Sonderurlaub beim Todesfall meines Stiefvaters?

10 Antworten

Dein Arbeitgeber wird dir den Sonderurlaub geben.
Hier geht es nicht um einen Rechtsanspruch, sondern um eine übliche Kulanz.
Es liegt im Ermessen des Arbeitgebers.
Also nicht fordern, sondern danach fragen.

Das tut mir sehr Leid für Dich. Habt ihr einen Betriebsrat? frage den, vielleicht habt ihr ja einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung. Da sind solche Dinge geregelt:

Das frag am besten Deinen Arbeitgeber. Sonderurlaub bei Todesfall gibt es meistens nur bei Tod eines Familienmitglieds ersten Grades. Das heißt: Vater, Mutter, Geschwister.

Nur bei leiblichen Eltern. Schau bitte mal in die zuständige Betriebsvereinbarung oder ins Gesetz. § 616 BGB

Tod eines Angehörigen

Der Tod der Ehefrau, des Ehemannes, eines Kindes oder Elternteils gehören laut den Experten des Arbeitsrechtsportals www.arbeitsrecht.org zu den familiären Ereignissen, die nach § 616 BGB einen Anspruch auf Sonderurlaub rechtfertigen. Häufig werden zwei Tage gewährt - wenn die jeweiligen Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge keine andere Regelung vorsehen. Bei Verwandten zweiten Grades, z. B. bei den Großeltern liegt es im Ermessen des Chefs, ob er Urlaub gewährt.

ich glaube schon ich mein is doch egal ob leblich oder nicht es war dein vater und denoch zur arbeit oder shcule zu gehn is doch schlimm