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sonderurlaub bei tot eines angehöhrigen

gefragt von ali55 am 22.11.2006 um 19:11 Uhr
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anonym
beantwortet von Rolfe am 22. November 2006 23:10
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Das kommt darauf an, wer der Angehörige war (Ehegatte, Tochter oder Sohn oder ein weiter entfernter Verwandter. In der Regel gibt es nur noch dann Sonderurlaub für den Tod naher Angehöriger, wenn das im Tarifvertrag ausdrücklich geregelt ist - dort steht dann auch, dass (meistens) Sonderurlaub nur für den Tod des Ehegatten oder des eigenen Kindes gewährt wird. Alle anderen Verwandschaftsgrade finden in der Regel keine Berücksichtigung.

Kommentar von 384c6ca84ef313f331523f2bf6d17570smallJoachim Radünzel am 23. November 2006 17:11

Im Grunde genommen : Verwandte 1. Grades - ja - mfG Radi




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