eva130254 am 13.09.2009 um 16:11 Uhr
... auch immer eine weibliche Pflegeperson anwesend sein?
Wenn ja, wo kann ich diese "rechtlichen Gründe" nachlesen ?
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Warum aus rechtlichen Gründen? Es entscheidet doch jeder selbst ob er zu einem männlichen oder weiblichen Arzt geht.
Schon aus Gründen, um sich selbst vor unlauteren Beschuldigungen zu schützen, ist meistens eine Helferin anwesend. Gesetzlich vorgeschrieben, glaube ich nicht, weil ich es auch schon oft anders erlebt habe.

ja, sollte. die meisten gyns machen es so. ob es gesetzlich vorgeschrieben ist, weiß ich nicht.

Der Arzt schützt sich vor übler Nachrede wie: Der hat mich sexuell missbraucht, unangemessen begrabbelt etc. Es dient also dem Schutz des Arztes sowie dem der Patientin. Rechtliche Vorschriften gibt es da nicht, soweit ich weiß.

dann müßte ja im umkehrschluß , wenn ein man zu einer ärztin geht, ein mann dabei sein....
(Du wirst vergeblich suchen)

also bei mir war noch nie eine weibliche pflegeperson während meiner untersuchung dabei. wozu denn auch?

bei meinem arzt, ist immer eine weibliche mta dabei.

Vorgeschrieben ist es nicht, aber aus Schutz davor das eine Frau schlimme Dinge behauptet haben die meisten Gyns ihre Arzthelferin dabei