Premiere ist jetzt ja Sky geworden. Bestandskunden haben aber weiterhin ihr Abo zu den gleichen Konditionen wie vorher. Ein Sender ist weggefallen/ersetzt worden.
Würde gerne auch die AGB lesen aber die sind auf der seite unauffindbar. Dort wird sich wohl mindestens der Name geändert haben.
Kann man nun von seinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen?
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Ja kann man, da der Vertrag mit Premiere gemacht wurde und nicht mit Sky. Irgendwo im BGB fragmich nicht welcher § besagt es das bei einer änderung egal in welcher hinsicht müssen die Kunden bescheid bekommen und können die neuen Agbs Ablehnen und damit Kündigen. Durch die Namesänderung sind es auch neue AGBs. ist sicherlich extra das du nix finden kannst damit keine Kündigen

Wahrscheinlich nicht. Sonst hätte SKY wahrscheinlich Premiere gar nicht übernommen.

Meines Wissens hat sich nur der Name geändert und sonst nichts, das würde ein Sonderkündigungsrecht nicht rechtfertigen.
danke, aber bei unterschiedlichen antworten ist mir leider auch nicht geholfen. werde im endeffekt wohl einen anwalt einschalten müssen falls sky sich querstellt. naja aber danke trotzdem.