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Sollte eine Putzfrau dafür zahlen, wenn sie beim Arbeiten etwas kaputt gemacht hat?

gefragt von FrauSchmidtFrauSchmidt am 23.02.2009 um 15:03 Uhr

Wir beschäftigen eine Putzfrau - nicht schwarz, sondern regulär mit Rechnung. Wie verhält man sich nun, wenn die Dame hin und wieder Sachen beim Putzen kaputt macht, zB ein kleines Teil vom Staubsauger aus Versehen abbricht oder ein Glas beim Abwaschen runter fällt? Muss sie für den Schaden aufkommen? Bisher haben wir das immer gemacht.


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crissy1949
beantwortet von crissy1949 am 23. Februar 2009 15:16
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hallo, ich lese hier immer wieder dass einen schaden die hausratversciherung oder aber die haftpflichtversicherung der putzhilfe zahlt. eine hausratversicherung zahlt aber grundsätzlich weder rundglas noch andere gegenstände aus dem hausrat die durch irgendwas kaputtgehen. im hausrat sind nur schäden durch leitungswasser, sturm, feuer, bltzschäden und einbruchdiebstahl versichert. und das trifft ja nirgendwo zu wenn die haushaltshilfe hier was kaputt macht, und eine private haftpflicht zahlt auch nichts, es sei denn sie hätte eine diensthaftpflichtversicherung wie insbesonere handwerksunternehmen. das habe ich aber noch nie gehört dass haushaltshilfen diensthaftpflichtversicherungen abschließen

Kommentar von Simple_avatar8smallFrauSchmidt am 23. Februar 2009 15:19

Braucht sie wirklich eine Diensthaftplfichtversicherung? Eine private zahlt nicht? Sie hat sich mit einem Klein-Betrieb selbstständig gemacht und hat noch eine Kollegin. Die beiden putzen in mehreren Haushalten und haben eine Putz-Firma

Kommentar von Efeb8f4a789d583d3ea179376c2abae9smallcrissy1949 am 23. Februar 2009 15:26

ja frau schmidt, natürlich braucht sie eine diensthaftpflichtversicherung. dafür gibts doch diese versicherung. private haftpflicht ist privat und dienst ist dienst. sie könnten doch einfach mal bei ihrer versicherung anrufen und nachfragen. dann wissen sie es ganz genau, die antworten der schreiben sind ja meinungen aber leider hat das nicht mit der wirklichkeit zu tun. damit möchte nichts gegen die schreiber sagen, sie wissen es halt nicht besser


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wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 23. Februar 2009 15:05
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nein, das gehört zum Risiko des Arbeitgebers. Nur bei grober Fahrlässigkeit, oder Vorsatz muss die Zahlen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 23. Februar 2009 15:11

Bei Arbeitnehmern ist das so. Aber die Putzfrau arbeitet auf Rechnung.


Marcels04
beantwortet von Marcels04 am 23. Februar 2009 15:04
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die arme frau, kann doch mal passieren und du bist der auftragsgeber also kannst du das doch selber bezahlen hätte dir mit dem staubsauger auch passieren können

Kommentar von rocky91 am 23. Februar 2009 15:06

seh ich genau so.

Kommentar von B970d50b3a71026a272d7513a5c98eb9smallhandtasche am 23. Februar 2009 15:10

irgendwann muss sie dann Heizöl bringen, dass ihre Arbeitstelle beheizt wird.. würd mich schämen als AGeber so eine Frage zu stellen

Kommentar von Simple_avatar8smallFrauSchmidt am 23. Februar 2009 15:14

Wieso das denn? Ersten sind wir keine AG, sondern die Frau ist selbstständig und wir zahlen immerhin 13 Euro die Stunde... Und da kann man doch schon mal nachfragen, wer für die Schäden aufkommt, oder?

Kommentar von Efeb8f4a789d583d3ea179376c2abae9smallcrissy1949 am 23. Februar 2009 15:18

DH genau so sehe ich das auch

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 23. Februar 2009 17:05

''würd mich schämen als AGeber so eine Frage zu stellen''

Na na na, ''Eine Frage ist keine Klage.'' Und nicht jeder Arbeitgeber - besonders als privater - ist mit nem Gesetzbuch im Arm geboren worden.

Mal davon abgesehen, dass es hier nicht um ein Arbeitsverhältnis geht.


flamingstar
beantwortet von flamingstar am 23. Februar 2009 15:04
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Ihr. Dafür habt ihr doch eine Versicherung.

Kommentar von 12150d2618d26f0ee27516c30a2e9ff1smalljosysue am 23. Februar 2009 15:09

das ist ein Irrtum, die eigene Versicherung zahlt doch nicht wenn jemand beim Putzen etwas beschädigt oder kaputt macht.......das ist ein Denkfehler........

Kommentar von B970d50b3a71026a272d7513a5c98eb9smallhandtasche am 23. Februar 2009 15:12

achso und wer zahlt an meinem Arbeitsplatz? wenn z.B. der Kopierer geschrottet wurde,Drehstuhl kaputt wird usw

Kommentar von 12150d2618d26f0ee27516c30a2e9ff1smalljosysue am 23. Februar 2009 15:20

wenn du angestellt bist ist das was anderes, als wenn du jemand bei dir arbeiten lässt, der selbstständig ist.......dann zahlt das der Arbeitgeber........

Kommentar von Simple_avatar8smallflamingstar am 24. Februar 2009 19:11

Wenn man Personal beschäftigt, muss man eine extra Versicherung abschließen.

Kommentar von C742c15dd1dd4418b9dca0d4b0c3e8c8smallIgitta am 23. Februar 2009 15:10

Ginge das nicht über die Hausratsversicherung?


GabrielBlack
beantwortet von GabrielBlack am 23. Februar 2009 15:04
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Wenn sie angestellte bei euch ist, seid ihr für solche Fälle versichert; hoffe ich jedenfalls. Wenn sie das freiberuflich macht, sollte sie dafür versichert sein.



josysue
beantwortet von josysue am 23. Februar 2009 15:05
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wenn sie auf Rechnung arbeitet, ist sie sicher selbsständig, und somit müsste sie auch eine Haftpflichversicherung haben...........eigentlich ganz einfach.........

Kommentar von Simple_avatar8smallFrauSchmidt am 23. Februar 2009 15:17

Danke! Ich werde sie mal darauf ansprechen, aber ich glaube, sie hat eine. Ist mir natürlich auch ein bisschen unangenehm.

Kommentar von luetzelmatt am 23. Februar 2009 15:46

nein, auch ihre Versicherung muss nicht zahelen

Kommentar von 12150d2618d26f0ee27516c30a2e9ff1smalljosysue am 23. Februar 2009 18:15

wieso denn nicht??????deshalb macht man ja eine Haftpflicht.also deine Aussage überzeugt mich nicht


anonym
beantwortet von Claudia0904 am 23. Februar 2009 15:04
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Haushaltsversicherung


Baiana
beantwortet von Baiana am 23. Februar 2009 15:04
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Hat sie einen Haftpflichtversicherung?

Na, dann sollte diese dafür aufkommen, oder?

Kommentar von Simple_avatar8smallFrauSchmidt am 23. Februar 2009 15:17

Danke!:-)


Schneefalke
beantwortet von Schneefalke am 23. Februar 2009 15:04
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Sie wird ja wohl eine Haftpflichtversicherung haben, andererseits ist das normaler Verschleiss, wäre Euch ja beim Staubsauger auch passiert.


Gabelchen
beantwortet von Gabelchen am 23. Februar 2009 15:05
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Ihr seid doch bestimmt versichert,bzw.sie...


Benjy
beantwortet von Benjy am 23. Februar 2009 15:05
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Sie sollte dafür versichert sein und es selbst zahlen. allerdings solltest du es ihr nicht vom gehalt abziehen.


hartzerroller
beantwortet von hartzerroller am 23. Februar 2009 15:07
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Das würde Dir sicher auch hin und wieder passieren. Die Frau macht es doch nicht absichtlich. Wie die Anderen schon schreiben - Versicherung


anonym
beantwortet von pacole1 am 23. Februar 2009 15:11
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Hmmh, als wir noch unseren Betrieb (Gastronomie) hatten, ist ganz oft etwas zu Bruch gegangen. Da wir mehrere Mitarbeiter hatten, war es nie jemand. Ich hatte mir damals die Kaputtzwerge eingefangen :-)

Ich kann Dir ernsthaft nur eines dazu sagen: Ein bisserl Schwund gibt`s immer. Und solange es sich nicht um extrem teure Sachen handelt (die man ja sowieso versichern würde), finde ich das Ganze auch nicht so dramatisch. Ist Dir noch nie etwas kaputt gegangen?


sonnenlady
beantwortet von sonnenlady am 23. Februar 2009 16:15
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Ich denke mal, wenn sie selbständig ist und den Service regulär anbietet, dann muss sie sich auch im Vorfeld um eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung kümmern (ja, sowas gibt es). Will sie das Geld dafür nicht zahlen - dann muss sie es eben aus eigener Tasche im Schadensfall tun.


ZwieZeit
beantwortet von ZwieZeit am 23. Februar 2009 15:04
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Das zahlt die Hausratsversicherung. Wenn du dich mit ihr streiten willst, zahlt es ihre Haftpflicht.



anonym
beantwortet von luetzelmatt am 23. Februar 2009 15:06
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Nein, das wäre gegen das Gesetz. (Absichtlich wird sie ja nichts zerbrechen!)


miumiu
beantwortet von miumiu am 23. Februar 2009 15:06
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hausratsversicherung.


Igitta
beantwortet von Igitta am 23. Februar 2009 15:07
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Sowas finde ich sehr sozial.


bitmap
beantwortet von bitmap am 23. Februar 2009 15:07
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Kommentar von Simple_avatar8smallFrauSchmidt am 23. Februar 2009 15:12

? Warum hast Du denn den Link weggenommen? :-(

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 23. Februar 2009 17:02

In dem link ging es um Arbeitnehmerhaftung. Wenn die Putzfrau ''regulär mit Rechnung'' arbeitet, dann ist sie ja selbständig und keine Arbeitnehmerin.

Aber falls es dich trotzdem interessiert ... hier http://kURL.de/hensche1 ist der link nochmal


desdemona
beantwortet von desdemona am 23. Februar 2009 15:17
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hat sie keine Haftpflichtversicherung?

Wenn nicht und du sie zur Kasse bittest, bis du sie los. Willst du das?


ailuja
beantwortet von ailuja am 24. Februar 2009 10:41
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ja , aber nicht wenns so was is wie ein überraschungseispielzeug. .


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