Ist das Sonderkündigungsrecht auch dann zu nutzen, wenn eine Firma verkauft wird und die selbe Dienstleitung zu den gleichen Konditionen von der neuen Nachfolgefirma angeboten wird und in den neuen AGB nur die Namen ausgetauscht werden?

Bei einer Änderung der AGB kann nur gekündigt werden, wenn diese AGB den Vertrag negativ beeinflussen, z.B. dort dann höhere Kosten auf den Kunden zu kommen. Man kann den AGB allerdings widersprechen. Dadurch kommt zwar auch keine Kündigung zustande, aber man behält seine alten AGB. Ggf. kommt es dann auch seitens des Vertragsppartners zu einer Kündigung