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Sollte der Arbeitgeber über 28 Grad Raumtemperatur kostenlos Kaltgetränke zur Verfügung stellen ?

gefragt von aRalfaRalf am 02.07.2009 um 13:46 Uhr

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anonym
beantwortet von resy1964 am 2. Juli 2009 13:47
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was soll der Arbeitgeber eigentlich noch alles? Wir haben Sommer, und da ist es nun mal warm.

Kommentar von 3020277ba5cb3ee8442041941e1726e5smallBruenoDerStar am 2. Juli 2009 13:48

Ja, genau! Bloß nicht mit Kleinigkeiten die Arbeitnehmer motivieren - kostet alles Geld!

Kommentar von resy1964 am 2. Juli 2009 14:29

dein Gehalt ist nicht Motivation genug?

Kommentar von 871283bb97b5a5e5b12baa295e8c2a22smallclauzito am 2. Juli 2009 13:48

zyniker oder ahnungslos - jedenfalls dumm!

Kommentar von 871283bb97b5a5e5b12baa295e8c2a22smallclauzito am 2. Juli 2009 13:59

gemeint:resy

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 2. Juli 2009 13:59

Wieso dumm? Was ist dumm daran, die Verantwortung für das Wohlbefinden des Mitarbeiters auch auf diesen zu übertragen?

Kommentar von 871283bb97b5a5e5b12baa295e8c2a22smallclauzito am 2. Juli 2009 14:16

verantwortung fürs wohlergehen....weißt du wieviele sich krank zur arbeit schleppen aus angst um ihren arbeitsplatz? Hast du jemals -ev. in schichten - in derart heißen räumen auch körperlich gearbeitet. Hast du jemals was von fürsorgepflicht des sogen. arbeitgebers gehört, oder von mitarbeitermotivation? Kennst du arbeits- u. gesundheitsschutzgesetze gegen die immer wieder verstoßen wird wenns keine betriebsräte gibt, die da aufpassen. Am besten die leute bringen noch geld mit zur arbeit, oder? (tun sie eh, bei den lohnabschlüssen der letzten 15 jahre)

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 2. Juli 2009 20:08

Ja, weiß ich alles. Und ich weiß auch, daß jeder halbwegs intelligente Arbeitnehmer denken kann - und wenn es heiß ist, kann er sich auch selber was zu trinken mitbringen. Ich versteh nicht, warum das Aufgabe des AG ist - soll er dann auch noch kontrollieren, daß die Leute tatsächlich genügend trinken? Und am besten das "Pausenbrot" durchchecken, ob es gesundheitlich wertvoll ist... Ganz ehrlich - ein bißchen was kann so ein Arbeitnehmer neben seiner Berufstätigkeit auch noch leisten!

Kommentar von 871283bb97b5a5e5b12baa295e8c2a22smallclauzito am 2. Juli 2009 20:58

ok, sinnlose haarspalterei von dir, als ob sich die leute nicht sowieso an den getränkeautomaten was holen oder sich was mitbringen, darum gehts doch garnicht. "So ein arbeitnehmer" - als ob du über marsmenschen redest - keine ahnung! Werd mit dir nicht weiter diskutieren.


anonym
beantwortet von dantes am 2. Juli 2009 13:46
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Warum sollte er?


jobo22
beantwortet von jobo22 am 2. Juli 2009 13:46
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Ja

Warum auch nicht?! :))

Wär doch super.....


baluUNDbaghira
beantwortet von baluUNDbaghira am 2. Juli 2009 13:47
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boa das wär mal ne idee!!!! will aaaauch! (wir haben nicht mal nen getränke-automat, keine kaffeemaschine und kühlmöglichkeit auch nicht...


whopper
beantwortet von whopper am 2. Juli 2009 13:47
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wir haben über 35 Grad in der Küche und das 365 Tage die Woche, Getränke dürfen wir trinken so viel wir wollen!

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 2. Juli 2009 13:51

Ihr habt aber lange Wochen kicher Sorry, ich weiß, was Du meintest ;o)

Kommentar von 5421837612f4a0496387a94242b64e23smallwhopper am 2. Juli 2009 13:54

ach so, jetzt sehe ich es auch...


Herzogin
beantwortet von Herzogin am 2. Juli 2009 13:47
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Das kommt sicherlich gut an bei den Mitarbeitern, man sollte darüber nachdenken. Es gibt Kaltwasserspender, die hygienisch und gut zu bedienen sind.


ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 2. Juli 2009 13:51
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Tut er doch - oder gibt es bei Euch keinen Wasserhahn?


werner123567
beantwortet von werner123567 am 2. Juli 2009 13:52
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Wenn ich Arbeitgeber wäre,würde ich genug Wasser bereitstellen.Umso mehr Wasser,würde mich ja fast nix kosten.Grosse Menge=wenig kosten.Hauptsache es ist ruhe im Laden:-))) Wasser für alle


monja1995
beantwortet von monja1995 am 2. Juli 2009 13:52
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Macht er doch.... in der Teeküche und in den Toiletten fließt doch kaltes Wasser aus der Leitung


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 2. Juli 2009 13:55
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Solange in unserem Betrieb keine Klimaanlage installiert war,gehörte dass zu den Geflogenheiten und war selbstverständlich. Wenn die Temperatur über 26° stieg und der Geschäftsführer nicht daran dachte,haben wir vom Betriebsrat ihn daran erinnert und in der Regel hat er sich für den Hinweis bedankt und umgehend für gekühlte Getränke gesorgt.


Draschomat
beantwortet von Draschomat am 2. Juli 2009 13:46
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Kommt auf den Job an ^^


BruenoDerStar
beantwortet von BruenoDerStar am 2. Juli 2009 13:47
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Bloß nicht sowas andeuten. Arbeitgebern fällt dann sehr schnell ihre schwere finanzielle Lage ein und die 5 Kinder, die sich durchfüttern müssen, etc.


anonym
beantwortet von Annaberg am 2. Juli 2009 13:47
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Mach doch mal einen Wunschzettel.


chiko08
beantwortet von chiko08 am 2. Juli 2009 13:48
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Muss ist das nicht nur wenn er gut wäre ihr könnt mit ihn über diese situation darüber reden... aber verpflichtet ist er nicht...


manilva
beantwortet von manilva am 2. Juli 2009 13:48
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ich wechsle sofort den arbeitgeber der das macht

Kommentar von Kegelchen am 2. Juli 2009 14:07

wechsel doch einfach das land...:-))) wir haben in Norwegen 2 kaffeautomaten und sogar eine schenkanlage¨für wasser mit und ohne sprudel..selbstverstændlich zur freien verf¨gung


clauzito
beantwortet von clauzito am 2. Juli 2009 13:58
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In vielen großbetrieben ist dies in anlehnung an die betriebsstättenverordnung per betriebsvereinbarung geregelt. Besonders bei räumen/hallen mit ohnehin wämeabstrahlenden maschinen und /oder schwerer körperlicher arbeit ist es ja auch im interesse der geschäftleitung, daß die leute halbwegs motiviert und bei kräften für ne reibungslose produktion sorgen. Bei uns (Großdruckerei gabs große teebehälter - in der kantine zubereitet.

Auszug: Feuer, Wasser, Luft: Die Eckdaten der Arbeitsstättenverordnung

Wie der Name schon sagt, ist die Arbeitsstättenverordnung eine Verordnung und kein Gesetz. Trotzdem sollte man sie als Arbeitgeber unbedingt ernst nehmen und einhalten, denn wenn aufgrund einer Unterlassung einem Mitarbeiter Schaden zugefügt wurde, wird man auf jeden Fall zur Rechenschaft gezogen. Als Arbeitnehmer wiederum sollte man seinen Vorgesetzten auf Mängel und mögliche Gefahren aufmerksam machen – schon um andere Mitarbeiter zu schützen.

Unter die Verordnung fallen originäre Arbeitsplätze wie beispielsweise Büros, Maschinen- und Lagerräume, aber auch Pausen- und Toilettenräume. Die wesentlichen Bestimmungen stellen wir im Folgenden vor.

Vorschriften am Arbeitsplatz

...auch die Raumtemperatur ist in der Verordnung (§ 6) geregelt: Sie muss so hoch sein, dass Arbeitnehmer davon keinen Schaden nehmen, also zum Beispiel im Winter keine Erkältung bekommen, weil es im Büro so kalt ist. Sind Arbeitsräume starker Hitze ausgesetzt, muss im Rahmen des betrieblich Möglichen für ausreichende Kühlung gesorgt werden


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