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gefragt von Namji am 27.10.2008 um 11:53 Uhr

Soll ich meinem Arbeitgeber sagen das ich schwanger bin auch wenn mein arzt per ultraschall nicht eindeutig sagen kann das ich schwanger bin aber der test beim arzt auch positiv war und ich aber nichts schriftlich habe


Support
Kommentar zur Frage vom Support

Liebe/r Namji,

wenn Du hilfreiche Antworten und ernstgemeinten Rat suchst, solltest Du Deine Frage im Beschreibungsfeld präzisieren. Wenn du die Frage komplett zusammenschreibst, ist diese schwer lesbar. Bitte achte in Zukunft darauf.

Vielen Dank für Dein Verständnis.

Und viele Grüße

Marie vom gutefrage.net-Support

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moon73
beantwortet von moon73 am 27. Oktober 2008 11:54
4x
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Man unterrichtet den Arbeitgeber erst dann von einer Schwangerschaft, wenn man den Mutterpaß in den Händen hält. Solange du keinen Mutterpaß besitzt, brauchst du nichts zu sagen.

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 27. Oktober 2008 11:55

Falsch, man braucht dem Arbeitgeber gar nichts sagen. Allerdings gibts dann auch keinen Urlaub ;-)


anonym
beantwortet von undercover757 am 27. Oktober 2008 11:55
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Warte doch lieber noch bis du was schrifliches hast.


anonym
beantwortet von canbycan am 27. Oktober 2008 11:55
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Natürlich nicht! Warum sollte dein Arbeitgeber davon erfahren, solange selbst du dir noch nicht 100%ig sicher sein kannst?


Ermittler
beantwortet von Ermittler am 27. Oktober 2008 11:54
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Nein. Der Arzt sagt Dir, wann du den AG informieren müsst.


Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 27. Oktober 2008 11:54
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Hatten wir die Frage nicht schon mal such

Kommentar von TimRobot am 27. Oktober 2008 12:02

Jep, kommt mir auch bekannt vor! DH!


StefanKfg
beantwortet von StefanKfg am 27. Oktober 2008 11:54
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Lass dir Zeit, dein Arbeitsgeber muss es nicht ab dem 1. Monat wissen. Warte, bis du ein eindeutiges SCHWANGER oder NICHT-SCHWANGER hast.


Biersoeldner
beantwortet von Biersoeldner am 27. Oktober 2008 11:55
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sag es, wenn du es schriftlich hast


anonym
beantwortet von Jupiterlove am 27. Oktober 2008 11:58
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Da gebe ich meinen Vorrednern recht. Erst wenn der Mutterpass da ist solltest Du das angeben. Du solltest es auch dann sofort sagen, weil dann für Dich bestimmte Gesetze gelten, die der AG erfüllen muss - siehe Mutterschutzgesetze.


HerrBst
beantwortet von HerrBst am 27. Oktober 2008 11:56
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kommt darauf an was Du arbeitest. Wenn ich einen (für das evtl. Kind) einen "gefährlichen" Arbeitsplatz habe, würde ichs zur Sicherheit melden, um Folgeschäden zu minimieren, andernfalls gilt das bereits gesagte.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 27. Oktober 2008 11:57
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Du solltest mal beim Reperaturservice anrufen. Deine Spacetaste scheint eine Funktionsstörung zu haben.


VidCicious
beantwortet von VidCicious am 27. Oktober 2008 11:57
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Wenn Du Deinen Arbeitgeber informierst, dann bitte ruhig, mit Komma und Worttrennung.

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 27. Oktober 2008 12:04

lol


kittykat77
beantwortet von kittykat77 am 27. Oktober 2008 11:57
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Nein, auf die Bescheinigung vom Arzt warten! Kündigungsschutz hast du aber trotzdem schon, auch wenn du den Arbeitgeber noch nicht informiert hast...

Kommentar von 28fd34f9800c1e0c8a304d4db9052945smallNicoleF am 28. Oktober 2008 09:55

Das stimmt leider nicht. Der Kündigungsschutz durch den Mutterschutz tritt erst in Kraft, wenn der Arbeitgeber von der Schwangerschaft wusste.


Bella73
beantwortet von Bella73 am 27. Oktober 2008 12:04
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Ich habs erst kurz vor Ende des dritten Monats gesagt. Das reicht völlig aus!


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