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Sollten Ausländer ebenso hart behandelt werden, wie Deutsche, wenn es z.b um harz IV geht?

gefragt von anaconda62 am 24.03.2009 um 12:52 Uhr

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Liebe/r anaconda62,

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KriLu
beantwortet von KriLu am 24. März 2009 12:54
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Ich finde, es sollte keine Rolle spielen, ob Deutscher oder Ausländer, Gleichberechtigung ist hier gefragt.

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 24. März 2009 13:08

Es gibt bei ALG2 auch keine Ungleichbehandlung.

Es klingt vielleicht paradox, aber ich stelle vermehrt fest, daß sich unsere ausländischen Mitbürger wesentlich besser mit den für sie relevanten Gesetzen auskenne als wir Deutschen! Daher wissen sie auch genau, was und wieviel ihnen zusteht. Ich denke, das ist auch der Grund, warum ich bei meinen "Kunden" nicht einen einzigen ausländischen Mitbürger habe!


wiesudennblues
beantwortet von wiesudennblues am 24. März 2009 12:56
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Bei Hartz IV gibt es weder Bonus noch Abzug für die Nicht-Deutsche Staatsbürgerschaft! Versteh' den Sinn deiner Frage nicht...


anonym
beantwortet von alphonso am 24. März 2009 12:53
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Nee, die haben sich schon ein bissl mehr Rücksichtnahme verdient.

Kommentar von Simple_avatar6smallEmanuela80 am 24. März 2009 12:54

Du bist wohl kein Deutscher Hartz4 Empfänger...

Kommentar von alphonso am 24. März 2009 12:57

wenn du aus meiner Antwort keinen Sarkasmus rauslesen kannst, dann tut es mir leid.

Kommentar von anaconda62 am 24. März 2009 12:54

von wem kann solch ein müll auch kommen....

Kommentar von anaconda62 am 24. März 2009 13:01

sorry!!! missverstanden!!!


aristokrat
beantwortet von aristokrat am 24. März 2009 12:55
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ganz genau. Geh mal in anderen Ländern zur Sozialbehörde und schau was Du als Ausländer für Angebote bekommst. Ausser vielleicht in Skandinavien.


GerdaG
beantwortet von GerdaG am 24. März 2009 12:56
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Jeder Mensch ist vor dem Gesetz gleich.



anonym
beantwortet von Janni1979 am 24. März 2009 12:55
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Vor Hartz 4 sind alle erstmal gleich. Einige wissen hat besser als andere wie man das System am besten ausnutzen kann um sich Vorteile zu verschaffen, ob das primär nun Ausländer sind keine Ahnung

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 24. März 2009 13:06

Es klingt vielleicht paradox, aber ich stelle vermehrt fest, daß sich unsere ausländischen Mitbürger wesentlich besser mit den für sie relevanten Gesetzen auskenne als wir Deutschen! Daher wissen sie auch genau, was und wieviel ihnen zusteht. Ich denke, das ist auch der Grund, warum ich bei meinen "Kunden" nicht einen einzigen ausländischen Mitbürger habe!


BirgitAltmann
beantwortet von BirgitAltmann am 24. März 2009 13:01
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wer auf Grund einer Tätigkeit in Deutschland seine Abgaben zahlt, muss meines Erachtens auch ensprechend behandelt werden. Wenn,der Ausländische Bürger, in Deutschland gearbeitet hat und dann arbeitslos wurde, steht ihm wenn er AV bezahlt hat natürlich auch ALG zu und in der folge auch ALG2. Dass hier alle gleich behandelt werden steht doch eigentlich ausser frage. Ich fände es nicht gerechtfertigt den einen besser oder den anderen schlechter zu stellen.


bafti14
beantwortet von bafti14 am 24. März 2009 12:55
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Jeder Mensch ist vor dem Gesetz gleich nur manche sind gleicher.


mecanoqueen
beantwortet von mecanoqueen am 24. März 2009 12:58
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Wer sagt denn, dass es Unterschiede gibt?


einfachnadine
beantwortet von einfachnadine am 24. März 2009 12:53
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ich meine ja.


wernilein
beantwortet von wernilein am 24. März 2009 12:53
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egal wie ,nur grecht...


lynnie1981xx
beantwortet von lynnie1981xx am 24. März 2009 12:54
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Ja


jemando
beantwortet von jemando am 24. März 2009 12:55
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ne find ich nich,weil die es sowieso schon schwerer haben hier

Kommentar von Maya1998 am 24. März 2009 13:06

Bitte? Wo das denn!

Kommentar von E747ef72226964ada908621d0bf9c053smallmugie77 am 24. März 2009 13:10

die bekommen es doch nachgeschmissen

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 24. März 2009 13:12

Typische Stammtischparole!

Kommentar von Maya1998 am 24. März 2009 13:15

Teils teils...Wo bitte kann man denn genau nachlesen, welche Gelder man unter welchen Voraussetzungen als Ausländer in Dtl. bekommt?

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 24. März 2009 13:17

Das steht im SGB, denn für Ausländer gelten genau die gleichen Vorschriften und Regelsätze wie für die deutschen Antragsteller!

Kommentar von Maya1998 am 24. März 2009 13:19

Abgesehen vom Hartz4-Satz gibt es ja definitiv noch andere Vergünstigungen und Beihilfen. Nur welche?

Kommentar von E747ef72226964ada908621d0bf9c053smallmugie77 am 24. März 2009 13:22

eben wiedereingleiderungsgeld zb was denkt ihr woo das geld her kommt??


curafe
beantwortet von curafe am 24. März 2009 13:02
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vor dem gesetz gibt es keine unterschiede, nur manche wissen wie sie das SGB/BSGB lesen und nutzen können, bleibt jedem selbst überlassen sich dieses werk zur gemüte zu führen und die entsprechenden fragen beim sachbearbeiter zu stellen


anonym
beantwortet von Maya1998 am 24. März 2009 13:04
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Ich finde, wer nach Dtl. einreist um zu hier leben zu dürfen, sollte auch arbeiten gehen. Das ist in anderen Ländern nicht anders...Und wer nicht arbeitenkann oder will, soll doch bitte dort bleiben, wo er war. Das ist in anderen Ländern ebenfalls nicht anders...


Kommentar von Fdcc0f6e12b8c044a5d5ef5fea262cf9smallBirgitAltmann am 25. März 2009 07:59

die kommen doch auch zum Arbeiten - und so lange sie nicht arbeiten bekommen sie trotzdem Unterstützung, die sie im Falle einer Beschäftigung zurückzahlen müssen - wie auch alle anderen, die Sozialhilfe erhalten und später wieder Geld verdienen. So ist es zumindest gesetzlich geregelt in Deutschland


1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 24. März 2009 13:09
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Sie werden auch genau so hart behandelt, sie erfahren dort keine Vorzugsbehandlung.

Es klingt vielleicht paradox, aber ich stelle vermehrt fest, daß sich unsere ausländischen Mitbürger wesentlich besser mit den für sie relevanten Gesetzen auskenne als wir Deutschen! Daher wissen sie auch genau, was und wieviel ihnen zusteht. Ich denke, das ist auch der Grund, warum ich bei meinen "Kunden" nicht einen einzigen ausländischen Mitbürger habe!

Kommentar von Maya1998 am 24. März 2009 13:12

Aller guten Dinge sind 3...Finde ich im Übrigen auch super: Im Supermarkt knapp nach der Butter fragen können, aber das SGB auswendig können. Das ist tatsächlich paradox!

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 24. März 2009 13:12

Richtig, aber genau so ist es!


mugie77
beantwortet von mugie77 am 24. März 2009 13:12
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na ich finde die ausländer werden hier besser behandelt wie die eigenen leute u man darf nicht mal was sagen schon ist man naja rechts also mich regt das auf bekommen welche gleich mal so 1000 euro zum einleben und dieses geld stammt aus unsere rentenkasse

Kommentar von Maya1998 am 24. März 2009 13:18

Man hat zumindest den subjektiven Eindruck, dass das so ist...Aber ich würd das gern mal schwarz auf weiß in Zahlenform sehen: Wer bekommt wann wie viel? Und klar: Sagen sollte man lieber nix, denn dann wird man gleich in die äußerst rechte Ecke gestellt...

Kommentar von E747ef72226964ada908621d0bf9c053smallmugie77 am 24. März 2009 13:20

also ich habe es erlebt auf dem sozialamt jetzt amt für grunerhalt oder so ähnlich da rannten die frauen mit den tüchern rum naja u aus östlichen ländern ich wills hier nicht aussprechen von wo.


Igitta
beantwortet von Igitta am 24. März 2009 13:27
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Es werden alle gleich behandelt in Bezug auf Hartz, die Nationalität spielt keine Rolle.


anonym
beantwortet von Nordfriesin am 27. März 2009 17:30
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Ich kann nur von meinem Ex schrieben! Er ist Ami und darf "schwarz arbeiten"! Angeblich hat er nur einen geringfügigen Job und somit höchstens 400€! Wohnt aber mitten in der Großstadt in einer 3-ZiWohnung die mindestens 700warm kostet(mit seiner Partnerin)! Er bezieht kein ALG2 war aber vor einiger Zeit 2 Wochen in Asien in Urlaub! Die Er kann gar nicht von 400€ leben!!! Ausländerbehörde weiß davon! Die UVG Kasse weiß davon!!! Aber sie lassen ihn gewähren!!! Als ich damals meine Ausbildung als Alleinerziehende vollendete und gelegentlich Babysitting gemacht habe um über die Runden zu kommen wurde ich von irgendjemand angeschwärzt beim Jobcenter und ich hatte die Beamten an den Versen! Zum Glück konnten sie mir nix nachweisen! Das zum Thema Gleichberechtigung!!!! Mein Ex dagegen wird nur 2 mal im Jahr angeschrieben seine Einkommensnachweise vorzulegen! Das wars!!!! OBWOHL es jedem Beamten klar ist, dass er Schwarz arbeitet können sie angeblich nichts tun!!!!!!! Anders als mit Schwarzarbeit könnte er nicht über die Runden kommen! Unterhalt??? Wird unser gemeinsamer Sohn von ihm wohl nie erhalten!!!!!!!!!!!


anonym
beantwortet von Sellibelli am 6. Mai 2009 22:55
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ich bin für gleichbehandlung. Aber in Deutschland muss man ausländer sein, dann bekommt man alles in den a... gestopft!


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