
Muss ich auch anfallende Kosten übernehmen im Garten, obwohl ich ihn mit im Mietvertrag stehen habe (Wohnugsmietvertrag)
Als Du die Wohnung gemietet hast, hättest Du da ja gleich mal nach fragen können, ob auch die Möglichkeit besteht die Wohnung ohne Garten zu bekommen. Wolltest Du aber den Garten haben, weil Du es vielleicht toll findest, da bei schönem Wetter mal Deinen Kaffee zu trinken etc. musst Du auch die volle Pflege dafür übernehmen. Dazu gehört auch das die Hecke geschnitten, der Rasen gemäht und Unkraut gejätet wird. Eben volle Pflege.....
FordfahrerinDD am 21. April 2009 09:24 Der Garten ist an der Wohnung gleich dran, es wäre unmöglich den abzugeben...

Eigentumswohnung? Dann gehört das demjenigen, der das als Sondernutzungsrecht in seinen Papieren stehen hat und keiner der anderen darf den Garten ohne seine Erlaubnis betreten.. Mietwohnung? Eine Absprache zwischen Vermieter und Mieter - meistens mit der Pflege des `Gartens verbunden....
Sehr sinnvolle und hilfreiche Antwort!