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Sollte man Grafitti auf der Garage der Polizei melden?

gefragt von Boinfinances am 11.01.2009 um 15:41 Uhr

Auf meiner Garage wurde rumgesprüht. Sollte ich das anzeigen oder lohnt sich der Aufwand und Stress nicht?


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Princessply
beantwortet von Princessply am 11. Januar 2009 15:42
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Anzeigen! Kurz uns schmerzlos


kai71
beantwortet von kai71 am 11. Januar 2009 15:42
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ja klar


SuSiMaUs1988
beantwortet von SuSiMaUs1988 am 11. Januar 2009 15:42
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du kannst es anzeigen gegen unbekannt und die polizei kümmert sich dann darum


UllaM
beantwortet von UllaM am 11. Januar 2009 15:43
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Ja sicher, sonst haste nächste Woche das Haus auch noch bunt - Ne Anzeige spricht sich meistens rum


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 11. Januar 2009 15:43
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Klar, möglicherweise ist die "Handschrift" der Polizei ja schon bekannt. Wenn die den Künstler finden, kann man ihm die Reinigungskosten in Rechnung stellen.



lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 11. Januar 2009 15:47
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Auf jeden Fall Anzeige gegen unbekannt.Unter Umständen werden die Täter doch mal gefasst und können dann zur Verantwortung gezogen werden.


lionbaby72
beantwortet von lionbaby72 am 11. Januar 2009 15:43
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anzeigen und der versicherung melden. dafür bekommt man sachschadenaufwandsentschädigung.


Peru1
beantwortet von Peru1 am 11. Januar 2009 15:44
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Gefällt dir der Grafitti, dann würde ich es nicht melden, wenn nicht anzeigen.


anonym
beantwortet von Bikumi am 11. Januar 2009 15:44
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Ja das kannst du. Bei der Polizei wird man dir dann aber schon mitteilen das es zu 99 % zwecklos ist, wenn es keine Zeugen gibt. Spreche da aus eigener Erfahrung.


MrDirekt
beantwortet von MrDirekt am 21. Februar 2009 12:50
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Hi Boinfinances,

... Grafitti ist, rein rechtlich gesehen, die Schädigung an einer Sache. In Deinem geschilderten Fall kann eine Sachbeschädigung nach dem StGB angenommen werden. Dieser Straftatbestand ist ein Antragsdelikt, d.h., die Polizei wird hier nur tätig, wenn eine schriftliche Anzeige des Geschädigten (Eigentümer, Besitzer, Beauftragter) vorliegt. Von alleine wird die Polizei keine Anzeige erstatten. Natürlich folgt bei einer Anzeigenaufnahme in der Regel der Hinweis der aufnehmenden Beamten, dass die Erfolgsaussichten auf eine Täterfeststellung sehr gering sind. Ein solcher Hinweis wird fälschlicherweise immer als Ablehnung zur Anzeigenaufnahme angesehen, was rechtlich gesehen, den Polizisten nicht zusteht. Jeder Polizist ist verpflichtet, eine Strafanzeige (auch Antragsdelikte) aufzunehmen und Ermittlungen diesbezüglich anzustellen. Eine Ablehnung wäre eine Strafvereitelung, bei der sich der Polizist selbst strafbar machen würde. Viele Kollegen von mir wissen das, und nehmen auch - trotz Hinweis - generell jede Anzeigen auf, doch einige wenige ... haben dieses "Muß" offensichtlich "vergessen". Da hilft seitens des Anzeigenerstatters nur eins, die schriftliche Fixierung des Sachverhaltes und das Übersenden des Sachverhalten an die Staatsanwaltschaft direkt. Hier sollte der Hinweis nicht unerwähnt bleiben, dass man am soundsovielten bei derundder Polizei versucht hat, die Anzeige aufnehmen zu lassen. Tja, und es gibt für den "Kollegen Abwimmler" nichts schlimmeres, als im Nachhinein umfangreiche Ermittlungen gemäß Auftragsblatt der Staatsanwaltschaft durchzuführen.

IdS

MrDirekt


magura99
beantwortet von magura99 am 14. Mai 2009 21:26
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Klar kannst du das anzeigen. Das bleibt dir selbst überlassen.


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