jabberwakky am 17.08.2008 um 9:15 Uhr
http://www.gutefrage.net/frage/welche-strafe-wuerde-er-bekommen Diese frage und die Kritik an meiner Antwort haben mich darauf gebracht.

Lieber Silentbob 2 Grazy,
die Startseite von gutefrage.net soll den Ratgeberthemen vorbehalten bleiben. Mit Deiner Frage suchst Du keinen Rat, sondern die Diskussion mit der Community und die gehört bitte ins Forum unter http://www.gutefrage.net/forum.
Schöne Grüße
Paula vom gutefrage.net-Support

Nein, keine Todesstrafe.
In deinem Zitat "Nur derjenige, der die Wunden verursacht hat, kann sie auch schließen", steckt ein Denkfehler. Es gibt leider Wunden, die niemand mehr schließen kann!! In dem von dir geschilderten Fall eines vergewaltigten Sohnes wird es wahrscheinich auch so sein. Und wenn auf der Seele dieses Sohnes auch noch der Mord am Vater (tatsächlich oder symbolisch) lastete, wie sollte er das ertragen?
Was wir bzw. die Gesellschaft tun können, ist, den Opfern zu helfen und den Täter zu hindern, noch mehr Unheil anzurichten.

Nein, keiner hat das Recht einem anderen Menschen das Leben zu nehmen

Nein, für Schwerverbrecher, Kinderschänder usw. sollten noch härtere Strafen eingeführt werden. Ich denke da z.B. an lebenslange!!! Einzelhaft ohne Vergünstigungen wie TV oder Zeitungen
blöd nur das lebenslang nur 15 oder 25 jahre oder so dauert
GFOLJ am 17. August 2008 09:28 So ist es leider!
LaOla60 am 17. August 2008 09:28 Lebenslang sollte auch lebenslang sein
WolfRichter am 17. August 2008 09:34 Stimmt nicht.
Nach 15 Jahren KANN eine Entlassung auf Bewährung geprüft werden. Schwere der Schuld ist neben Gefahr für die Allgemeinheit ein Kriterium.
Der Mörder von Lebach sitzt z.B. seit den 60er Jahren und wird wohl auch nicht rauskommen.

Absolut nicht. Todesstrafe ist barbarisch.
GFOLJ am 17. August 2008 09:28 Mord nicht?????
WolfRichter am 17. August 2008 09:41 Du siehst Dich also auf einer Stufe mit einem Mörder?
Mord ist barbarisch. - Uns wer einen Mörder ermordet ist ein Mörder; also barbarisch.
GFOLJ am 17. August 2008 10:13 Einem Mörder das Leben zu nehmen ist kein Mord, sonder Strafe.

Aus grundsätzlichen Erwägungen bin ich gegen dei Einführung der Todesstrafe.
So verständlich es ist, wenn der unmittelbar Betroffene z.B. den Mörder seines liebsten Menschen töten will, so pervers ist es, einen Menschen kalten Blutes zu töten - und exakt das ist die Aufgabe eines Henkers.
Darüberhinaus hat kein Mensch das RECHT, einem anderen Menschen das Leben zu nehmen; es kann allenfalls unter ganz bestimmten Umständen entschuldigt sein. Eine Strafe aber muß Recht sein.

Die Todesstrafe sollte nicht eingeführt werden. Punkt. Auf Dein Beispiel bezogen, ich spreche jetzt wirklich explizit von diesem Fall der jahrenlangen Kinderschändung, kann ich durchaus nachvollziehen, wenn das Opfer seinen Peiniger umbringt. Und dann ist es Sache des Gerichts, das Opfer immer noch als Opfer zu ziehen und ihn nicht als Mörder zu verurteilen.
Leider Gottes werden Kinderschänder in Deutschland viel zu milde verurteilt. Teilweise bekommen sie noch Bewährung, wenn sie sich nur einmal an einem Kind vergriffen haben kopfschüttel. Der Kinderschänder gehört für mich für immer hinter Schloß und Riegel - für immer verwahrt - bis er stirbt.
Leider urteilt das deutsche Gericht nur in sehr schweren Fällen der Kinderschändung auch wirklich hart. Alle anderen kommen nach 2,3 vielleicht auch 5 Jahren wieder frei und dürfen weiter machen.
Ein Steurerhinterzieher oder Bankräuber wird bei uns von jeher härter bestraft als ein Kinderschänder - ist das nicht traurig?
aber nur normalbürger, firmenbosse winden sich immer raus.
jabberwakky am 17. August 2008 09:47 Moonlight das ist schon fast die perfekte Antwort für mich.LG Bob
Wozu sollte eine Todesstrafe gut sein?
Als Abschreckung dient sie offenbar nicht - das ist erwiesen.
Oder sind die USA ein "friedlicheres und sichereres" Land als die BRD?
Und: warum sollte der Staat mit den gleichen Mitteln eines Mörders antworten?

ja für kinderschänder! (aber erst nachdem sie in der versuchsstation mit ihnen fertig sind )
jabberwakky am 17. August 2008 09:21 DH,es steht in der Bibel,Auge um Auge,Zahn um Zahn
WolfRichter am 17. August 2008 09:31 Ich wußte doch, weshalb ich etwas gegen Religionen habe.
cyberoma am 17. August 2008 09:44 Bob, dieses Gesetz ist fast 1.800 Jahre älter als die Bibel! Es steht im Kodex des babylonischen Königs Hammurabi und bedeutet, dass eine Strafe immer nur genauso groß sein darf wie das Vergehen, aber nicht größer. Eine Vorschrift von großer Weisheit, finde ich.
superkorrekt am 17. August 2008 11:28 @cyberoma du sprichst mir aus der seele...dh
menschenverachtendes Gelaber
jabberwakky am 17. August 2008 09:37 Paule stell Dir nur Hypotetisch vor es geschieht in Deiner Nachbarschaft oder bei Freunden von Dir.Im extremfall in der Verwandschaft.Und jetzt sag wem Du alles den Tod gewünscht hast.
jagenau am 17. August 2008 09:38 das ist kein menschenverachtendes gelaber, sondern mein bitterer ernst!
maiki01 am 17. August 2008 09:51 10 X DH

es wird immer unschuldige geben, bei denen die indiezien passen. man kann nur einmal sterben. obwohl ich es mir manchmal bei kinder- und massenmörder wünschen würde bleibe ich beim "nein"
jabberwakky am 17. August 2008 09:23 Es ist oft schwer das logische und das Emotionale zu trennen.DH
araian am 17. August 2008 09:25 DH

nein, ich finde, dass kein mensch das recht hat, einen anderen zu töten. und ausserdem muss man bedenken, dass es auch gar nicht so selten fehlurteile gibt. manchmal kommt nach vielen jahren erst heraus, dass es einen anderen schuldigen gab, als den verurteilten...

Ja, in besonders schweren Fällen bin ich dafür
jabberwakky am 17. August 2008 09:18 Moin Maiki,und ich dachte ich denke alleine nur so.Danke
Ja finde ich auch .Wer Kinder vergewaltigt und tötet hat es nicht anders verdient. Das traurige ist ja das viele aufgrund guter Führung schon nach 11 Jahren oder so frei kommen.
maiki01 am 17. August 2008 09:28 da es keine Todesstrafe gibt, sollten Vergewaltiger, Frauen und Kinderschänder auf jeden Fall bei erwiesener Schuld bereits beim ersten Mal zwangskastriert werden und nicht bereits nach kurzer Zeit Hafturlaub bekommen
GFOLJ am 17. August 2008 09:31 DH

Nein, keiner hat das Recht einem anderen Menschen das Leben zu nehmen

Nein, ich persönlich glaube, dass es keinem Menschen zukommt einen Anderen zu töten. Und, obwohl man das vielleicht nicht sagen sollte, im Falle eines Todesurteils würde man einem solchen Menschen noch einen "Gefallen" tun, weil er dann nicht für seine Taten büssen müsste.
jabberwakky am 17. August 2008 09:27 Ich glaube manchmal auch das für solche Menschen der Tod die erlösung wäre und sie damit glücklicher wären.
Schlimmer ist es ja für den verurteilten wenn er jahrelang sitz.
GFOLJ am 17. August 2008 09:30 Heutzutage aber nicht.
In den Gefängnissen gibt es alles: Fernsehen, Drogen, Waffen und Vergünstigungen jeder Art.

Ja, für Mord, Kinderschändung auch in Österreich.
""Nein, keiner hat das Recht einem anderen Menschen das Leben zu nehmen""
Sag das den Mördern. Meiner Meinung nach hat jemand, der einem anderen das Leben nimmt, sein eigenes Leben verwirkt.

Das wäre ungerecht, denn wenn derjenige falsch verurteilt wird, dann wird er ja umgebracht obwohl er unschuldig ist oder? Aber lebenslänger nützt ja auch nichts, wenn man nach 25 jahren wieder raus kommt

Danke Support ich denke das ich vielleicht zu aufgewühlt war und nicht daran gedacht habe.Werde es sofort nachholen .LG Bob
Ich finde, dass diese Frage sehr schwer zu beantworten ist. Jeder Jurist, Polizist, Politiker sagt natürlich: "Auf keinen Fall, niemand hat das Recht dazu über Leben und Tod zu urteilen, auch nicht der Staat"
Ich frage mich hingegen, gibt es überhaupt eine gerechte Strafe für den Mörder meiner Tochter? Oder für den Vergewaltiger meiner Frau? Ist es gerecht gegenüber den Opfern jemanden für 2,3,5 Jahre wegzusperren? Ist es gerecht jemanden sein ganzes Leben "lediglich" wegzusperren, wobei sein Opfer nicht mehr die Möglichkeit hat die Vögel singen zu hören? Ist es andererseits gerecht, jemanden von dieser, seiner seelischen Schuld zu befreien indem man ihn ins Jenseits schickt?
Ich denke, wo Emotionalität und Rationalität aufeinandertreffen wie hier, ist es nicht möglich eine für alle zufriedenstellende Lösung zu finden. Man muss das nehmen, was in der Allgemeinheit den meisten Zuspruch findet.
Ob das auch meinen Zuspruch findet lasse ich jetzt mal dahingestellt.

Ich persönlich bin gegen die Todesstrafe. Bei Kindesmissbrauch sollte lebenslänglich auch lebenslänglich sein. Dahin gehend sollten unsere Gesetze geändert werden. In meinem persönlichen Umfeld bin ich selber vor einiger Zeit mit dem Fall von Kindesmisshandlung in Berührung gekommen. Der einzig richtige Schritt war für mich eine Anzeige bei der Polizei. Ein Gespräch mit dem "Täter", dass es eine Anzeige gibt, sollte er noch einmal das Kind misshandeln, hat nichts gebracht. Was ich dabei erschreckend fand, dass dann unmittelbar betroffene Personen der Meinung waren, dass es ja nicht gleich eine Anzeige hätte sein müssen. Ich würde aber immer wieder so reagieren, wenn mir ein Fall von Kindesmisshandlung oder gar von Kindesmissbrauch bekannt wird. Da nehme ich dann auch in Kauf als Buhmann hingestellt zu werden. LG TawaGirl
Keine todesstrafe aber bei lebenslänglich wirklich lebenslänglich...
Leider ist es oft aber genau andersrum: Dem Täter wird geholfen und das Opfer lässt man links liegen
Dann müssen wir das ändern, z.B. durch Unterstützung des "Weißen Ring".
Ich habe mich versucht in die Situation des jungen zu versetzen,der junge wird sein leben lang schwerwiegende Probleme haben.Der Vater hat ihn gezeugt und hat ihm sein Leben wieder genommen.Für mich ist das unentschuldbar.CY kennst Du das Buch "Sie nannten mich Es"?
Es ist ganz sicher unentschuldbar. Aber wer weiß, ob dieser Vater nicht in seiner eigenen Hölle lebt, bei allem, was er auf dem Gewissen hat.
Das Buch kenne ich leider nicht, ich werde mal im Web danach suchen.
Ist aber nix für schwache Nerven.Ich habe nur geweint und mußte es in Etappen lesen.LG Bob