Sonderzahlungen im öffentlichen Dienst

5 Antworten

Nein - siehe TVÖD wo gibt's im öff. Dienst noch Urlaubsgeld?

Bin zwar nicht hundert % sicher, aber ich meine, im TVöD steht drin, dass du am 1. Dezember beschäftigt sein musst, um die Jahressonderzahlung erhalten. Diese würde dann mit dem Novembergehalt ausbezahlt werden.

Wenn du nicht das ganze Jahr gearbeitet hast, wird dir die Sonderzahlung nur anteilig gewährt, aber wie gesagt, du musst am 1. Dezember angestellt sein.

Na, da haben sich meine Arbeitgeber ja geschickt vor der Zahlung gedrückt!! :-/

Vielen Dank für die Antwort!! :-)

Korrekt. Die Beschäftigung müsste bis zum 01.12. bestehen.

Wenn man von Mitte März bis Ende November im öffentlichen Dienst angestellt ist (8,5 Monate), hat man dann Anspruch auf Sonderzahlungen?

Nein - dann hat man leider Pech gehabt!

Denn für die Jahressonderzahlung § 20 TVÖD müsste man als Arbeitnehmer noch im Dezember tätig sein.

Soweit ich weiß, gibts weder das eine noch das andere im öffentlichen Dienst. Siehe TVÖD

Ach ja - aber der § 20 TVÖD ist dir scheinbar nicht bekannt !

Vermute ich richtig, dass Du Ende November im ÖD aufhören willst ?

Verräts Du uns auch noch welcher Tarifvertrag zutrifft ?