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Ja, das geht. Nur wird es schwierig mit dem Erfolg, weil Du es nicht mehr belegen kannst.


anonym
beantwortet von Auskunft am 20. April 2009 10:51
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Die Verjährungsfrsi beträgt 10 Jahre und beginnt mit dem 18. Lebensjahr des Opfers.

Es hängt in diesem Fall also davon ab, wie alt die Person z. Z. ist.


koelnforever88
beantwortet von koelnforever88 am 20. April 2009 10:43
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ich glaub eher nicht, da man ihm nichts mehr nachweisen kann. leider



anonym
beantwortet von MeinPapa am 20. April 2009 10:45
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Wenn du jetzt bereit dafür bist, mach es. Rechtlich gild schon die Verjährung aber vielleicht kannst du damit jemanden anderen helfen.


LAPDSWAT
beantwortet von LAPDSWAT am 20. April 2009 10:45
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Anzeigen ja, ob der Täter verurteilt wird ist zweifelhaft. Mittlerweile ist die Verjährung eingetreten. Vielleicht verhinderst du aber weitere Taten.

Kommentar von 3f84a23c0280cd4a51bfd7f750578cecsmallgal211 am 20. April 2009 10:53

Nein, verjährt nicht!

Kommentar von Auskunft am 20. April 2009 10:54

Wo steht das ?

Kommentar von 0e1e6126a3052489bf1a52121f446009smallLAPDSWAT am 20. April 2009 11:03

Dazu müsste man wissen wie alt der Opfer bei der Tat war.


gal211
beantwortet von gal211 am 20. April 2009 10:49
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Ja, daß geht auch wenn heute Beweise fehlen > Zeugen! Und es ist auch keine blöde Frage, da bekanntlich Kinder aus Angst und Scham keine Anzeige stellen - leider.


Dora96
beantwortet von Dora96 am 20. April 2009 10:43
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das ist wirklich ne blöde frage ich würde eher sagen nein

Kommentar von 5f2be321c081a997ff19207e6e2b56e4smallSimmi821 am 20. April 2009 10:51

Das ist absolut KEINE blöde Frage!!

Kommentar von Auskunft am 20. April 2009 10:59

Dann erkläre mal, was daran blöd ist !!


Knabberstange
beantwortet von Knabberstange am 20. April 2009 10:43
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Natürlich kannst du das


flamingstar
beantwortet von flamingstar am 20. April 2009 10:43
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Ja, das geht. Tue es!


Moehrchen61
beantwortet von Moehrchen61 am 20. April 2009 10:43
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würde ich auf jeden Fall machen.


arzu1981
beantwortet von arzu1981 am 20. April 2009 10:47
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man KANN, man SOLLTE vorallem auch..wer weiss was diese "person" jetzt mit anderen kindern macht..


anonym
beantwortet von Kruemel38 am 20. April 2009 10:47
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Anzeigen ja, Verurteilung wird schwer, aber du kannst vielleicht andere vor ihm schützen


anonym
beantwortet von schloh am 20. April 2009 10:48
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man kann, jedoch wie beweisen ?

folglich wozu was anzeigen, was man nicht beweisen kann ?



biancah
beantwortet von biancah am 20. April 2009 10:49
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ja klar.


anonym
beantwortet von OrgaXIIIRoxas am 20. April 2009 10:51
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Das würde wahrscheinlich funktionieren. Aber man braucht Beweise aber dennoch währs ein versuch wert. Solche Ratten sollen in den Knast und zwar für immer.


JellyBaby
beantwortet von JellyBaby am 20. April 2009 10:51
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ja


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