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sorgerecht - verpflichtung

gefragt von brunzi am 26.08.2009 um 23:16 Uhr

Ist ein Vater dazu verpflichtet nach beenden einer Beziehung in der ein Kind entstanden ist , bei der Mutter des kindes zu übernachten um im Sorgerechtsstreit alle Richtlinen zu befolgen ?

d.h. ist er verpflichtet dazu 2-3 nächte bei der ex Frau/Freundin zu übernachten , das Jugendamt bleibt bis abends um 22.00 Uhr und kommt am nächsten tag um 7.00 uhr morgends wieder um zu kontrollieren das er das tut, mit dem zweck das sich das kind an den vater auch über nacht gewöhnt , da er seit 1 jahr keinen kontakt zu seinem kind haben durfte? Soll bezwecken, dass das kind auch über nacht beim vater bleiben darf.


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biggie55
beantwortet von biggie55 am 26. August 2009 23:17
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diese regel ist mir nicht bekannt...


frauke1982
beantwortet von frauke1982 am 26. August 2009 23:19
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Das Jugendamt kommt von 7 Uhr bis 22 Uhr? Wie soll das funktioneren? Kriegt ihr das nicht irgendwie vernünftig geregelt? Sowas kann man auch tagsüber hinkriegen. Wenn das Kind das Vertrauen zum Vater hergestellt hat, wird es irgendwann von selber da schlafen wollen.

Kommentar von brunzi am 26. August 2009 23:23

nein, das jugendamt kommt wenn die eltern sich treffen dazu und bleibt bis etwa 22 uhr und am nächsten morgen um 7 uhr kommen sie wieder um zu kontrollieren ob der vater auch über nacht da geblieben ist und um nachzufragen ob der vater aufgestanden ist wenn das kind in der nacht aufsteht und sich drum gekümmert hat

Kommentar von Faa647b139f4a794f9233ba500e0565esmallfrauke1982 am 26. August 2009 23:26

Also, stimmt DAS FOLGENDE SOWEIT?
der Vater will Kontakt, hat deswegen das Jugendamt eingeschaltet.
Die Mutter will auch, dass Vater und Kind Kontakt haben.
Das Jugendamt hat diese Regelung vorgeschlagen.
WER hat denn jetzt ein Problem mit der Regelung?

Kommentar von brunzi am 26. August 2009 23:34

die mutter wollte nicht das der kontakt zwischen vater und kind entsteht. deshalb hat der vater das jugendamt eingeschaltet. und ich bin die "neue" vom vater des kindes und möchte nun wissen ob es diese regelung gibt oder nicht..

Kommentar von Faa647b139f4a794f9233ba500e0565esmallfrauke1982 am 26. August 2009 23:43

Nein, die gibt es nicht. Es kann niemand gezwungen werden bei jemand anderem zu übernachten. Er könnte sogar verlangen, die Treffen beim Jugendamt/an einem neutralen Ort stattfinden zu lassen, wenn er keinen privaten Kontakt mehr zur Mutter möchte. Wobei-Im Interesse des Kindes-die WOhnung der Mutter sicher am sinnvollsten ist, um Vertrauen aufzubaun.


anonym
beantwortet von Katzewanda am 26. August 2009 23:19
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Was ist denn das für ein Blödsinn? Man kann doch Menschen nicht zusammen zwingen und Kinder nicht dazu, beim Vater schlafen zu müssen.


aschaub
beantwortet von aschaub am 26. August 2009 23:31
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Also wenn ich mit einem Mann zusammen wäre, der ein Kind mit einer anderen hätte und das Jugendamt würde verlangen dass er bei seiner Ex übernchtet, dann würde ich den Aufstand des Jahres proben. So einen Blödsinn kann es doch nicht einmal in Deutschland geben. Wo kämen wir denn hin, wenn die Ämter die Männer zu den Ex-Frauen schicken und die aktuelle Frau alleine zu Hause sitzt und sich Gedanken machen kann, was da wohl so abläuft wenn das Kind schläft und das Jugendamt weg ist.
Und wenn die Ex-Frau auch einen Partner hat, was passiert mit dem? Wird der dann bei der "neuen" Frau einquartiert?
Neeeeeeee, das kann ich mir nicht vorstellen. Ich würde beim Jugendamt anrufen und das klären. Und sollte das wahr sein dann würde ich mich von dem Mann/Vater trennen. Ich würde nicht tolerieren, dass er Nächte bei seiner Ex verbringt. Das überschreitet jede Toleranzgrenze !!

Kommentar von Faa647b139f4a794f9233ba500e0565esmallfrauke1982 am 28. August 2009 10:55

Daumen hoch!


cswosna
beantwortet von cswosna am 26. August 2009 23:17
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Völliger Quatsch!!!!!!!

Kommentar von brunzi am 26. August 2009 23:19

bist du dir sicher?


puresteel
beantwortet von puresteel am 26. August 2009 23:17
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wenn du das kind haben möchtest (über nacht), musst du dich dem prozedre wohl unterwerfen.. das jugenamt kann seine eigenen regeln aufstellen, solange du etwas von ihnen möchtets!

Kommentar von brunzi am 26. August 2009 23:18

und wer hat jetzt recht von euch?

Kommentar von Cb3e39b5a0fd18076255662f3900ea1dsmallpuresteel am 26. August 2009 23:20

es klingt sehr unwahrscheinlich, dass das jugentamt solche methoden anwendet, aber du erlebst es doch gerade mit. kannst ja versuchen dich dagegen zu wehren. nimm dir einen anwalt!

Kommentar von Faa647b139f4a794f9233ba500e0565esmallfrauke1982 am 26. August 2009 23:22

Brunzi ist ein Mädchen. Also nicht der Vater. Aber so ganz steig ich da nicht durch.

Kommentar von Eea04cb4344457619ad73e05c077ac54smallKyra700 am 26. August 2009 23:22

@puresteel: das stimmt nicht, was du da sagst. Das Jugendamt kann nicht einfach das Leben des anderen beschneiden und schon gar nicht, wenn sich die Eltern getrennt haben. Woher beziehst du deine Infos...?

Kommentar von Eea04cb4344457619ad73e05c077ac54smallKyra700 am 26. August 2009 23:23

@puresteel: das stimmt nicht, was du da sagst. Das Jugendamt kann nicht einfach das Leben des anderen beschneiden und schon gar nicht, wenn sich die Eltern getrennt haben. Woher beziehst du deine Infos...? Du machst deinem Profil alle Ehre. Du weißt, dass du nichts weiß...

Kommentar von Faa647b139f4a794f9233ba500e0565esmallfrauke1982 am 26. August 2009 23:29

Ich weiss gar nicht, WER die Regleung will und wer da ein Problem mit hat. Wenn das JA das vorschlägt, dann muss das ja nicht gemacht werden. Als die Frage vor ner halben Stunde gestellt wurde stand im Text wenn die Mutter das will

Kommentar von Faa647b139f4a794f9233ba500e0565esmallfrauke1982 am 26. August 2009 23:30
Kommentar von Cb3e39b5a0fd18076255662f3900ea1dsmallpuresteel am 27. August 2009 00:11

man was redest du ein wirres zeug, lern mal lesen!

Kommentar von Faa647b139f4a794f9233ba500e0565esmallfrauke1982 am 28. August 2009 10:54

Wer jetzt? Ich? Ich hab verstanden worum´s geht.


Jule1973
beantwortet von Jule1973 am 26. August 2009 23:21
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ich kann mir das überhaupt nicht vorstellen...

vielleicht findest du hier mehr Infos? Bzw. kannst gezielte Fragen an jemanden stellen, der es evtl. auch "durch hat"?

http://www.vaeterfuerkinder.de/


Kyra700
beantwortet von Kyra700 am 26. August 2009 23:21
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ich denke mal, kein Mensch kann den Vater zu irgendetwas zwingen. Du bist auch nicht gezwungen, den Kontakt zu deinem Sohn zu halten. Es wäre immer zum Besten des Kindes, wenn der Kontakt zum Vater aufrecht erhalten wird, aber niemand kann dich zwingen, bei der Frau, von der du getrennt lebst, zu übernachten. Das Kind schläft nachts, da musst du nicht anwesend sein. Völliger Quatsch. Außerdem hast du ja noch deine eigene Freizeit, die du gestalten möchtest, evt. mit einer neuen Frau. Dann sollte das Kind dich lieber anfangs für eine kurze Zeit dich zu hause besuchen, die Zeit wird verlängert und dann kommt es evt. zu einer Übernachtung. Aber im Hause der Mutter... ne. Und wenn es dann hagelt, dann bekommt das Kind alles mit. Na super. Um ehrlich zu sein, habe ich noch nie von einem solchen Fall gehört und das kann auch kaum im Sinne des Jugendamtes sein, das so zu kontrollieren. Dafür haben die auch gar nicht genügend Mitarbeiter. Das ist humbuck.

Kommentar von Faa647b139f4a794f9233ba500e0565esmallfrauke1982 am 26. August 2009 23:32

Lies mal Brunzis letzte Frage: Das ist nur ein Vorschlag des JA FAllS die Mutter zustimmt...

Kommentar von Eea04cb4344457619ad73e05c077ac54smallKyra700 am 26. August 2009 23:41

das verstehe ich zwar anders, aber meinetwegen. Soll er halt so einen Quatsch mit machen. Auch wenn der leibliche Vater sein Kind ein Jahr nicht gesehen hat, kann das Kind bei ihm übernachten - ohne diesen Firlefanz. Es sei denn, es wurde ihm das Sorgerecht entzogen, dann nur mit der Erlaubnis der Mutter. Aber bei einem Entzug wird er das Kind wahrscheinlich gar nicht wieder sehen, denn das wird nicht ohne Grund gemacht worden sein. Ich würde auf so einen Vorschlag nie eingehen. Habe ich auch noch nie gehört, dass das jemand so gemacht hat.


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