gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Sonderausgaben bei Unterhalt

gefragt von lulu1707lulu1707 am 03.11.2009 um 14:14 Uhr

Meine Freundin ist geschieden und bekommt Unterhalt für ihren Sohn. Dieser leidet an einer Hausstauballergie. Mittlerweile ist daraus Asthma geworden. Nun rät ihr Arzt dazu, da in ihrer Wohnung überwiegend Teppich verlegt ist, diesen zu enternen und einen anderen Boden verlegen zu lassen. Die kosten dafür sind natürlich sehr hoch. Jetzt stellt sich die Frage ob sie die Hälfte dieser Kosten als Sonderausgaben von Ihrem Ex-Mann verlangen kann?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (34455)
Familie (9079)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Koechlein1948
beantwortet von Koechlein1948 am 3. November 2009 14:18
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Mit dem Unterhalt ist alles abgegolten

Kommentar von Simple_avatar6smalllulu1707 am 3. November 2009 14:22

Das glaube ich allerdings nicht. Denn sie bekommt nur 139 Euro im Monat, das Kind ist 9 Jahre alt. Sie kämpft schon 1 Jahr mit dem Jungendamt den Unterhalt zu erhöhen. Er verdient gut, hat ein Haus, eine bezahlte Eigentumswohnung und 2 Autos und 3 Motorräder. Abgegolten ist da denk ich nichts!

Kommentar von D636a054fce25c399d056c1335a76c7dsmallKoechlein1948 am 3. November 2009 14:27

Es ist Abgegolten,wenn du das nicht glaubst geh zu einem Anwalt.Selbst wenn er 10 motorräder fährt oder einen Ferrari.der Unterhalt ist festgelegt und schluss ist

Kommentar von Simple_avatar6smalllulu1707 am 3. November 2009 14:36

Der Unterhalt ist eben nicht festgelegt!!!! Darum ist das Jugendamt ja dabei ihn endlich festzulegen. Entsprechend seinem Einkommen. Da er aber nicht darauf reagierte, will das Jungendamt jetzt vor gericht, wenn er sich die nachsten 3 Wochen nicht meldet.

Kommentar von D636a054fce25c399d056c1335a76c7dsmallKoechlein1948 am 3. November 2009 14:52

Dann wird der Unterhalt seinem Einkommen entsprechend festgelegt.Da wird sich aber nichts tuen bei Kostenbeteiligung.

Kommentar von Missy83 am 4. November 2009 18:49

so ist das koechlein!!! DH


Lotta1
beantwortet von Lotta1 am 3. November 2009 14:15
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Sie kann es versuchen-ob sie damit eine Chance hat, weiß ich nicht.


peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 3. November 2009 14:16
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Gesetzlich denke ich mal, hat sie keinen Anspruch, wenn sie aber ein gutes Verhältnis zueinander haben, würde ich das Thema ruhig mal anschneiden


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Tochter 15 wohnt bei Vater Sohn 13 bei der Mutter

    wichtige frage bezüglich auszug

    UNterhaltspflicht-Unterhaltsfahnder? Kosten..e.t.c.

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.