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Sonnencreme ab jetzt neu kennzeichnungspflichtig? Wer weiß was darüber?

gefragt von himbeere am 30.07.2007 um 10:41 Uhr

Habe in einem Apothekenratgeber gelesen, dass Sonnencreme jetzt neu kennzeichnungspflichtig ist . Die Schutzwirkung muss angegeben sein und man sollte beim Kauf darauf achten, nur noch neue Cremes zu kaufen. Was sollte genau draufstehen, worauf sollte man achten?


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Reply


anonym
beantwortet von Auskunft am 30. Juli 2007 10:56
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Dieser Artikel beschreibt es:

Sonnencreme: Der Lichtschutzfaktor hat ausgedient.

Erstmals gibt es einheitliche Kategorien bei den Sonnencremes und ein UV-A-Siegel.

Damit es endlich übersichtlicher wird, gibt es diesen Sommer erstmals eine EU-weite neue Kennzeichnungsregel.

„Diese ist zwar nicht bindend, aber es ist zu erwarten, dass alle Hersteller mitziehen“, sagt Beate Daneell von der europäischen Verbraucherzentrale.

Es gibt nun vier Schutzkategorien:

Ein „niedriges Schutzniveau“ entspricht einem Lichtschutzfaktor von 6 bis 15,

ein „mittleres Schutzniveau“ dem von 15 bis 25,

ein „hohes Schutzniveau“ steht für Lichtschutzfaktor 25 bis 50.

Noch höhere fallen in die vierte Kategorie „sehr hohes Schutzniveau“.

Zudem wird der UV-A-Schutz durch ein Siegel gekennzeichnet.

UV-B-Strahlungen verursachen Sonnenbrand. UV-A-Strahlen dagegen lassen die Haut vorzeitig altern und stören das menschliche Immunsystem. Der Sonnenschutzfaktor bezieht sich aber nur auf die UV-B-Strahlen. Also vorsicht: Cremes, die nicht explizit auf den UV-A-Schutz hinweisen, sollte man meiden.

(s:http://www.wz-newsline.de/sro.php?redid=166217)




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