Anke82 am 04.02.2009 um 13:08 Uhr
Meine Mutter wurde nach 5 Jahren fristlos gekündigt.Der Fall: Letzte Woche Montag meinte ihr Chef er muß eine Reinigungskontrolle durch führen und ging mit einer Taschenlampe auf ihrem Bereich (ca.20Zimmer) herum.An einem Nachtschrank sah man nur im Licht der Lampe dunkle Flecken.Im Bad war auch noch eine kleine Spinnwebe.Auf dem Balkon waren auch welche aber da wird im Winter bei den Temperaturen eh nix gemacht.Unter den Schränken war Staub aber ist doch normal die sind über 100kg schweer und er kann doch nicht verlangen das die jeden Tag vorgezogen werden da sie keine Rollen haben.Dies wird nur gemacht wenn ein Bewohner auszieht oder verstirbt dann wird eine Grundreinigung im Zimmer gemacht. Ihr Chef gab ihr dafür eine Abmahnung und sagte sie solle bis Freitag die komplette Station reinigen und was sie dafür länger brauch soll sie an ihre Arbeitszeit hängen und wird auch nicht bezahlt. Am Donnerstag dann hat sie Durchfall bekommen und ist nach der Arbeit zum Arzt gegangen.Verdacht auf Novo- Viren.Wegen Ansteckungsgefahr schrieb der Arzt bis Sonntag erst mal krank.Der Chef machte aber am Freitag nun seine nächste Kontrolle und wer sucht der findet also hat sie die nächste Abmahnung am Samstag zugeschickt bekommen und am Montag musste sie eine halbe Stunde vor Dienstende wieder zu ihm und dann gab es die fristlose Kündigung.Was soll sie tun?
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Sie muß sich schon deshalb wehren, damit sie beim Arbeitsamt keine Sperre bekommt.
Sie sollte also unmittelbar einen Anwalt aufsuchen, der ihr hilft.
Wenn es so war, wie Du es schilderst, bekommt sie vermutlich auch noch recht.

Man ist das mühsam zu lesen.
Sie soll Widerspruch einlegen.
Arbeitsgericht einschalten
ganz genau

Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen - da sie nicht die möglichkeit hatte (Attest vom Arzt und Novo-Verdacht) konnte Sie die Reinigung der Station nicht schaffen. Die 2. Abmahnung ist meiner Meinung nach daher nicht wirksam.

gibt es keinen Betriebsrat? Ansonsten sollte sie sich beim Arbeitsgericht informieren.
Tja,soviel zur Farge vor einer halben Stunde.Macht Arbeit spass?Aber sie muß etwas unternehmen,wegen der Sperre beim AA

Personalrat/Betriebsrat und/oder Gewerkschaft ansprechen. Sieht mir eher nach mobbing aus. Hat sie denn die Abmahnung unterschrieben?
Anke82 am 4. Februar 2009 13:56 Sie hat nur den Erhalt der ersten Abmahnung unterschrieben die 2.hat man ihr im Krank am Samstag zu geschickt.Den Betriebsrat kann man da vergessen da er per du mit dem Chef ist und eher zu ihm steht statt zu den Angestellten.
Sich unbedingt wehren. Kündigung widersprechen. Die ist nicht gerechtfertigt, das ist Mobbing.

Also ich verstehe das nicht ganz: Ist deine Mutter Hausmeisterin oder Krankenschwester in einem Krankenhaus oder im Hotel? Also im Krankenhaus muss wirklich alles blitz blank sein, ansonsten kann man drüber streiten. Auf jeden Fall wehren!
Anke82 am 4. Februar 2009 13:52 Sie Reinigungskraft in einem Seniorenpflegeheim
Wenn ihr es wert ist sollte sie zum Arbeitsgericht gehen und klagen.

Ein firstlose Kündigung ist ohne vorherige Abmahnung/en nicht gültig. Es gibt aber Ausnahmen, die dafür sprechen. Dieses sind jedoch fälle die eindeutige Gesetzebrüche darstellen. Bei Krankheit dar gar nicht gekündigt werden; bei schlechter Arbeit muß erst abgemahnt werden. Geh zur Gewerkschaft, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Aber sofort! zum Arbeitsamt! Arbeitslosigkeit melden.

Das ist sicher keine feine Art - aber es gibt sicherlich auch die Arbeitgeberseite zu beachten. Wenn dies die einzigen Vorfälle währen, hätte es sicherlich eine solche Reaktion nicht gegeben.

Soweit hier keine gewerkschaftliche Zugehörigkeit besteht, selbst Kündigungsklage einreichen. Den Anwalt vor dem ersten Beratungsgespräch zu den Kosten befragen. Aber zu allererst ab zum Arbeitsamt, um keine Fristen verstreichen zu lassen. Der Arbeitgeber hat sicher seine fristlose Kündigung begründet, oder?
Sie soll eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Das ist kostenlos. Sicherlich wird sie sich am Schluss mit einem Vergleich zufrieden geben müssen, weil eine erneuter Arbeitsbeginn nach einer Kündigungsschutzklage (dabei gehe ich davon aus, das sie gewinnt - ist in den meisten ähnlichen Fällen so) nicht zumutbar ist. Aber immerhin ist es eine Frage des Geldes und dort wird über die Höhe der Abfindung verhandelt. Sie soll auch zusehen, dass sie schnellstens eine andere Arbeit, ganz gleich wo und was, annehmen, weil die Abfindung sonst aufs Arbeitslosengeld angerechnet wird. Und das ist doch nicht Sinn der Sache einer Klage.

Danke schon mal für eine Antworten.Zu Euren fragen: Sie arbeitet in einem Seniorenpflegeheim als Reinigungskraft. Den Betriebsrat den es da gibt kann man vergessen er ist mit dem Chef per du und spricht eher für ihn statt für die Angestellten. Vorher war nie etwas gewesen.Wir haben den verdacht das er zu viele Reinigungskräfte hat und eine jetzt gehen musste vielleicht möchte er ja Kosten sparen. Bei der einen Abmahnung am Montag hat sie nur den Erhalt Unterschrieben und die zweite am Samstag kam per Post da sie krank war.
Sofort gegen die Kündigung klagen, das hätte schon bei der Abmahnung passiert sein müssen, einfach nicht akzeptieren. Ich habe das Spiel auch durch, Arbeitsgericht, mußten mich wieder eingestellen, rückwirkend. Kostet Nerven. Guten Arbeitsrechtler und viel Glück und Kraft deiner Mama. Wenn Sie dir "Unterhaltspflichtig" ist hat du ziemlich gute Chancen.

Sie ist mir nicht Unterhaltspflichtig ich habe meinen eigenen Haushalt mit meiner kleinen Familie aber da ich mich nicht so gut damit aus kenne dachte ich mir frag ich euch mal.Das was Ihr so geschrieben habt ist mit meiner Meinung gleich aber wie gesagt ich hab da nicht so die Ahnung ob sie Chancen hat.
Wieso sollte sie eine Sperre bekommen sie hat doch nicht gekündigt hmm ?
Bei fristloser Kündigung geht das Arbeitsamt von schuldhaftem Verhalten aus. Deshalb.
achso. Ok Danke.
der chef ist dazu verpflichtet, der mitarbeiterin vorzeitig bescheid zu geben, dass sie gekündigt wird, damit sie ein anrecht auf arbeitslosengeld hat. es kann passieren, dass sie dadurch kein alg bekommt.