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Sonderkündigungsrecht immer gültig bei neuen AGB?

gefragt von Verfahrnix am 09.07.2008 um 16:59 Uhr

Ist das Sonderkündigungsrecht auch dann zu nutzen, wenn eine Firma verkauft wird und die selbe Dienstleitung zu den gleichen Konditionen von der neuen Nachfolgefirma angeboten wird und in den neuen AGB nur die Namen ausgetauscht werden?

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Recht x 35.063 Beruf x 14.537 Arbeit x 14.451 Kündigung x 2.759 Arbeitgeber x 517 Sonderkündigungsrecht x 30

wj2000
beantwortet von wj2000 am 9. Juli 2008 19:13
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Bei Änderung der AGB kannst du kündigen.


toedti2000
beantwortet von toedti2000 am 30. August 2009 13:58
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Bei einer Änderung der AGB kann nur gekündigt werden, wenn diese AGB den Vertrag negativ beeinflussen, z.B. dort dann höhere Kosten auf den Kunden zu kommen. Man kann den AGB allerdings widersprechen. Dadurch kommt zwar auch keine Kündigung zustande, aber man behält seine alten AGB. Ggf. kommt es dann auch seitens des Vertragsppartners zu einer Kündigung



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