Sonderkündigungsrecht wegen lauter Nachbarn?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein Sonderkündigungsrecht gibt es dafür leider nicht, um die 3 Monate wirst Du leider nicht rumkommen. Der Vermieter hat aber für die Beseitigung der Lärmbelästigung zu sorgen. Gegen Husten und Niesen etc. wird er nicht viel machen können, aber gegen das ständige Schreien und den lauten Fernseher könnte er vorgehen.

Wie meine Vorredner schon gesagt haben, am besten schriftlich beim Vermieter beschweren. Hilfreich könnte es auch sein, der Beschwerde ein Lärmprotokoll beizufügen und Mietminderung anzudrohen. In welcher Höhe Du die Miete kürzen kannst, erfährst Du beim Mieterverein.

Allerdings solltest Du Dir auch überlegen, wie es dann mit dem Verhältnis zwischen Dir und Deinem Vermieter aussieht. Ich meine, Du wohnst dort noch nicht allzu lange und die "Lärmverursacher" immerhin schon 18 Jahre.

Danke für eure Hilfe. Heute Nacht war es wieder nicht zum Aushalten. Leider ist es bei uns so, dass es kaum ausgeschriebene Wohnungen gibt. Also haben wir uns vorrübergehend dafür entschieden den Weg über die Hausverwaltung nochmal anzutreten. Schließlich haben wir bereits viel Geld in die Wohnung gesteckt und wollen eigentlich ungern kampflos aufgeben, da die Wohnung wirklich geil ist und wir etwas vergleichbares mit Sicherheit nicht finden werden. Was hat denn die Hausverwaltung für Optionen da vorzugehen?? Die werden mit Sicherheit nochmal ein Schreiben schicken...und dann??

Einfach fristlos kündigen geht nicht. Ihr müsstet die Lärmbelästigung beanstanden, mit Fristsetzung und Mietminderungsandrohung. Da das natürlich nichts bringt, könnt ihr irgendwann evtl. die Miete ein wenig mindern.

Einfach regulär kündigen und was neues suchen.

Am besten Deinen Mieterverein anfragen.. Oder den Anwalt. Oder beides. Bei solchen Fragen könnte der Mieterverein besser informiert sein, als ein Forum bei gutefrage.de. Der Vermieter weist sicher alle Anschuldigungen von sich. Wer soll sich sonst noch drum kümmern und auskennen in solchen Angelegenheiten? Ich denke mal das Du damit genau richtig liegst.

Gibt es ein Sonderkündigungsrecht, das wir kurzfristig ausziehen können, sobald wir etwas neues haben??

Nein

Oder müssen wir die 3 Monate Kündigungsfrist hinnehmen, wie es im Vertrag steht?!

Ja

Was Ihr aber machen könnt Euch beim VM über die Lärmbelästigung schriftlich beschweren und evtl. die Miete mindern.

Danke für eure Hilfe. Heute Nacht war es wieder nicht zum Aushalten. Leider ist es bei uns so, dass es kaum ausgeschriebene Wohnungen gibt. Also haben wir uns vorrübergehend dafür entschieden den Weg über die Hausverwaltung nochmal anzutreten. Schließlich haben wir bereits viel Geld in die Wohnung gesteckt und wollen eigentlich ungern kampflos aufgeben, da die Wohnung wirklich geil ist und wir etwas vergleichbares mit Sicherheit nicht finden werden. Was hat denn die Hausverwaltung für Optionen da vorzugehen?? Die werden mit Sicherheit nochmal ein Schreiben schicken...und dann??