gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

217 

Sollte man den \"Fall Buback\" wieder aufrollen?

gefragt von krauthexekrauthexe am 25.04.2007 um 18:14 Uhr

Oder sollte man diese schlimme Sache ruhen lassen,obwohl es angeblich neue Erkenntnisse gibt?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Verjährung (182)
Prozess (62)
RAF (35)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 25. April 2007 18:31
7x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn es neue Erkenntnisse gibt, dann muss dieser mehrfache Mord auf jeden Fall wieder auf die Tagesordnung gebracht werden.

Alles andere wäre ungesetzlich.

Kommentar von 6d7dedd6cb0cf31d8895af96b8052ffcsmallkrauthexe am 25. April 2007 18:35

Wäre aber bestimmt nicht der erste Fall,bei dem etwas vertuscht wird,oder?

Kommentar von Fd580abb770a26f70fd9a966622313a6smallgri1su am 25. April 2007 19:40

neee, ist es leider nicht. Wird auch nicht der Letzte sein.


Poindexter
beantwortet von Poindexter am 25. April 2007 18:19
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Keine Frage, Mord verjährt nicht!

Wenn staatliche Stellen Informationen zurück gehalten hätten wäre das ein Skandal und ich wüsste es gerne.


Mikatto
beantwortet von Mikatto am 25. April 2007 18:40
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

warum sollte man das ruhen lassen? Um evtl. Vertuscher oder Täter davon kommen zu lassen?
Nein, eine neue Aufrollung muß auf alle Fälle sein, allein schon um darzulegen, welche Erkenntnisse anscheinend jahrelang zurückgehalten wurden, von wem und warum.
Es gibt in der Justizgeschichte genügend ungeklärte Fälle und Ungereimtheiten, könnte da einiges aufzählen.....


gri1su
beantwortet von gri1su am 25. April 2007 19:11
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der C. Klar wurde u. A. wegen des Mordes an B. verurteilt. Wenn sich tatsächlich herausstellt, dass er nicht die Schüsse abgegeben hat, dann muß sein Urteil auf jeden Fall revidiert werden. Und, obwohl der tatsächlich mutmaßliche Täter inzwischen wieder auf freiem Fuss ist, muss für ihn ein neuer Prozess wegen des Mordes erfolgen. Wenn das nicht passiert, ist die deutsche Rechtsprechung tatsächlich im Ar...... Es gibt, auch hier in Deutschland, leider reichlich Beispiele für sogenannte "Justizirrtümer". Sicher, Richter sind auch nur Menschen und machen Fehler, aber der größere Teil der Fehler liegt oftmals in mangelnder oder falscher Ermittlung.

Kommentar von 6d7dedd6cb0cf31d8895af96b8052ffcsmallkrauthexe am 25. April 2007 19:49

Ich vermute aber,da steckt mehr dahinter als wir je erfahren werden.

Kommentar von Fd580abb770a26f70fd9a966622313a6smallgri1su am 25. April 2007 20:13

Da gebe ich Dir durchaus Recht. Wenn die Behörden bekannte Tatsachen unterschlagen haben, wie es gerüchteweise heisst, dann ist da ganz gewaltig der Wurm drin. Einzelheiten werden wir -wenn überhaupt- nur durch Zufall erfahren. Weisst doch: Eine Krähe hackt der Anderen kein Auge aus.


critter
beantwortet von critter am 25. April 2007 19:17
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Also ich möchte es schon wissen, wie und wer es damals wirklich war und wer die Erkenntnis zurückgehalten hat. Außerdem: Mord verjährt schließlich nicht.



Patrick37
beantwortet von Patrick37 am 27. April 2007 09:24
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Also ich bin auch dafür den Fall nochmal aufzurollen denn den Ermittlern sind anscheinend Fehler unterlaufen die nicht hätten sein dürfen.


anonym
beantwortet von public am 20. Februar 2009 07:35
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

auch ich bin der Meinung, dass man, wenn es neue Erkenntnisse gibt (die gibt s ja anscheinend) den Fall erneut aufrollen sollte.

Ein interessanter Beitrag hierzu ist auf http://soforthoeren.de/search.php?keywords_mode=all&keywords=buback downzuloaden.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.