Ich möchte meinen 2-jährigen Sohn bei mir wohnen haben. ZZt. wohnt er bei meiner Ex, die wie ich voll berufstätig ist. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Ich bin der Meinung, ich kümmere mich mit meiner Partnerin besser um das Kind. Welche Chancen habe ich.
Solange Deine Ex nicht grob fahrlässig gegen das Sorgerecht verstösst, wirst Du schlechte Karten haben.

Ich schlage dir vor einen Anwalt zu konsultieren. In solchen Fällen spielen mehr Faktoren mit als in deiner 3-Zeilen-Frage abzulesen sind.

Oha, ich als alleinerziehende Mutter, würde da wie eine Löwin um mein Kind kämpfen! Stelle mir gerade vor, der Vater meiner 2-jährigen Tochter (er hat gerade geheiratet) kommt nun auf die Idee, seine Tochter zu sich holen zu wollen! >:-( Deine Ex-Frau ist auch voll berufstätig? Da sage ich: Hut ab! Ich denke, Du hast eher geringe Chancen! Es sei denn, Dein Sohn ist bei Deiner Ex-Frau nicht gut aufgehoben! Vor allen Dingen stelle ich mir noch die Frage, wie es dazu kam, daß Dein Sohn ursprünglich bei seiner Mutter blieb?! Und Du da noch nicht auf die Idee kamst, ihn zu Dir zu nehmen! Erst jetzt, wo Du eine Partnerin hast?!
Kann dich grds. verstehen, hinzu kommt, Kind wird kurzfristig bei uns abgegeben,erist teilweise einen halben Monat bei uns. Dh. ich zahle vollen Unterhalt plus Verpflegung, wenn er bei uns ist. Keine Einigung id Hinsicht.Ich mache kindgerechte Sachen (Zoo,Schwimmen(, Mutti nimmt ihn mit auf Beach-Parties. Will Mutter nicht schlecht machen, aber nur zur Klarstellung

Die Frage kann Dir nur ein Richter bzw. Rechtsanwalt beantworten. Du musst schon sehr gute Gründe haben (und auch nachweisen), wenn Du hier eine Änderung herbei führen willst. So ohne Weiteres lässt sich kein Familiengericht auf Änderungen ein, sofern das Kind nicht vernachlässigt, misshandelt oder Ähnliches wird.
Die Rechtsgrundlage für Ihr Problem ist § 1631 Satz 1 BGB. Offenbar haben Sie und die Kindesmutter das gemeinsame Sorgerecht und damit auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht. Offenbar haben Sie mit der Kindesmutter die Vereinbarung getroffen, dass das Kind bei ihr wohnen soll (denn irgendwann ist das Kind irgendwie zur Mutter gelangt). Davon können Sie nicht einseitig abrücken. Sie müssen mit der Kindesmutter also eine neue Vereinbarung treffen.
Sollten Sie sich mit der Kindesmutter nicht einigen, können Sie nach § 1628 BGB eine gerichtliche Entscheidung über diese Frage herbeiführen lassen. Für dieses Verfahren besteht Anwaltszwang. Sie sollten aber gute Sachgründe haben, warum das Kindeswohl die Veränderung des Aufenthaltsortes erfordert. "Bei mir hat das Kind es besser" reicht in keinem Fall.
Meine neue Partnerin hat mich mit Kind kennengelernt. Der kleine ist sehr häufig bei uns (wöchentloich an mdst. 2 Tagen plus Besuchstage). Außerdem 2 Wochen, in denen die Mutter in Urlaub fuhr und in meinem Urlaub.Ich habe mich immer gekümmert, möchte ihn bei mir haben und sie soll jederzeit besuchen können.
ich glaube nicht das dugute chancen hast, denn für Gericht ist die Meinung,. dass die kinder gut bei mutter aufgehoben ist.aber wenn die mutter die kindern missbehandeln würde, hättest du gute chancen. schlag doch bei deiner ex vor das das kind mal abwechselnd bei dir und bei deiner ex wohnen könnte. falls es nicht gut klappt,dann eben am wochendende/ferien.
Wenn du dein Kind wirklich liebst und ihm das beste wünscht, dann wäre es nur logisch, das Kind bei der Mutter zu lassen. Ein 2-jähriges hat als Hauptbezugsperson im Normalfall seine Mutter. Außerdem möchte ich zu der Situation bemerken, daß alles, was die Mutter eines Kindes, mit dem sie lebt, beeinträchtigt ( also auch vollkommen unnötige schikanöse Auseinandersetzungen bei Behörden), automatisch auch dem Kind schadet. Das einzige, was du im Moment für dein Kind tun kannst, ist, die Mutter so gut du kannst zu unterstützen, mit der Mutter zu kooperieren, - das wird dir später zugute kommen, wenn das Kind älter ist , denn es wird sehr gut spüren und verstehen, daß du auf seiner Seite bist.
Das Problem ist ja, dass das Kind mdst. 9 Std. bei der Tagesmutter ist und am Wo-Ende auf Parties. In den Urlaub wird es nciht mitgenommen, da habe ich es. Ich will es der Mutter nicht "wegnehmen", sie soll es immer besuchen können.Grds. ruft sie kurz an und bittet mich, ihn zu nehmen für Stunden oder Tage. Mach ich auch gerne, aber dann wäre es besser, er ist bei mir, und besucht sie bei Bedarf.
Sprech mal mit deiner Ex, wenn sie aber es nicht will. Dann sammele Beweise und zeigt bei´Gericht.
Wieselchen am 19. Oktober 2007 10:37 Tatsache ist, dass die meisten Richter ebenso veraltete Ansichten über das Wohl eines Kindes haben, wie hier ganz deutlich dargestellt. "Wenn du dein Kind wirklich liebst und ihm das beste wünscht, dann wäre es nur logisch, das Kind bei der Mutter zu lassen. Ein 2-jähriges hat als Hauptbezugsperson im Normalfall seine Mutter"
Der Normalfall ist, dass das Kind bei Bezugspersonen aufwächst, die es kennt und liebt, mit einem strukturierten Tages- und WOchenplan. Dienstags um 11:00 Uhr ist Krabellgruppe. Donnerstags ist immer Kinderturnen Morgens wird sich immer erst gewaschen und dann wird gefrühstückt.Abends um sieben gibts IMMER den Sandmann, dann Zähneputzen, Gute-Nacht-Gebet und ab ins Bett. So ein Kram halt.
Der Normalfall ist aber nicht, dass die Mutter das Kind zur Tagesmutter und bei Bedarf zum Kindsvater abschiebt und auf Feten mitnimmt. Ich erkenne hier keine Strukturen und Normen, die ein zweijähriger dringend nötig hat. Wo sind seine Wurzeln, wo der geregelte Tages- Wochenablauf?
Die gute Frau macht es sich hier sehr bequem, und zwar zu Lasten des Kindes. Erbärmlich. Wenn diese Umstände gebessert werden können, wenn der Vater einen besseren Umgang bieten kann, würde ich als Vater - sofern die Mutter gegen eine Änderung ist - als allererstes das Jugendamt informieren, mir dort Rat holen und einen Anwalt konsultieren. Das weit verbreitete Vorurteil über das Jugendamt ("vollkommen unnötige schikanöse Auseinandersetzungen bei Behörden") teile ich nicht, bei mir waren sie immer bestrebt zu helfen, wenn ich mich an sie gewandt habe. Sie haben aber auch immer unabhängig von dem, was von den verschiedensten Seiten ausgesagt wurde, ihre eigene Meinung gebildet und entsprechend entschieden.
Die Hauptfrage allerdings ist für mich: Wo fühlt sich das Kind wohler? Bei Mama und Tagesmutter oder bei Papa und neuer Freundin? Und die eigenen Beweggründe müssen auch genau geprüft werden: Mache ich das wirklich aus Sorge über das Kind oder weil ich es nicht einsehe, Unterhalt an die Mutter UND Verpflegungskosten für das Kind während der nicht vereinbarten längeren Aufenthalte zu zahlen... Denn da gäbe es zum Wohle des Kindes eine wesentlich bessere Lösung: Für die Zeit, in der er bei dir ist, kürze den Unterhalt....
so ein kleines Kind sollte bei der Mutter bleiben!!!Sie ist doch für ein so kleines Kinder die wichtigste Bezugsperson. Helfe ihr und deinem Kind so gut du kannst.