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Sollte man eine private Pflegeversicherung abschließen?

gefragt von Goldbaer1970 am 27.02.2007 um 7:53 Uhr

Sollte man unerwartet zum Pflegefall werden, reichen die Zahlungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht aus, um ein Pflegeheim zu bezahlen. Wie sieht die Praxis aus? Wer kommt für die Differenz auf?

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Versicherung x 5.637 Pflegeversicherung x 82 Pflegefall x 39 Private Pflegeversicherung x 1

anonym
beantwortet von superfortuna am 27. Februar 2007 08:08
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Wer kommt für die Differenz auf?

Na die Angehörigen, wenn das eigene Ersparte nicht ausreicht. Und da sind die Ämter knallhart, die ziehen die Kinder und Enkel heran, auch wenn die schon Jahrzehnte keinen Kontakt mehr mit den Eltern haben sollten, egal.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 27. Februar 2007 08:21

Genauso sieht das aus.

Kommentar von elkeee65 am 29. Juli 2009 12:11

unter http://www.humanisten-duesseldorf.de/private-krankenversicherung.html findest du hilfreiche Infos, ob es sich lohnt für dich musst du dann selbst entscheiden


teasyms
beantwortet von teasyms am 27. Februar 2007 15:47
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Hier gilt der gnadenlose Grundsatz: KINDER HAFTEN FÜR IHRE ELTERN!
Zudem ist es doch vom Grundsatz her frustierend wenn ich nach Jahren der Arbeit mich plötzlich in die Gnade des Sozialamtes begeben muss. AUSSERDEM wird das Sozialsystem immer mehr abgebaut. Es gibt keine Garantie was in den nächstebn Jahren noch alles abgeschafft wird. Man siehe Thema Zahnersatz.
Wenn man zum Pflegefall werden sollte kommt dies manchmal ohne Vorwarnung und ohne ansehen der Person. Die Aussage mir passiert das nicht ist eine unverantwortliche und naive Aussage.
Die grenzen der gesetzlichen Pflegeversicherung sind klar definiert und es wird kein cent mehr gezahlt.
Die Differenz wird dann von der Familie bezahlt werden müssen. Das geht dann bei 1000 € im Monat oder mehr los! (je nach Pflegeaufwand)
Natürlich darf man kritisch bleiben und Angebote vergleichen. (Hoffentlich passiert in der LANGEN Entscheidungsfindungszeit nichts) Da die private Pflegezusatzversicherung Ihren Beitrag ja auch nach dem aktuellen gesundheitszustand und dem Eintrittsalter berechnet ist der grundsatz je jünger desto besser zu beachten.
Zudem gibt es Wartezeiten und die Möglichkeit das der Versicherer nur gegen Zuschlag oder gar nicht versichert.

Ein paar Worte zu den kleingedruckten und zu den Leistungen:
Persönlich würde ich GRUNDSÄTZLICH von einen PFLEGETAGEGELD ABRATEN. Da meistens nach abschluss einer Versicherung vom Versicherten nicht darauf geachtet wird das ein heute ausreichender Betrag in 10 Jahren nicht mehr ausreicht muss man hier auch beachten das in der Pflegestufe II und I nur der prozentuale Betrag ausgezahlt wird. Einige Unternehmen zahlen überhaupt erst ab der Stufe II.
Grundsätzlich möchte ich die Aussage treffen: Es ist nicht die Frage OB ich eine solche Versicherung abschließen soll, sondern WIELANGE ich noch warten will.


anonym
beantwortet von Tolksdorf4 am 27. Februar 2007 10:14
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Es richtet sich nach dem Jahreseinkommen. Nicht jeder, der sich privat versichern will, kann dies auch. Aber grundsätzlich muss man sagen, das Privatpatienten gegenüber den Kassenpatienten mehr vorteile haben, leider.


anonym
beantwortet von rolf95 am 11. September 2009 13:31
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Da kann ich teasyms nur Recht geben. Deshalb: Rechtzeitig informieren. Gute Tarife müssen nicht zwangsläufig teuer sein.

Hier eine Übersichtsseite: http://www.gutguenstigversichert.de/pflegeversicherungen-uebersicht.html


bommel65
beantwortet von bommel65 am 27. Februar 2007 10:09
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Nachtrag: Warum wird man zum Pflegefall? Altersbedingt, Unfall, Krankheit - es gelten immer andere Randbedingungen. Wenn Dispositionen (bestimmt Krankheiten) in der Familie vorliegen ist es durchaus zu überlegen. Allerdings schwanken die Angebote hier gewaltig - also gut vergleichen!


bommel65
beantwortet von bommel65 am 27. Februar 2007 10:04
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Das mit den Eltern und Kindern stimmt. Man hat aber Freigrenzen, d. h. man verarmt i. d. R. nicht (denn dann müsste das Sozialamt ja doch wieder einspringen), Kinder bzw. Eltern ohne Einkommen (z. B. Hausfrauen) sind nicht unterhaltspflichtig, auch das Vermögen eines angeheirateten Schwiegersohnes ist nicht antastbar.


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