Meine Freundin ist geschieden und bekommt Unterhalt für ihren Sohn. Dieser leidet an einer Hausstauballergie. Mittlerweile ist daraus Asthma geworden. Nun rät ihr Arzt dazu, da in ihrer Wohnung überwiegend Teppich verlegt ist, diesen zu enternen und einen anderen Boden verlegen zu lassen. Die kosten dafür sind natürlich sehr hoch. Jetzt stellt sich die Frage ob sie die Hälfte dieser Kosten als Sonderausgaben von Ihrem Ex-Mann verlangen kann?

Sie kann es versuchen-ob sie damit eine Chance hat, weiß ich nicht.

Gesetzlich denke ich mal, hat sie keinen Anspruch, wenn sie aber ein gutes Verhältnis zueinander haben, würde ich das Thema ruhig mal anschneiden
Das glaube ich allerdings nicht. Denn sie bekommt nur 139 Euro im Monat, das Kind ist 9 Jahre alt. Sie kämpft schon 1 Jahr mit dem Jungendamt den Unterhalt zu erhöhen. Er verdient gut, hat ein Haus, eine bezahlte Eigentumswohnung und 2 Autos und 3 Motorräder. Abgegolten ist da denk ich nichts!
Es ist Abgegolten,wenn du das nicht glaubst geh zu einem Anwalt.Selbst wenn er 10 motorräder fährt oder einen Ferrari.der Unterhalt ist festgelegt und schluss ist
Der Unterhalt ist eben nicht festgelegt!!!! Darum ist das Jugendamt ja dabei ihn endlich festzulegen. Entsprechend seinem Einkommen. Da er aber nicht darauf reagierte, will das Jungendamt jetzt vor gericht, wenn er sich die nachsten 3 Wochen nicht meldet.
Dann wird der Unterhalt seinem Einkommen entsprechend festgelegt.Da wird sich aber nichts tuen bei Kostenbeteiligung.
so ist das koechlein!!! DH