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Sollten oder müssen alle Bewohner einer WG im Mietvertrag als Mieter aufgeführt sein?

gefragt von stuermer am 09.05.2007 um 8:15 Uhr

Wie ist das bei einer Wohngemeinschaft. Wenn nicht alle Bewohner einer WG im Mietvertrag aufgeführt sind, dann hafter nur der, der im Vertrag steht, oder? Was würdet Ihr empfehlen?

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Mietrecht x 3.887 Miete x 3.300 Vertrag x 1.863 WG x 250 Wohngemeinschaft x 126

anonym
beantwortet von SuperMarion am 9. Mai 2007 08:20
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Ich würde empfehlen, dass alle, die langfristig dort Wohnen wollen mit im Mietvertrag stehen! Für Leute, die vielleichtnur auf "Zwischenstation" bei euch wohnen würde ich einen eigenen Vertrag formulieren, der sie für eventuelle Schäden etc. haften lässt!


albatros
beantwortet von albatros am 10. Mai 2007 08:50
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vertragspartner ist/sind nur die im vertrag aufgeführten personen die diesen auch unterzeichnen müssen. nur diese personen sind haftbar für alles, was sich aus dem mietverhältnis ergibt. das ist auch bei eheleuten oder lebensgemeinschaften so. andererseits bestünde die möglichkeit, gegebenfalls an einzelpersonen unterzuvermieten, was aber seitens des vermieters zustimmungsbedürftig ist. in diesem falle haftet dann aber für den untermieter gegenüber dem hauptvermieter auch der "wg-chef" (untervermieter). der untervermieter muss sich also gegenüber seinem untermieter vertraglich absichern (rechte, pflichten, mietzahlung etc.).


anonym
beantwortet von Rolfe am 9. Mai 2007 10:56
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Es müssen alle Bewohner mit aufgeführt werden, da sie andernfalls Untermieter wären - die Untervermietung ist aber vom Vermieter zu genehmigen. So ganz ohne geht es also nicht.


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