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Sonderangebot

gefragt von HelmutRnHelmutRn am 09.07.2008 um 15:05 Uhr

Wenn ein Laden ein Sonderangebot per Prospekt bekanntmacht, muß dieses Angebot 2 oder 3 Tage vorrätig sein. Wo ist das gesetzlich geregelt? Oder bin ich auf dem Holzweg???

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anonym
beantwortet von Auskunft am 9. Juli 2008 15:13
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Wie lange müssen solche Angebote vorrätig sein?

Reiner Münker Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs "Das ist gesetzlich nicht genau definiert. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass sich bei einer normalen Werbeanzeige mindestens 2 bis 3 Tage die angebotene Ware auch ausliefern bzw. verkaufen kann."

Wer sich als Händler nicht daran hält, dem drohen rechtliche und sogar finanzielle Konsequenzen, denn er handelt gesetzwidrig.

Bietet der Händler die Ware nicht lange genug an, dann verstößt er gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, kurz UWG.

Die Folgen:

· dem Händler droht eine Abmahnung oder · das Gericht beschließt, dass er weitere Billigangebote unterlassen muss. · Hält sich der Händler trotzdem nicht daran, muss er ein Ordnungsgeld zahlen.

(http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2000/02/27/index2.html)

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 9. Juli 2008 15:15

Richtig und vollständig. DH

Kommentar von 49d1bda04f2544431776195aa09e5c27smallHelmutRn am 9. Juli 2008 15:23

Danke, DH!


tradaix
beantwortet von tradaix am 9. Juli 2008 15:08
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Kommentar von 49d1bda04f2544431776195aa09e5c27smallHelmutRn am 9. Juli 2008 15:21

Hallo Tradaix, das vom 4.7. hatte ich nicht gelesen. Aber danke für Deine Antwort, bin ich also nicht auf dem Holzweg, sondern hatte es doch richtig in Erinnerung! DH!


anonym
beantwortet von tigeroli am 9. Juli 2008 15:10
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Diese Regelung gibt es tatsächlich. Ist die Ware in dieser Frist nicht vorrätig, muss sie nachgeordert werden können. Die meisten Anbieter (vor allem Aldi, Lidl etc.) halten sich daran aber nicht.

Das Einzige, was Du tun kannst, ist entweder selbst Klage erheben (dann musst Du aber einen benennbaren Schaden haben) oder Du meldest das bei der Stiftung Warentest bzw. der Verbraucherzentrale. Nach meiner Erfahrung hilft da nur die Öffentlichkeit. Das schadet diesen Anbietern am meisten. Auf einen langen Rechtsstreit lässt sich eh niemand ein.

Das ist übrigens nicht wirklich ein Gesetz. Hier handelt es sich um eine der vielen Durchführungsbestimmungen. RA berufen sich aber eher auf die aktuelle gängige Rechtsprechung.


Resistance
beantwortet von Resistance am 9. Juli 2008 15:09
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Es muss ausreichend vorhanden sein, aber keine bestimmte Anzahl von Tagen.

Kommentar von 76eddc244927a3dc93184b22c1426c86smallhummelabc am 9. Juli 2008 23:16

Was ist ausreichend?


simoneFN
beantwortet von simoneFN am 9. Juli 2008 15:07
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Bist auf dem Holzweg. Wie soll ein Händler das immer haben? Wenn am ersten Tag der gesamte Vorrat verkauft wird?

Kommentar von 1516289c1ef86da74389b323077305d0smallsimoneFN am 9. Juli 2008 15:08

Steht ja auch meist dabei: Solange Vorrat reicht.


gertrude2
beantwortet von gertrude2 am 9. Juli 2008 15:07
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das ist nicht gesetzlich geregelt...meist sind die sonderangebote gleich verkauft. wenn ausverkauft, dann ausverkauft

Kommentar von tigeroli am 9. Juli 2008 15:11

stimmt so nicht - und wenn der Vermerk "so lange der Vorrat reicht" drauf ist, stimmt diese Regelung sowieso nicht.


Mismid
beantwortet von Mismid am 9. Juli 2008 15:22
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es ist keine genaue Zeit gesetzlich angeben. Aber auch wenn würde es dir ziemlich wenig nützen. Denn du kannst zwar den Händler verklagen, der dann auch eine Strafe zahlen muß, aber leider nicht an dich und du hast keinen Anspruch drauf einen bestimmten Gegenstand zu einem bestimmten Preis zu bekommen

Kommentar von 49d1bda04f2544431776195aa09e5c27smallHelmutRn am 9. Juli 2008 18:44

Schade, die Strafe müßte an mich bezahlt werden, denn ich habe mich geärgert!!!


scorp
beantwortet von scorp am 9. Juli 2008 15:10
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ganz einfach wenn weg dan weg

Kommentar von 49d1bda04f2544431776195aa09e5c27smallHelmutRn am 9. Juli 2008 15:22

Nee, nee, siehe oben die Antwort von Tradaix!!!


bronkosfrau
beantwortet von bronkosfrau am 9. Juli 2008 15:09
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Meistens sind solche Sonderangebote nur ein Lockmittel, wenn man diese dann kaufen möchte, sind sie alle schon vergriffen oder schon ausverkauft.


anonym
beantwortet von Bronko1970 am 9. Juli 2008 15:08
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Meistens steht noch irgendwo"solange Vorrat reicht" Keine Garantie auf vorhandensein der Ware." Die sind ja nicht doof.Du sollst ja Hauptsächlich was anderes kaufen und nicht das Angebot.


BesserwissHoch3
beantwortet von BesserwissHoch3 am 9. Juli 2008 15:08
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es muß ausreichend vorhanden sein, eine genaue Tagezahl ist nirgends vorgeschrieben...

Kommentar von 1516289c1ef86da74389b323077305d0smallsimoneFN am 9. Juli 2008 15:09

Und was ist ausreichend? Das ist mal wieder ein Begriff....

Kommentar von 51f69b7b336df7ff63ec28cf41170996smallBesserwissHoch3 am 9. Juli 2008 15:14

jaaaaaaaaa, und der Begriff ist sogar aus Gummi....


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