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Sonderangebot

Frage von HelmutRn HelmutRn

Wenn ein Laden ein Sonderangebot per Prospekt bekanntmacht, muß dieses Angebot 2 oder 3 Tage vorrätig sein. Wo ist das gesetzlich geregelt? Oder bin ich auf dem Holzweg???

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Antworten (11)

  • 3
    Antwort von Auskunft Auskunft

    Wie lange müssen solche Angebote vorrätig sein?

    Reiner Münker Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs "Das ist gesetzlich nicht genau definiert. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass sich bei einer normalen Werbeanzeige mindestens 2 bis 3 Tage die angebotene Ware auch ausliefern bzw. verkaufen kann."

    Wer sich als Händler nicht daran hält, dem drohen rechtliche und sogar finanzielle Konsequenzen, denn er handelt gesetzwidrig.

    Bietet der Händler die Ware nicht lange genug an, dann verstößt er gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, kurz UWG.

    Die Folgen:

    · dem Händler droht eine Abmahnung oder · das Gericht beschließt, dass er weitere Billigangebote unterlassen muss. · Hält sich der Händler trotzdem nicht daran, muss er ein Ordnungsgeld zahlen.

    (http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2000/02/27/index2.html)

    Kommentar von WolfRichter WolfRichterWolfRichter

    Richtig und vollständig. DH

    Kommentar von HelmutRn HelmutRnHelmutRn

    Danke, DH!

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    Antwort von tradaix tradaix
    Kommentar von HelmutRn HelmutRnHelmutRn

    Hallo Tradaix, das vom 4.7. hatte ich nicht gelesen. Aber danke für Deine Antwort, bin ich also nicht auf dem Holzweg, sondern hatte es doch richtig in Erinnerung! DH!

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    Antwort von tigeroli tigeroli

    Diese Regelung gibt es tatsächlich. Ist die Ware in dieser Frist nicht vorrätig, muss sie nachgeordert werden können. Die meisten Anbieter (vor allem Aldi, Lidl etc.) halten sich daran aber nicht.

    Das Einzige, was Du tun kannst, ist entweder selbst Klage erheben (dann musst Du aber einen benennbaren Schaden haben) oder Du meldest das bei der Stiftung Warentest bzw. der Verbraucherzentrale. Nach meiner Erfahrung hilft da nur die Öffentlichkeit. Das schadet diesen Anbietern am meisten. Auf einen langen Rechtsstreit lässt sich eh niemand ein.

    Das ist übrigens nicht wirklich ein Gesetz. Hier handelt es sich um eine der vielen Durchführungsbestimmungen. RA berufen sich aber eher auf die aktuelle gängige Rechtsprechung.

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    Antwort von Resistance Resistance

    Es muss ausreichend vorhanden sein, aber keine bestimmte Anzahl von Tagen.

    Kommentar von hummelabc hummelabchummelabc

    Was ist ausreichend?

  • 1
    Antwort von simoneFN simoneFN

    Bist auf dem Holzweg. Wie soll ein Händler das immer haben? Wenn am ersten Tag der gesamte Vorrat verkauft wird?

    Kommentar von simoneFN simoneFNsimoneFN

    Steht ja auch meist dabei: Solange Vorrat reicht.

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    Antwort von gertrude2 gertrude2

    das ist nicht gesetzlich geregelt...meist sind die sonderangebote gleich verkauft. wenn ausverkauft, dann ausverkauft

    Kommentar von tigeroli tigerolitigeroli

    stimmt so nicht - und wenn der Vermerk "so lange der Vorrat reicht" drauf ist, stimmt diese Regelung sowieso nicht.

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    Antwort von Mismid Mismid

    es ist keine genaue Zeit gesetzlich angeben. Aber auch wenn würde es dir ziemlich wenig nützen. Denn du kannst zwar den Händler verklagen, der dann auch eine Strafe zahlen muß, aber leider nicht an dich und du hast keinen Anspruch drauf einen bestimmten Gegenstand zu einem bestimmten Preis zu bekommen

    Kommentar von HelmutRn HelmutRnHelmutRn

    Schade, die Strafe müßte an mich bezahlt werden, denn ich habe mich geärgert!!!

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    Antwort von scorp scorp

    ganz einfach wenn weg dan weg

    Kommentar von HelmutRn HelmutRnHelmutRn

    Nee, nee, siehe oben die Antwort von Tradaix!!!

  • 0
    Antwort von bronkosfrau bronkosfrau

    Meistens sind solche Sonderangebote nur ein Lockmittel, wenn man diese dann kaufen möchte, sind sie alle schon vergriffen oder schon ausverkauft.

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    Antwort von Bronko1970 Bronko1970

    Meistens steht noch irgendwo"solange Vorrat reicht" Keine Garantie auf vorhandensein der Ware." Die sind ja nicht doof.Du sollst ja Hauptsächlich was anderes kaufen und nicht das Angebot.

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    Antwort von BesserwissHoch3 BesserwissHoch3

    es muß ausreichend vorhanden sein, eine genaue Tagezahl ist nirgends vorgeschrieben...

    Kommentar von simoneFN simoneFNsimoneFN

    Und was ist ausreichend? Das ist mal wieder ein Begriff....

    Kommentar von BesserwissHoch3 BesserwissHoch3BesserwissHoch3

    jaaaaaaaaa, und der Begriff ist sogar aus Gummi....

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