HelmutRn am 09.07.2008 um 15:05 Uhr
Wenn ein Laden ein Sonderangebot per Prospekt bekanntmacht, muß dieses Angebot 2 oder 3 Tage vorrätig sein. Wo ist das gesetzlich geregelt? Oder bin ich auf dem Holzweg???
Wie lange müssen solche Angebote vorrätig sein?
Reiner Münker Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs "Das ist gesetzlich nicht genau definiert. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass sich bei einer normalen Werbeanzeige mindestens 2 bis 3 Tage die angebotene Ware auch ausliefern bzw. verkaufen kann."
Wer sich als Händler nicht daran hält, dem drohen rechtliche und sogar finanzielle Konsequenzen, denn er handelt gesetzwidrig.
Bietet der Händler die Ware nicht lange genug an, dann verstößt er gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, kurz UWG.
Die Folgen:
· dem Händler droht eine Abmahnung oder · das Gericht beschließt, dass er weitere Billigangebote unterlassen muss. · Hält sich der Händler trotzdem nicht daran, muss er ein Ordnungsgeld zahlen.
(http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2000/02/27/index2.html)

HelmutRn am 9. Juli 2008 15:21 Hallo Tradaix, das vom 4.7. hatte ich nicht gelesen. Aber danke für Deine Antwort, bin ich also nicht auf dem Holzweg, sondern hatte es doch richtig in Erinnerung! DH!
Diese Regelung gibt es tatsächlich. Ist die Ware in dieser Frist nicht vorrätig, muss sie nachgeordert werden können. Die meisten Anbieter (vor allem Aldi, Lidl etc.) halten sich daran aber nicht.
Das Einzige, was Du tun kannst, ist entweder selbst Klage erheben (dann musst Du aber einen benennbaren Schaden haben) oder Du meldest das bei der Stiftung Warentest bzw. der Verbraucherzentrale. Nach meiner Erfahrung hilft da nur die Öffentlichkeit. Das schadet diesen Anbietern am meisten. Auf einen langen Rechtsstreit lässt sich eh niemand ein.
Das ist übrigens nicht wirklich ein Gesetz. Hier handelt es sich um eine der vielen Durchführungsbestimmungen. RA berufen sich aber eher auf die aktuelle gängige Rechtsprechung.
Es muss ausreichend vorhanden sein, aber keine bestimmte Anzahl von Tagen.
hummelabc am 9. Juli 2008 23:16 Was ist ausreichend?

Bist auf dem Holzweg. Wie soll ein Händler das immer haben? Wenn am ersten Tag der gesamte Vorrat verkauft wird?
simoneFN am 9. Juli 2008 15:08 Steht ja auch meist dabei: Solange Vorrat reicht.

das ist nicht gesetzlich geregelt...meist sind die sonderangebote gleich verkauft. wenn ausverkauft, dann ausverkauft
stimmt so nicht - und wenn der Vermerk "so lange der Vorrat reicht" drauf ist, stimmt diese Regelung sowieso nicht.
es ist keine genaue Zeit gesetzlich angeben. Aber auch wenn würde es dir ziemlich wenig nützen. Denn du kannst zwar den Händler verklagen, der dann auch eine Strafe zahlen muß, aber leider nicht an dich und du hast keinen Anspruch drauf einen bestimmten Gegenstand zu einem bestimmten Preis zu bekommen
HelmutRn am 9. Juli 2008 18:44 Schade, die Strafe müßte an mich bezahlt werden, denn ich habe mich geärgert!!!

ganz einfach wenn weg dan weg
HelmutRn am 9. Juli 2008 15:22 Nee, nee, siehe oben die Antwort von Tradaix!!!
Meistens sind solche Sonderangebote nur ein Lockmittel, wenn man diese dann kaufen möchte, sind sie alle schon vergriffen oder schon ausverkauft.
Meistens steht noch irgendwo"solange Vorrat reicht" Keine Garantie auf vorhandensein der Ware." Die sind ja nicht doof.Du sollst ja Hauptsächlich was anderes kaufen und nicht das Angebot.

es muß ausreichend vorhanden sein, eine genaue Tagezahl ist nirgends vorgeschrieben...
simoneFN am 9. Juli 2008 15:09 Und was ist ausreichend? Das ist mal wieder ein Begriff....
BesserwissHoch3 am 9. Juli 2008 15:14 jaaaaaaaaa, und der Begriff ist sogar aus Gummi....
Richtig und vollständig. DH
Danke, DH!