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Sonderurlaub für kurzfristige Pflege?

gefragt von HighlightHighlight am 30.03.2008 um 23:14 Uhr

Hallo an alle Helfer hier ~malrüberwinke~. Mein alleinstehender Vater (87) liegt derzeit im Krankenhaus. Wenn er dort entlassen wird, wird er vermutlich einige Wochen Pflege benötigen. Ich bin Vollzeit berufstätig als Angestellte im öffentl. Dienst in einer städt. Kita. Kurzfristigen Urlaub bekomme ich nicht, da dieser bereits vergeben ist. Gibt es im öffentl. Dienst eine Regelung/Möglichkeit für eine Freistellung/Sonderurlaub oder Ähnliches? Familien, deren Kinder krank werden, haben ja bis zu 10 Tagen im Jahr zur Verfügung. Ich habe keine Kinder, aber einen kranken Vater, den ich versorgen möchte bzw. muß. Ein Pflegeheim wäre seel. für ihn der Untergang...


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bitmap
beantwortet von bitmap am 30. März 2008 23:16
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Welcher Tarifvertrag gilt denn für euch? TVÖD? TV-L? Was anderes?

Kommentar von 0b90582f4589d84be89f5b847d4d1ed1smallHighlight am 30. März 2008 23:19

Ich werde nach BAT bezahlt bzw. dem Nachfolger davon, müsßte also TVÖD sein. Was ist denn L? Ich schaue mal, ob ich meinen Artbeitsvertrag finde.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 30. März 2008 23:25

''§ 28 Sonderurlaub Beschäftigte können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts Sonderurlaub erhalten.''

http://tinyurl.com/yv8phd

Sprich mal mit deinem Arbeitgeber drüber.

Kommentar von 0b90582f4589d84be89f5b847d4d1ed1smallHighlight am 30. März 2008 23:35

Danke, dass Du das gefunden hast :-) ...dann hätte ich ja wenigstens die Möglichkeit, es zu beantragen, denn es ist ja wirklich ein Notfall. (Meine Gelddruckmaschine im Keller klappt zwar nicht richtig ;-)... aber egal.)

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 31. März 2008 00:11

Ich wünsch dir viel Glück und viel Kraft! Frag die Krankenkasse nach Pflegekräften. Und schau ihnen ruhig zu bzw. frag nach Handgriffen wie es leichter geht mit der Pflege. Man macht sichs nämlich unnötig schwer, wenn man keine Pflegekenntnisse hat.

Kommentar von 0b90582f4589d84be89f5b847d4d1ed1smallHighlight am 31. März 2008 00:13

Danke Dir, Bitmap :-)


tradaix
beantwortet von tradaix am 30. März 2008 23:35
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Hier noch eine (mögliche?) Option:

Sonderurlaub für Pflegeaufgaben

Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, seinen Beschäftigten durch die Führung eines Langzeitkontos oder durch die Gewährung eines Sabbaticals Sonderurlaub für Pflegeaufgaben zu gewähren. So können diese sich in akuten Notsituationen um die privaten Belange kümmern, ohne dass Arbeitszeit verloren geht. Informationen, wie diese Arbeitszeit-Modelle umgesetzt werden, finden Sie im Kapitel "Langzeitkonto".

http://www.mittelstand-und-familie.de/xi-490-0-1000-210-18-de.html

Kommentar von 0b90582f4589d84be89f5b847d4d1ed1smallHighlight am 30. März 2008 23:46

Eine gute Webseite :-)

Kommentar von anjanni am 31. März 2008 10:03

Was im Mittelstand gilt, gilt im Öffentlichen Dienst noch lange nicht...


Mimi081
beantwortet von Mimi081 am 31. März 2008 01:12
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Frage bei der Krankenkasse und im Krankenhaus/Pflegedienst nach für eine ÜBERLEITPFLEGE=häusliche Krankenpflege. Wenn eine eigene Pflege zuhause nicht möglich ist, kann die Kasse, der Arzt oder das Krankenhaus die Versorgung übernehmen. Kann die Kasse keine Pflegekraft stellen, kann Du dich selbst um eine Kraft kümmern. Die Kosten werden dann in angemessener Höhe erstattet. Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht bis zu 4 Wochen, in Ausnahmefällen auch länger. Somit wäre mal die erste Zeit gesichert. Weiterer Weg wäre dann über die Sozialstation Hilfe zu bekommen, für die speziellen Pflegehilfen und für die groben Dinge (für den halben Betrag) eventuell die Nachbarschaftshilfe.

Wichtig: Jetzt schon Pflegestufe bei der Krankenkasse/Pflegekasse beantragen und sei es auch nur vorübergehend!

Weiterer Tip, eintragen lassen im Krankenpflegeverein der Sozialstation, für eine geringe Jahresgebühr verringern sich, wenn etwas bezahlt werden muß, die Rechnungen erheblich! Gilt auch für die NSHilfe.

Viel Glück und nicht unterkriegen lassen!


Pestopappa
beantwortet von Pestopappa am 30. März 2008 23:15
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Für Kinder - ja - für Eltern - das wäre mir neu... Eher NEIN...


Qetan
beantwortet von Qetan am 30. März 2008 23:16
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Da gibt es doch seit kurzer Zeit eine neue Regelung zum Urlaub für die Pflege von Familienangehörigen. Die Krankenkasse müsste Dir weiterhelfen können.


Kommentar von 0b90582f4589d84be89f5b847d4d1ed1smallHighlight am 30. März 2008 23:20

Oh, danke für den Tipp, dann frage ich dort mal nach dieser neuen Regelung....das wäre ja schön, wenn es ginge

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 30. März 2008 23:20

Das war angedacht http://tinyurl.com/2og2ul von einem diesbezüglichen Beschluss hab ich aber noch nichts vernommen.

Kommentar von 0b90582f4589d84be89f5b847d4d1ed1smallHighlight am 30. März 2008 23:47

Schade, das wäre mal endlich was Postives gewesen...

Kommentar von C457a976f16fe866efafc545a63e22fcsmallQetan am 30. März 2008 23:54

Ich meine, es wäre beschlossen worden.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 31. März 2008 00:06

Nein, ist es nicht.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 31. März 2008 00:06

Nein, ist es nicht.


engelhaar
beantwortet von engelhaar am 30. März 2008 23:26
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Wie das im öffentliche Dienst ist weiß ich nicht, ich hatte seinerzeit unbezahlten Urlaub genommen. Ansonsten steht Deinem Vater doch sicher eine Pflegestufe zu, sprich mal mit dem Krankenhausarzt darüber, die können das oftmals schon vom dort aus bei der Pflegekasse beantragen.

Kommentar von 0b90582f4589d84be89f5b847d4d1ed1smallHighlight am 30. März 2008 23:38

Danke, das haben wir bereits getan. Und dort sagte man, dass es ein halbes Jahr dauert, bis solche ein Antrag durch ist....und die Pflege sieht dann so aus, dass für z.B. das Waschen 2 Minuten angesetzt werden oder so ähnlich. Total unmöglich diese besch.... Gesundheitsreform. Wenn man den Kopf unterm Arm trägt, ist man nach dem Gesetz noch fit wie ein Turnschuh.

Kommentar von 2dc56293bded079f1517504c274b3034smallengelhaar am 31. März 2008 12:28

Selbst wenn es so lange Dauert, kann das für die Übergangszeit der Hausarzt verschreiben.

Versuch dabei zu sein wenn der Ärztliche Dienst der Krankenkasse kommt und geht evtl. gegen einen Bescheid an, falls die Pflegestufe zu niedrig angesetzt wird.

Ansonsten setzt Euch mal mit dem ambulanten Pflegedienst zusammen, er würde von denen auf alle Fälle versorgt werden, in jeder größeren Stadt gibt es eine Sozialstation, die können Dir weiterhelfen.

Falls alles nichts hilft und Du es selbst in die Hand nehmen willst, sprich mit Deinem Arbeitgeber, oder der Gewerkschaft.

Viel Glück und noch mehr Kraft wünsche ich Dir, und glaube mir ich weiß wovon ich rede.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 30. März 2008 23:38
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in deutschland gibt es das gesetz leider nicht, nur in österreich.

der gesetzesvorschlag von ulla schmidt wurde von der cdu bisher ständig abgelehnt.

aber es werden in einem solchen fall pflegekräfte von der krankenkasse gestellt, wenn kein angehöriger die pflege übernehmen kann.

auf antrag kommt dann die pflegerin zum vater ins haus und betreut ihn.

Kommentar von 0b90582f4589d84be89f5b847d4d1ed1smallHighlight am 30. März 2008 23:43

Aha,...ich muss nochmal mit der Krankenkasse reden, evt. wird in Deutschland ja ähnlich verfahren. danke. Ich fürchte nur, dass er keine Rundumpflege bekommen wird, die er vermutlich bräuchte...mal sehen.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 30. März 2008 23:48

das betrifft deutschland, kenn das von einer nachbarin bei mir hier.

mit der rundumpflege ist das immer so eine sache, macht man wohl doch lieber selber dann.

alles liebe und viel glück, drück dir die daumen, dass eine gute lösung findest :o)

Kommentar von 0b90582f4589d84be89f5b847d4d1ed1smallHighlight am 30. März 2008 23:52

Stimmt, Fremde würden nie so liebevoll mit ihm umgehen...höchstens evt. pflegetechnisch besser Bescheid wissen. Wobei ich zeitweise u.U. noch eine zweite Hand bräuchte, je nachdem, wie es ihm bis dahin geht. Danke für´s Daumen drücken , lieb von Dir :-)


aline1507
beantwortet von aline1507 am 30. März 2008 23:46
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Kleiner Tip: rede mit den Ärzten. Der Sozialdienst im KH kann ihm eine Pflegekraft für zu Hause organisieren. Wenn er allein lebt und gewisse Dinge nicht alleine bewältigen kann, gibt es bestimmt Hilfe. Desweiteren könntest du dich mit Hilfe des Sozialdienstes und dem Hausarzt deines Vaters mal über nen Antrag auf ne Pflegestufe informieren...

Kommentar von 0b90582f4589d84be89f5b847d4d1ed1smallHighlight am 30. März 2008 23:56

Dein Wort in Gottes Ohr...Pflege zu Hause wäre ideal. Mit dem Spozialdienst hatte meine Schwester gestern gesprochen...und dort hieß es, dass es 1/2 jahr dauert, bis solch ein Antrag durch ist...paradox, denn es geht vermutlich nur um Kurzzeit-Pflege.Wir werden nochmal nachhaken... Deuschland scheint sich in seiner Bürokratie mal wieder selbst zu übertreffen....

Kommentar von 4f19440479ddcdbaecc688e5d7021208smallaline1507 am 31. März 2008 00:00

Das sollte eigentlich anders laufen - wo lebt Ihr denn? Nochmal hingehen, auf die Hinterbeine stellen, sowas geht eigentlich ab dem Zeitpunkt der Entlassung!!!

Kommentar von 0b90582f4589d84be89f5b847d4d1ed1smallHighlight am 31. März 2008 00:18

Ich wohne in der Nähe von Koblenz. Wenn vor Ort Leute etwas Falsches erzählen (also bzgl. Pfelge und angeblich langwierigem Antrag) würde es mich nicht wundern...ich habe in letzter Zeit oft falsche Informationen bekommen...ob in Werkstätten oder sonstwo. Nur wenn ich mich nach vielen Seiten erkundige, erreiche ich mein Ziel.

Kommentar von 4f19440479ddcdbaecc688e5d7021208smallaline1507 am 31. März 2008 00:42

Na dann viel Erfolg...setz dich durch, genau für dein Anliegen gibt es ja Sozialdienste und Pflegeversicherungen. Und zieh die Ärzte auf deine Seite, bzw. die deines Vaters- das dürfte widerum nicht so schwer sein, wie unser Bürokratiehaufen. Das Formular für die Pflegestufe ist nicht schwer auszufüllen, da hilft auch im Zweifel der Hausarzt beim Ausfüllen. Hab ich grad erst für meine Oma (83) gemacht. Aber für den Anfang am Besten dirket im Krankenhaus alles regeln. Übrigens gibt´s auch Krankentransporte für den Weg nach Hause...

Kommentar von 4f19440479ddcdbaecc688e5d7021208smallaline1507 am 7. April 2008 01:19

Und biste vorwärts gekommen?


Tonica
beantwortet von Tonica am 30. März 2008 23:50
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Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für die Versorgung zuhause, nicht nur Pflege, sondern auch Haushaltsführung. Sprich mit den Ärzten, das sollte kein Problem sein. L.G.

Kommentar von 0b90582f4589d84be89f5b847d4d1ed1smallHighlight am 31. März 2008 00:23

Dann scheint man mir bzw. meiner Schwester im Sozialdienst des Krankenhause etwas Falsches erzählt zu haben. Beruhigend, dass es doch regelbar sein müsste, danke!


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 31. März 2008 20:34
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Wenn Ihr noch ein wenig durchhaltet, kommt es vielleicht noch rechtzeitig für Euch:

http://www.haufe.de/recht/newsDetails?newsID=1205500693.23&Subarea=News&...

Soll ab 01. Juli 2008 gelten mit Sonderurlaub für Pflege naher Angehöriger


elenore
beantwortet von elenore am 10. Juni 2009 15:59
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Als Angehörige einer Pflegebedürftigen hat man Anspruch auf Pflegezeit, d.h.: Du kann dich für die Dauer von bis zu 6 Monaten von der Arbeit freistellen lassen. Wenn der Arbeitgeber mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt, hastt du einen Rechtsanspruch auf diese Freistellung.

Während dieser Pflegezeit erhält du zwar kein Gehalt von deinem Arbeitgeber, bleibst aber sozialversichert.

Die Beiträge zur Rentenversicherung werden von der Pflegekasse des Vaters auf Antrag übernommen, wenn du ihn mehr als 14 Stunden in der Woche pflegst. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung werden ebenfalls von der Pflegekasse des Vaters übernommen. Die Krankenversicherung führt automatisch auch zur Absicherung in der Pflegeversicherung.

Du musst die Freistellung 10 Tage vor Pflegebeginn dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen.

Arbeitsrechtlich interessant ist der neu eingeführte Sonderkündigungsschutz zugunsten von Arbeitnehmern, die eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung geltend machen oder Pflegezeit in Anspruch nehmen. Der Arbeitgeber darf solchen Arbeitnehmern von der Ankündigung der Arbeitsverhinderung bzw. der Pflegezeit bis zur Beendigung der Freistellung nicht bzw. nur mit behördlicher Zustimmung kündigen (§ 5).


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