Wenn ein Laden ein Sonderangebot per Prospekt bekanntmacht, muß dieses Angebot 2 oder 3 Tage vorrätig sein. Wo ist das gesetzlich geregelt? Oder bin ich auf dem Holzweg???
Antworten (11)
-
3Antwort von
AuskunftAuskunft
Wie lange müssen solche Angebote vorrätig sein?
Reiner Münker Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs "Das ist gesetzlich nicht genau definiert. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass sich bei einer normalen Werbeanzeige mindestens 2 bis 3 Tage die angebotene Ware auch ausliefern bzw. verkaufen kann."
Wer sich als Händler nicht daran hält, dem drohen rechtliche und sogar finanzielle Konsequenzen, denn er handelt gesetzwidrig.
Bietet der Händler die Ware nicht lange genug an, dann verstößt er gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, kurz UWG.
Die Folgen:
· dem Händler droht eine Abmahnung oder · das Gericht beschließt, dass er weitere Billigangebote unterlassen muss. · Hält sich der Händler trotzdem nicht daran, muss er ein Ordnungsgeld zahlen.
(http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2000/02/27/index2.html)
Kommentar von
HelmutRnHelmutRn Danke, DH!
-
3Antwort von
tradaixtradaix
Kommentar von
HelmutRnHelmutRn Hallo Tradaix, das vom 4.7. hatte ich nicht gelesen. Aber danke für Deine Antwort, bin ich also nicht auf dem Holzweg, sondern hatte es doch richtig in Erinnerung! DH!
-
1Antwort von
tigerolitigeroli
Diese Regelung gibt es tatsächlich. Ist die Ware in dieser Frist nicht vorrätig, muss sie nachgeordert werden können. Die meisten Anbieter (vor allem Aldi, Lidl etc.) halten sich daran aber nicht.
Das Einzige, was Du tun kannst, ist entweder selbst Klage erheben (dann musst Du aber einen benennbaren Schaden haben) oder Du meldest das bei der Stiftung Warentest bzw. der Verbraucherzentrale. Nach meiner Erfahrung hilft da nur die Öffentlichkeit. Das schadet diesen Anbietern am meisten. Auf einen langen Rechtsstreit lässt sich eh niemand ein.
Das ist übrigens nicht wirklich ein Gesetz. Hier handelt es sich um eine der vielen Durchführungsbestimmungen. RA berufen sich aber eher auf die aktuelle gängige Rechtsprechung.
-
-
1Antwort von
ResistanceResistance
Es muss ausreichend vorhanden sein, aber keine bestimmte Anzahl von Tagen.
Kommentar von
hummelabchummelabc Was ist ausreichend?
-
1Antwort von
simoneFNsimoneFN
Bist auf dem Holzweg. Wie soll ein Händler das immer haben? Wenn am ersten Tag der gesamte Vorrat verkauft wird?
Kommentar von
simoneFNsimoneFN Steht ja auch meist dabei: Solange Vorrat reicht.
-
1Antwort von
gertrude2gertrude2
das ist nicht gesetzlich geregelt...meist sind die sonderangebote gleich verkauft. wenn ausverkauft, dann ausverkauft
Kommentar von
tigerolitigeroli stimmt so nicht - und wenn der Vermerk "so lange der Vorrat reicht" drauf ist, stimmt diese Regelung sowieso nicht.
-
0Antwort von
MismidMismid
es ist keine genaue Zeit gesetzlich angeben. Aber auch wenn würde es dir ziemlich wenig nützen. Denn du kannst zwar den Händler verklagen, der dann auch eine Strafe zahlen muß, aber leider nicht an dich und du hast keinen Anspruch drauf einen bestimmten Gegenstand zu einem bestimmten Preis zu bekommen
Kommentar von
HelmutRnHelmutRn Schade, die Strafe müßte an mich bezahlt werden, denn ich habe mich geärgert!!!
-
-
0Antwort von
scorp ganz einfach wenn weg dan weg
Kommentar von
HelmutRnHelmutRn Nee, nee, siehe oben die Antwort von Tradaix!!!
-
0Antwort von
bronkosfraubronkosfrau
Meistens sind solche Sonderangebote nur ein Lockmittel, wenn man diese dann kaufen möchte, sind sie alle schon vergriffen oder schon ausverkauft.
-
0Antwort von
Bronko1970Bronko1970
Meistens steht noch irgendwo"solange Vorrat reicht" Keine Garantie auf vorhandensein der Ware." Die sind ja nicht doof.Du sollst ja Hauptsächlich was anderes kaufen und nicht das Angebot.
-
0Antwort von
BesserwissHoch3BesserwissHoch3
es muß ausreichend vorhanden sein, eine genaue Tagezahl ist nirgends vorgeschrieben...
Kommentar von
simoneFNsimoneFN Und was ist ausreichend? Das ist mal wieder ein Begriff....
Kommentar von
BesserwissHoch3BesserwissHoch3 jaaaaaaaaa, und der Begriff ist sogar aus Gummi....
Richtig und vollständig. DH