Niklaus am 04.10.2007 um 21:58 Uhr
Zum Beispiel Transrapit, Untertunnelung von Hauptverkehrsstraßen, Moscheen, Hochhäuser, Umgehungsstraßen und ÖPNV
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ob es mehr bürgerentscheide geben soll, das sollen die bürger selbst entscheiden, und dazu müssen sie die möglichkeit haben, es auch entscheiden zu können! das bedeutet, die hürden dürfen nicht zu hoch gesetzt werden, was das quorum betrifft, das ist dabei der prozentsatz von bürgern, die ein bürgerbegehren mitunterzeichnen, damit es an einem wahlsonntag als bürgerentscheid abgestimmt wird.
wenn die bürger wissen und auch erleben, dass sie mit ihrer stimme ein einzelthema tatsächlich mit entscheiden können, dann schwindet auch die weit verbreitete politik-verdrossenheit der bürger. und außerdem werden dann die entscheidungen in den repräsentativen parlamenten auf den verschiedenen ebenen - ort, kreis, land, bund - einfach bürgernäher, weil die parlamentarier wissen, dass sie bei falschen parlaments-entscheidungen durch die bürger korrigiert werden, und wer will sich schon eine solche blamage einhandeln, womöglich noch mehrfach...
in den 70er jahren entstand eine bürgerinitiativ-bewegung, die bis heute für politische veränderungen gesorgt hat, besonders die volksentscheide auf den verschiedenen ebenen haben hier für mehr mitwirkungsmöglichkeiten der bürger gesorgt. aber noch gibt es unterschiede bei diesen möglichkeiten, in jedem bundesland sieht es anders aus, und der verein "mehr demokratie e.v." kämpft immer noch weiter um verbesserungen:
Klares JA! Zur Zeit werden solche Entscheidungen viel zu oft Einseitig von der Stadt, dem Land oder sonst wem gemacht und das führt zu schlechten Ergebnissen, da die Entscheider mangels Ortskenntnis und Menschenkenntnis zum jeweiligen Bereich Fehlentscheidungen treffen.
So etwas gibt es doch schon, das Planfeststellungsverfahren
Die Planfeststellung ist ein bundesdeutsches (förmliches) Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes. Das Planfeststellungsverfahren wird in den §§ 72-78 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bzw. in den zumeist inhaltsgleichen Parallelvorschriften der Landesverwaltungsverfahrensgesetze näher geregelt.
Ohne das Planfeststellungsverfahren wären bei größeren Projekten, so genannten übergeordneten raumbedeutsamen Fachplanungen, eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Einzelverfahren (z. B. nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz oder dem Baugesetzbuch) durchzuführen, so dass eine effiziente und konsistente Planung nahezu unmöglich wäre. Es werden allerdings ausschließlich öffentlich-rechtliche Beziehungen rechtsgestaltend geregelt. In diesem Sinne ersetzt die Planfeststellung alle anderen behördlichen Entscheidungen, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und Zustimmungen.
Es ist bei normalen Bauvorhaben nicht anzuwenden, sondern muss durch spezialgesetzliche Rechtsvorschrift angeordnet werden.