Hallo,
ich wohne mit meiner 3 Jährigen Tochter in einer Kellerwohnung, im Schlafzimmer und im Kinderzimmer sind die Wände seit knapp 1 jahr feucht, so feucht das sie Dunkel werden und die Wohnung muffig richt. Ich habe das Problem bei meinen Vermietern 2 mal vorgesprochen, sie brahcten mit´r jetzt ein 1 Meiner weiße Farbe....damit das überstreiche...mehr würden sie nicht amchen können, wahr ihre meinung. Jetzt habe ich eventuell die Cance auf eine neue Wohnung zum 1,8. Kann ich hier mit Sonderküdigungdsrecht die 3 monatige Kündigungs frist umgehen?

Das ist mindestens ein Mietminderungsgrund. Am besten ist du informierst dich beim Mieterschutzbund oder einen Rechtsanwalt wenn du rechtschutzversichert bist.
Eine neue Schicht Farbe jedenfalls ist nicht die geeignete Lösung gegen feuchte Wände.
ABer: "Vorsprechen" beim Vermieter nützt gar nichts.
Schreibe einen Brief und fordere ihn mit Fristsetzung ("bis zum ...") zur Abhilfe auf.
Suche im Internet nach "Mietminderung". Da findest Du auch Angaben, um wieviel die Miete in solche einem Fall ("Unbewohnbarkeit"?) gemindert werden kann. Schreibe auch in den Brief, daß Du aufgrund des Mangels die Miete minderst.
Wegen einer eventuell möglichen fristlosen Kündigung wendest Du Dich am besten an einen Rechtsanwalt oder an den Mieterverein. - Aber ich denke, ohne den Vermieter schriflich über den Mangel informiert und zur Abhilfe aufgefordert zu haben, wirst Du auch nicht fristlos kündigen können.
Eine Vermietung im Keller ist sowieso nur unter strengen Auflagen erlaubt. So muß die Raumhöhe minestens 2,50 m betragen, ansonsten ist es nicht als Wohnraum anzusehen. Außerdem müssen die Fenster ausreichend Licht hereinlassen
Hallo,
danke für eure schnellen Anzworte. Eine Mietminderung wünsche ichmir nicht...ich möchte hier raus.... denn farbe ist wirklich keine Lösung..nach demMotto aus den Augen aus den Sinn ;)
Leider bin ich keinen Mieterschutzbund oder ähnlichen...
Ebenso war ich so Naiv alles müdlich zu Regeln....
Und die Wände sind nur 2,25m Hoch...habe eben Schnell nachgemessen gg
Darf ich jetzt fristlos Kündigen?