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Sollte man Energiesparlampen wegen elektromagnetischer Strahlung nur in Wand-/Deckenleuchten einbauen?

gefragt von coffeemike am 23.08.2007 um 21:56 Uhr

Ich habe mal gelesen, dass es besser wäre, wenn man einen größeren Abstand zu Energiesparlampen einhalten würde, sie also nicht in Nachttischlampen und Schreibtischleuchten einbauen würde. Energiesparlampen erzeugen wohl zusätzlich zu den elektromagnetischen noch hochfrequente Felder. Das hat wohl mit dem Vorschaltgerät der Energiesparlampen zu tun. Ist da was dran?


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Reply


Indy72
beantwortet von Indy72 am 23. August 2007 22:08
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Licht ist eigentlich nichts anderes als elektromagnetische Strahlung unterschiedlichster Wellenlänge. Bei einer Glühbirne wird ein durch den Stromfluß erhitzer Draht zum permanenten leuchten gebracht. Dagegen wird in einer Energiesparlampe ein Gasgemisch einem starken elektr. Feld ausgesetzt, so dass sich darin Energie in Form von Blitzen entlädt. Es sind so viele Blitze, dass das Gas praktisch ununterbrochen von Blitzen durchsetzt wird, so dass ein Plasma entsteht, das strahlt, wenngleich im unsichbtarem Bereich. Erst die Beschichtung der Röhrenwände wird durch die Strahlungsenergie der elektrischen Entladung zum Aufläuchten im sichtbaren Bereich gebracht. Insofern flackert das Licht erheblich und wer empfindliche Augen hat, merkt es sogar. Dem kann man jedoch durch speziell konstruierte Reflektrosysteme begegnen.


anonym
beantwortet von summerlove am 23. August 2007 22:16
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Soweit ich informiert bin gibt es keine Grenzwerte für elektromagnetische Felder von Lampen. Es ist aber richtig, dass Energiesparlampen zusätzlich hochfrequente Felder erzeugen. Die Schädlichkeit bei Feldstärken in dieser Größe ist nicht bewiesen. Wenn Du auf Nummer Sicher gehen willst, dann schraube die Birnen wirklich nur in die Lampen, die nicht in Deinem direkten Umfeld (Nachttisch etc.) sind.


anonym
beantwortet von Christoph63 am 7. Oktober 2007 10:13
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Hierzu hat der Bund der Energieverbraucher eine Presseinfo veröffentlicht (www.energieverbraucher.de)

Strahlende Sparlampen: Unbegründete Panikmache!

Selbst die seriöse Zeitschrift test warnt: Wer ganz sichergehen will, sollte Sparlampen nur benutzen, wenn ein größerer Abstand gewahrt bleibt.

Im Abstand von 30cm (z.B. Nachttisch- oder Schreibtischlampe) liegen alle untersuchten Lampen über dem TCO-Grenzwert für PC-Monitore (10 Volt pro Meter in 30 cm Abstand), der in Ermangelung eines eigenen Grenzwertes für Lampen herangezogen wurde (test 1/2006, S. 73).

Auch das österreichische Pendant zur deutschen Stiftung Warentest fand hohe Werte bei den getesteten Leuchtmitteln. In der eigenen Zeitschrift Konsument (Nr.3/2006) heißt es dazu:

Alle Energiesparlampen überschritten im Abstand von 0,3 Metern gemessen den TCO-Richtwert von 10 Volt pro Meter um das 2,5- bis 6,5-fache. Erst ab 1,5 Metern Abstand lagen alle Lampen unter diesem Wert. Zwar konnten bisher keine Gesundheitsrisiken nachgewiesen werden, aber genauso wenig ist belegt, dass keine bestehen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte Energiesparlampen nur in Wand- oder Deckenleuchten verwenden oder wenn ein Mindestabstand von etwa 1,5 Metern eingehalten wird.

Was wie ein wohlgemeinter Vorsichtshinweis aussieht, entpuppt sich beim näheren Hinsehen als völlig unbegründete Panikmache.

Untersuchung des schweizerischen Bundesamtes für Gesundheit

Eine Untersuchung aus der Schweiz hat die vermeintliche Strahlengefahr gründlich unter die Lupe genommen. Beim Licht einer Sparlampe betrachtet lassen sich die Warnhinweise der Warentester nicht mehr aufrecht erhalten.

Download Studie EMF von Energiesparlampen (482.49 kb | 25.09.2007)

Schlussfolgerungen der Studie:

Im Rahmen des BFE-Programms "Elektrizität" wurden die elektromagnetischen Felder in der nahen Umgebung von Energiesparlampen – mit Blick auf eine mögliche Beeinflussung der menschlichen Gesundheit – gemessen. Die Ergebnisse und unsere Empfehlung lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Energiesparlampen erzeugen – wie alle elektrischen Geräte –elektrische und magnetische Felder.

  • Funktionsbedingt setzt sich die Strahlung von Energiesparlampen aus niederfrequenten 50 Hz-Feldern und höherfrequenten Feldern bei der eigentlichen Betriebsfrequenz von ca. 30–60 kHz zusammen.

  • Wegen des Fehlens von verbindlichen Normen für Lampen wurden verwandte Normen als Orientierungshilfe verwendet. Weiter wurden als zusätzliche Vergleichshilfe andere Geräte des Alltags gemessen.

  • Die Energiesparlampen halten die Grenzwerte der inzwischen für andere Haushaltsgeräte gültigen Norm EN50366 deutlich ein.

  • Energiesparlampen bewegen sich mit ihrer Abstrahlung ganz im Rahmen anderer Geräte des Alltags und sind diesbezüglich nicht auffällig.

  • Bezüglich des Magnetfeldes werden die Grenzwerte deutlich unterschritten: der Anlagegrenzwert für niederfrequente Magnetfelder 100fach, der ICNIRP-Grenzwert für hochfrequente Magnetfelder 300fach (Messdistanz jeweils: 30cm). Mit einer einzigen Ausnahme werden sogar die sehr ehrgeizigen und für Lampen eigentlich nicht direkt anwendbaren schwedischen TCO-Empfehlungen eingehalten.

  • Bezüglich des niederfrequenten, elektrischen Feldes werden die ICNIRP-Grenzwerte mehr als 500fach unterschritten. Die TCO-Empfehlungen sind bei niederfrequenten elektrischen Feldern so streng (bei Bildschirmen sind die Felder gut abschirmbar), dass diese von vielen Geräten und Installationen im Alltag nicht eingehalten werden. Die Energiesparsparlampen sind im Vergleich dazu jedoch nicht auffällig.

  • Energiesparlampen können weiterhin ohne Bedenken als Mittel zur Reduktion des Energieverbrauchs zur Anwendung empfohlen werden.

Gefährliche magnetische Felder?

Sämtliche Grenzwerte für magnetische Felder werden von den Energiesparlampen deutlich unterschritten. Eine weitere Betrachtung ist deshalb nicht erforderlich.

Gefährliche elektrische Feldstärken?

Die Euronorm EN50366 regelt die Emissionsbegrenzung von elektrischen Geräten für den Hausgebrauch. Diese Norm sieht keine Notwendigkeit für Grenzwerte der elektrischen Feldstärke. Die schweizerische NISV-Norm (Verordnung vom 23. Dezember 1999 über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung) kennt keinen Grenzwert für niederfrequente elektrische Felder (50 Hz).

Lediglich die Schwedische TCO-Norm (Prüfsiegel für die ergonomische Qualität von in Büroumgebungen eingesetzten Produkten vom Dachverband der schwedischen Angestellten- und Beamtengewerkschaft, der Tjänstemännens Centralorganisation) schreibt aus Vorsorgegründen einen Grenzwert von 10 V/m für niederfrequente elektrische Felder vor und einen Wert von 1 V/m für höherfrequente elektrische Felder. Ein ganz normales Netzkabel überschreitet diesen Grenzwert bereits. In der Nähe von 230 Volt Stromkabeln gibt es leicht Feldstärken von 100 V/m.

Die niederfrequenten elektrischen Felder der Energiesparlampen werden durch die Stromzuführung verursacht. Sie liegen laut den schweizer Messungen im Abstand von 30 cm deutlich unter den Feldern durch einen Fön, durch einen Radiowecker und sind kaum höher als die Felder eine normalen Glühlampe im gleichen Abstand. Die ICNIRP-Grenzwerte (Guidelines for limiting exposure to time-varying electric, magnetic and electromagnetic field up to 300 GHz, International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection 1998) werden mehr als 500-fach unterschritten

Für höherfrequente elektrische Felder (Betriebsfrequenz) halten alle getesteten Sparlampen selbst die strengen TCO-Grenzwerte von 1 V/m ein. Ein Fernseher hat selbst im Abstand von einem Meter noch eine deutlich höhere elektrische Feldstärke, als eine Sparlampe im Abstand von 30 Zentimetern.

Fazit

Die Befürchtungen um Strahlenschäden durch Energiesparlampen lassen sich bei genauer Betrachtung nicht aufrecht erhalten. Energiesparlampen verursachen keine höheren Belastungen durch elektrische und magnetische Felder, als alle anderen üblichen Haushaltsgeräte.

Kommentar von maganz am 14. März 2008 17:42

Diese Argumente werden hier anschaulich widerlegt:

http://www.initiative.cc/Artikel/20071127_energiesparlampen.htm

Kommentar von Christoph63 am 17. Juli 2008 09:55

Ich sag's mal etwas deftig: Baubiologen-Blödsinn. Die TCO-Richtwerte gelten ohnedies nur für Computermonitore und sonst für rein gar nichts. Für Energiesparlampen gelten die Richtlinien der Funkentstörung. Zu den weiteren Punkten gibt es hier Lektüre von der Energieagentur NRW http://www.energieagentur.nrw.de/database/data/datainfopool/lichtluegen.pdf


Einzel Kämpfer
beantwortet von Einzel Kämpfer am 23. August 2007 22:33
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Suuuper! Und weißt Du was noch, die Dinger enthalten Quecksilber!


Szintillator
beantwortet von Szintillator am 23. August 2007 23:00
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Das Quecksilber diffundiert beim Betrieb durch die Glaswände und ist dadurch schädlich? Aufessen sollte man aber die Leuchten deshalb nicht, kaputte Leuchten gehören in den Sondermüll!





anonym
beantwortet von maganz am 14. März 2008 17:47
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Physikalisch gibt's da keinen Zweifel. Es ist so wie du es beschreibst. Der Streit geht nur darum, ob es gesundheitliche Auswirkungen hat. Es ist derselbe Streit, der bei Handys tobt, die ja vergleichbare Strahlen aussenden und noch viel näher an den Kopf gehalten werden. Landzeitstudien kann es noch nicht geben, weil die Dinger noch nicht lange genug breit eingesetzt werden. Es gibt aber Berichte über Schwindel, Kopfschmerzen, Konzentrationsschwächen an Arbeitstischen mit Sparlampen:

http://www.buergerwelle-schweiz.org/StromimHaushalt.505.0.html#3241


Energiespar1
beantwortet von Energiespar1 am 13. Januar 2008 15:12
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Eine sehr gute Darstellung zur Sachlage findest Du auch bei "Deutschland geht ein Licht auf": http://www.deutschlandgehteinlichtauf.de/shop/extrainfopages.php/pages_id/26

Kommentar von Gutefrage.net Support am 13. Januar 2008 15:47

Liebe/r Energiespar1,

bei Deinen letzten Antworten ist aufgefallen, dass Du immer den gleichen link setzt.

Nach unseren Richtlinien ist Eigenwerbung nicht gestattet!

Bitte beachte diese Regel.

Vielleicht liest Du hierzu auch noch einmal unsere Richtlinien (http://www.gutefrage.net/policy).

Danke für Dein Verständnis,

Tim vom gutefrage.net-Support




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