Mir ist letzte Woche jemand ins Auto gefahren. Er gab mir seine Versicherungsnummer und seinen Namen, ich habe sein Kennzeichen und Zeugen waren auch vor Ort. Nun sagte mir ein Freund, ich solle trotzdem immer die Polizei rufen. Sollte man das wirklich tun?

bei geringfügigerem blechschaden kann man sich auch ohne polizei einigen.
bei personenschaden ist es aber pflicht die polizei zu rufen.

Im Prinzip ist es immer besser die Polizei zu rufen. Bei einem kleinen Blechschaden ist es eine Überlegung wert. Wenn man bedenkt wie lange es immer dauert bis die Polizei endlich da ist, wenn keine Personen verletzt wurden.

bei sogenannten Bagatellschäden ( zwischen 500 - 700 Euro) und wenn kein Personenschaden vorliegt, ist es ausreichend, wenn die Beteiligten die sache unter sich regeln über adressen und Versicherungs-Nr.-Austausch und sich auch verpflichten, den Schaden zu melden. Wichtig: Auf keinen Fall, egal was ist, ** ein schriftliches Schuldeingeständnis abgeben** .
turbojoergi am 18. September 2007 19:57 Du glaubst gar nicht wie schnell 500-700 Euro zusammen kommen .
andreas48 am 18. September 2007 21:11 ds weiß ich schon, aber das war ja nicht Sinn der Frage, sondern diese Grenze ist rechtlich so geregelt..

Besser ist es allemal. Scheinbar gerige Kratzer an der Stoßstange htten oft teuere Folgeb, weil unter der Stange demoliert war. Mindestens hast du beim Eingriff der Beamten eine Aussage zum Unfallhergang.Und die Adresse stimmt auch.
Bei kleineren Schäden sollte man nie die Polizei rufen. Das ist unnötig. Die Polizei hat mehr Arbeit, der Schuldige bekommt noch eins mehr auf den Deckel (weil er dann auch noch Bußgeld zahlen muss) und wenn eh klar ist was passiert ist, kann die Polizei auch nichts machen. Wenn man Zeugen hat, wird es im Nachhinein auch keine Probleme geben.

Bei kleineren Blechschäden an der die Schuldfrage klar ist braucht man sie nicht zu rufen. Abgesehen davon kassieren die glaub ich sogar noch eine Gebühr wenn man sie zu Unrecht, d. h. bei Bagatellschäden, ruft.
Bei Personenschäden ist es allerdings Pflicht die Rennleitung zu verständigen.
Das ist keine Gebühr weil man zu unrecht die Polizei gerufen hat. Jeder Unfall ist mindestens Bußgeld bewährt weil man das Fahrzeug nicht unter Kontrolle hatte. Welches Bußgeld hängt vom Unfallgeschehen ab. Simpel ausgedrückt, der Verursacher bekommt eine Strafe weil er nicht aufgepasst hat und nicht weil man die Polizei zu unrecht gerufen hat. Und auch bei Bagatellschäden kann man die Polizei rufen, bzw sollte man es, wenn man sich nicht über die Schuldfrage einig ist.
Wenn man allerdings vor Ort alles regeln kann, sollte man auf die Polizei verzichten.
ich habe auf die polizei verzichtet, weil die gegnerin (für mich eindeutig die schuldige) mir versicherungsnummer etc. gegeben hat.
abends rief dann der ehemann an und sagte, dass ich schuld hätte und die ehefrau nur im schock alles zugegeben hätte... im endeffekt lief es dann auf teilschuld raus - das heißt für mich: wenn irgendwie möglich, nur mit polizei, was nicht immer möglich ist, weil es auch wichtigeres als autounfälle gibt.
Hi Xy, wir treffen uns jetzt schon bei der 2ten Frage. :-)
ja, shira, wir treiben uns eben heute gemeinsam hier umher :o))