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Sollte man auch in Deutschland über eine legalisierung der aktiven Sterbehilfe nachdenken?

gefragt von krabbe22krabbe22 am 11.07.2009 um 14:34 Uhr

In den Niederlanden, in Belgien und seit einiger Zeit auch in Luxemburg, ist die aktive Sterbehilfe legalisiert, sollte man dies auch in Deutschland (natürlich unter strengen Kriterien und Regelungen) tun?

25 Stimmen : Ja, aber nur wenn der Patient noch seinen Willen sagen kann. (8) ; Ja, aber nur wenn der Patient das in einer Patientenverfügung erlassen hat. (7) ; Ja, unter anderen Bedingungen: (1) ; Nein, das ist allein Gottes Sache (6) ; Nein, das ist unwürdig (1) ; Nein, wegen unserer Vergangenheit so vor ca. 65 Jahren problematisch (1) ; Sonstiges: (1)

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MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 11. Juli 2009 14:44
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Hilfreichste Antwort

Ich würde, ähnlich wie User/in Reisefreunde, die legale aktive Sterbehilfe von ähnlichen Voraussetzungen abhängig machen wie die Organentnahme. Also Gutachten zweier unabhängiger Ärzte, dass mit einer Verbesserung des Zustandes oder gar einer Genesung nicht zu rechnen ist und dem Vorliegen einer rechtsgültigen Patientenverfügung und/oder der Zustimmung der nächsten Angehörigen.

abgestimmt für: Ja, aber nur wenn der Patient das in einer Patientenverfügung erlassen hat.

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Schlo1973
beantwortet von Schlo1973 am 11. Juli 2009 14:35
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Jedes Tier bei dem keine Aussicht auf Besserung besteht darf man einschläfern lassen...es muss nicht unnötig leiden...

Aber ein Mensch der vor sich hin vegetiert, muss bis zum bitteren Ende leiden....

abgestimmt für: Ja, aber nur wenn der Patient noch seinen Willen sagen kann.
Kommentar von rosenstrauss am 11. Juli 2009 14:39

wenn der patient noch seinen willen sagen kann? und was ist mit den koma-patienten, die jahrelang an schläuchen und geräten angeschlossen sind? ne, das ist mit sicherheit nicht die lösung

Kommentar von Simple_avatar2smalltachyonbaby am 11. Juli 2009 14:44

Zumal schon etlich Koma-Patienten selbst nach Jahren wieder gesund aufgewacht sind!

Kommentar von E64ed807ff240201b6db6fa0223a3dabsmallkrabbe22 am 11. Juli 2009 14:48

etliche? Und was heißt schon "aufgewacht"? Wieder mit den Augenlidern gezuckt vielleicht.

Kommentar von Simple_avatar7smallSchlo1973 am 12. Juli 2009 14:32

Ich meinte, mit "wenn er seinen Willen sagen kann", dass er vorher als er noch gesund war gesagt hat, dass er nicht leiden will sondern dann in Würden gehen will.


tachyonbaby
beantwortet von tachyonbaby am 11. Juli 2009 14:44
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In den Niederlanden haben die alten Menschen Angst sich in ein Krankenhaus zu begeben. Wenn wir damit wieder anfangen, sind der gezielten Tötung Tür und Tor geöffnet. Da man ja schon versucht über die EU-Verfassung die Todesstrafe wieder einzuführen.

abgestimmt für: Nein, das ist unwürdig

kassi1
beantwortet von kassi1 am 11. Juli 2009 14:35
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ja, auch wenn es eine patientenverfügung gibt...

abgestimmt für: Ja, aber nur wenn der Patient noch seinen Willen sagen kann.

Addick
beantwortet von Addick am 11. Juli 2009 14:35
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Auf jeden Fall, man kann doch keinen Menschen zwingen, zu leben!

abgestimmt für: Ja, aber nur wenn der Patient das in einer Patientenverfügung erlassen hat.


anonym
beantwortet von Reisefreunde am 11. Juli 2009 14:40
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tja das ist so ne frage...aber ich bin dafür, wenn es von 2 ärzten unabhängig geprüft wird.. den ich arbeite in einem Altenheim und seit Monaten haben wir alte Leute über 85 jahre die regelrecht nur noch dahinvegetieren...werden jede halbe Stunde gelagert, dass sie sich nicht wund liegen, Essen ist nur noch Flüssignarung, bekommen überhaupt nichts mehr mit, so würde ich meine Mutter nicht liegen lassen, selbst bei einem Tier hätte man mehr Mitleid...ich bin mir sicher, dass ich mit dieser Antwort von vielen die Rote Karte bekomme, aber geht mal von euch selber aus...

abgestimmt für: Ja, aber nur wenn der Patient das in einer Patientenverfügung erlassen hat.

anonym
beantwortet von huzu1994 am 11. Juli 2009 14:34
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abgestimmt für: Nein, das ist allein Gottes Sache

lalLa4
beantwortet von lalLa4 am 11. Juli 2009 14:34
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abgestimmt für: Nein, das ist allein Gottes Sache

birkner
beantwortet von birkner am 11. Juli 2009 14:34
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abgestimmt für: Ja, aber nur wenn der Patient das in einer Patientenverfügung erlassen hat.

Mara206
beantwortet von Mara206 am 11. Juli 2009 14:35
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abgestimmt für: Ja, aber nur wenn der Patient das in einer Patientenverfügung erlassen hat.

Banks
beantwortet von Banks am 11. Juli 2009 14:36
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ist das erste und das zweite nicht das gleiche

abgestimmt für: Ja, aber nur wenn der Patient das in einer Patientenverfügung erlassen hat.
Kommentar von E64ed807ff240201b6db6fa0223a3dabsmallkrabbe22 am 11. Juli 2009 14:39

Ich meinte mit dem ersten, der Patient muss noch wach sein um seinen Willen in dem Moment zu erklären und das zweite das es ausreichend das er es schriftlich hinterlegt hat, aber es beispielsweise erst nach Wochen der Bewusstlosigkeit/Vegetaion zu der Entscheidung kommt. In dem Moment kann der Patient seinen Willen aber nicht mehr bekräftigen.


lilith666
beantwortet von lilith666 am 11. Juli 2009 14:37
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auch wenn er sich nicht mehr äussern kann und menschenunwürdig dahin vegetiert

abgestimmt für: Ja, unter anderen Bedingungen:

anonym
beantwortet von rosenstrauss am 11. Juli 2009 14:37
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ich weiß auch nicht. als meine schwägerin 3jahre im wachkoma lag war mir klar: das darf dir nicht passieren, das ist viel zu grauenvoll. aber wenn ich mir heute überlege - vielleicht gibt es ja doch noch irgendeine hilfe? ist ein sehr schwieriges thema


ullagio
beantwortet von ullagio am 11. Juli 2009 14:37
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abgestimmt für: Nein, das ist allein Gottes Sache

Draschomat
beantwortet von Draschomat am 11. Juli 2009 14:37
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Den Anschluss an lebenserhaltende Geräte kann man ja verweigern. Mehr sollte man nicht machen.

abgestimmt für: Nein, das ist allein Gottes Sache


wondergirl
beantwortet von wondergirl am 11. Juli 2009 14:45
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Ich bin für die aktive Sterbehilfe, denn es ist ja nicht so das einfach jeder das in anspruch nehmen kann, sondern es wird von mehreren Ärzten, einem Rat und dem Patienten selbst entschieden, dieser muss sich damit auch intensiv befassen....und das ist auf jeden fall besser als auf seinen Tod zu warten und dabei noch viele Schmerzen zu haben....

abgestimmt für: Ja, aber nur wenn der Patient noch seinen Willen sagen kann.

anonym
beantwortet von Wuschelwestie am 11. Juli 2009 14:47
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abgestimmt für: Ja, aber nur wenn der Patient das in einer Patientenverfügung erlassen hat.

anonym
beantwortet von 338194 am 11. Juli 2009 15:08
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abgestimmt für: Ja, aber nur wenn der Patient noch seinen Willen sagen kann.

Goopher
beantwortet von Goopher am 12. Juli 2009 11:04
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Jeder Mensch hat das Recht über seinen Körper und sein Leben selbst zu entscheiden.

abgestimmt für: Ja, aber nur wenn der Patient noch seinen Willen sagen kann.

Biggi2007
beantwortet von Biggi2007 am 12. Juli 2009 14:11
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Jeder sollte, wenn er todsterbenskrank ist, selbst entscheiden können.

abgestimmt für: Ja, aber nur wenn der Patient noch seinen Willen sagen kann.

anonym
beantwortet von honneur am 12. Juli 2009 14:31
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Wäre dringend notwendig. "Wenn der Mensch das Recht hat etwas zu wollen, dann muß er in der gleichen Sache auch das Recht haben das etwas nicht zu wollen."

abgestimmt für: Ja, aber nur wenn der Patient noch seinen Willen sagen kann.

hatschiiiiiii
beantwortet von hatschiiiiiii am 11. Juli 2009 14:39
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Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 11. Juli 2009 14:40
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kein Mensch hat dazu das Recht.

abgestimmt für: Nein, das ist allein Gottes Sache

Towermaus
beantwortet von Towermaus am 12. Juli 2009 16:38
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Wenn so oder so darüber nachgedacht wird sollte man es einfach machen und nicht lange drüber diskutieren. Eine Sterbehilfe in dem Sinne halte ich für ein kompletten Schwachsinn da das niemanden wirklich Hilft. Das Menschen Sterben ist eine natürliche Sache, da wäre dann noch die frage ob Suizidgefärdete auch Sterbehilfe erhalten sollen? Im Prinzip wollen diese Menschen ja auch nicht weiterleben oder sollte es eine Lebenshilfe geben? Moment mal sind nicht die Eltern dafür verantwortlich das man die Grundlagen des Lebens versteht und ein glückliches Leben führen kann? Weil mir soviele fragen offen sind kann ich dazu nicht abstimmen, das wäre absurd.

abgestimmt für: Sonstiges:

Gritti
beantwortet von Gritti am 12. Juli 2009 19:38
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Es ist zu befürchten, dass es zu einem weiteren Dammbruch kommt.

abgestimmt für: Nein, wegen unserer Vergangenheit so vor ca. 65 Jahren problematisch
Kommentar von MrRomanticGuy am 16. Juli 2009 07:02

Den Dammbruch gibts doch schon - Nennt sich Fleischkonsum und Abtreibungen sind übrigens auch legal.

Jeder Mensch hat das Recht auf Selbstmord bzw. kein Recht am Leben erhalten zu werden. Unterlassene Hilfeleistung müsste also straffrei werden.

Daß Problem mit der Sterbehilfe entsteht in erster Linie durch den medizinischen Fortschritt der in Wirklichkeit keiner ist. Ich sag nur mal Komapatienten, Wiederbelebung nach einem Herzinfarkt.


anonym
beantwortet von Delilah105 am 16. Juli 2009 11:12
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