ich frage deshalb, weil ich gehört habe, dass das gar nicht so gut ist. Besser vorher freikratzen und dann ohne Frostschutz.
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Ohne Frostschutz wird Dir das Scheibenwaschwasser und die Leitungen einfrieren. Freikratzen ist natürlich besser als mit Eisspray die Scheiben zu enteisen.

Natürlich muß man Frostschutz in die Scheibenwischanlage füllen, ansonsten friert die Anlage evtl. noch kaputt.
Außerdem möchtest Du doch nicht wenn Du sprühst, dass das Wasser direkt auf der Eiskalten Windschutzscheibe gefriert.

das Frostschutzmittel in der Anlage hat ja mit dem Kratzen nichts zu tun, sondern der Tatsache, dass das Scheibenreinigungswasser nicht einfriert und dir die Leitungen und Düsen zerstört
hä? Wasn das wieder für ne Frage, denk doch mal logisch: es hat minus 10 Grad oder mehr oder weniger, Du kratzt die Scheibe frei ... dann betätigst Du irgendwann die Scheibanwaschanlage mit reinem Wasser! Was passiert? Nix, weil das Wasser erstmal eingefroren ist!!! Und wenn nicht - weil Dein Auto vielleicht in der warmen Garage steht - , dann friert es doch spätestens, wenn Du sprühst, an der Scheibe fest! Und dann sind Wischerblätter auch kaputt - wenn Du dann wischt .....!!! Ich denke so müsste es auch der verstehen, der Dir diesen Tipp gegeben hat ... was manche Leute nur für einen Schei... erzählen ---

Onhe Frostschutzmittel gefriert das Wasser in der Scheibenwischanlage und kannst diese nicht benutzen wil da nur Eis drin ist Mit Kratzen hatt das nichts zu tun.

Hat Dir der schlaue Ratgeber auch verrraten, warum das nicht gut sein soll? Das würde mich mal ganz sehr interessieren. Vergiss den Tipp, sonst fährst Du irgendwann vollkommen ohne Sicht rum, hältst an und kratzt, wirst vollgespritzt, siehts wieder nichts, hältst an und kratzt ... ganz schnell machst Du dann wieder Frostschutz in die Wischanlage!

Selbstmurmelnd! Ist besser für Schläuche, Düsen, Behälter, E-Motor, Wischblätter, Scheibe und den Geldbeutel. Joh! Denn seit dem 01.06.2006 gilt nach § 2 Abs. 3a die Ausrüstung eines Fahrzeuges den Witterungsverhältnissen anzupassen. Darausfolgt, bei Nicht-Beachtung kann der Ordnungshüter des Vertrauens je nach Folgen der Verfehlung Bußgelder und Punkte verteilen, Versicherungen ihre Leistungen kürzen oder versagen u.v.m., und das nur weil Winterreifen oder frostsicheres Scheibenwischwasser fehlen, wegen des Durchblicks ;-). Nun, aber schnell nachfüllen!
bkanu am 28. November 2007 20:23 DH
Vielleicht hat der Ratgeber vor Kühler-Frostschutzmittel gewarnt.