Das kommt darauf an, wer der Angehörige war (Ehegatte, Tochter oder Sohn oder ein weiter entfernter Verwandter. In der Regel gibt es nur noch dann Sonderurlaub für den Tod naher Angehöriger, wenn das im Tarifvertrag ausdrücklich geregelt ist - dort steht dann auch, dass (meistens) Sonderurlaub nur für den Tod des Ehegatten oder des eigenen Kindes gewährt wird. Alle anderen Verwandschaftsgrade finden in der Regel keine Berücksichtigung.
Im Grunde genommen : Verwandte 1. Grades - ja - mfG Radi