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soll man behinderte zwangsoperieren dürfen

gefragt von vollimlebenvollimleben am 14.10.2007 um 17:29 Uhr

in england gibt es seit einigen tagen eine grosse diskussion ein 15.jähr. schwerbehindertes mädchen soll die gebärmutter herausoperiert werden um ihr die beschwerden jahrelanger menstrutation zu ersparen wer entscheidet was richtig was falsch ?


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evistie
beantwortet von evistie am 14. Oktober 2007 17:40
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Davon abgesehen, dass Deine Frage eindeutig ins Forum und nicht hierher gehört, stimme ich Krauthexe zu. Denk doch einfach mal daran, wer da die Grenzen zum Mißbrauch festlegen soll.


krauthexe
beantwortet von krauthexe am 14. Oktober 2007 17:34
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Zwangssterilisationen gab es doch schon mal.Das Thema lassen wir lieber.Man darf keinem Menschen so etwas antun,es sei denn,es ist medizinisch dringend notwendig.


engelhaar
beantwortet von engelhaar am 14. Oktober 2007 17:53
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Ich glaube nicht, dass ein Außenstehender das Recht hat hier eine Entscheidung zu fällen. In diesem Fall sollte die Tochter (soweit es ihr möglich ist) mit der Mutter und den Ärzten entscheiden dürfen. Kein Verein hat das Recht sich da, mit welchen Motiven auch immer, zwischenzustecken. Sie können nicht einerseits Menschenrechte geltend machen und andererseits ein armes Menschenkind Schmerzen erdulden lassen, nur aus ihrer Überzeugung heraus, die vermeidbar sind. Und ich weiss was das für Schmerzen sind, ich hätte mich damals freiwillig Operieren lassen, wenn ich gedurft hätte.

Kommentar von Drachentoeter am 25. Juli 2009 16:25

Da muss ich dir hier jetzt leider widersprechen, Kinder sind kein Besitz der Eltern, medizinische Eingriff die nicht Notwendig sind deren Risiko in keinem Verhaeltnis zum Nutzen stehe sind nichts anderes als schwere Körperverletzung. Die würdest du dir auch gefalen lassen. Hier geht es offensichtlich um eine Zwangssterilisation das andere sind Vorgeschobene Gründe. Eine Gebaehrmutter entfernung hat gavierede Folgen für den Hormonhaushalt


Wasserschweinchen
beantwortet von Wasserschweinchen am 14. Oktober 2007 17:33
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also..."zwang" und "dürfen" passt schon mal nicht zusammen...

ich finde, das ist eine interessante frage. Generell würde ich sagen, sie sollen selbst entscheiden. Wenn sie nicht geistig behindert sind, ist das ja meistens möglich. Ansonsten sollten es wohl die Eltern entscheiden. Natürlich wäre es sinnvoll, wenn sich dann daraus keine nachfolgenden schäden bilden, den mädchen das leben somit ein bisschen zu erleichtern.


Agnes10
beantwortet von Agnes10 am 14. Oktober 2007 18:19
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Ich denke, man darf operieren.....alte Menschen mit Alzheimer oder starker Demenz haben auch einen Vormund, die entscheiden was im Krankheits-, aber auch im Gesundheitsfall am Besten für den Menschen ist. Da sollte man meinen, daß kein Angehöriger jemanden leiden sehen möchte. Die Entscheidungen werden bestimmt nicht leichtfertig getroffen.

Kommentar von Drachentoeter am 26. Juli 2009 13:10

Eine vorsetzliche Körperverletzung ist generel Verboten. Eine Totaloperation die nicht medizinsich geboten ist, ist für mich schwere Körperverletzung, ein Arzt der das macht sollte seine Zulassung entzogen bekommen. Es geht hier nicht um eine medizinisch sinnvolle oder gebotene Operation. Du wärst bestimt auch nicht begeistert wenn man bei dir so etwas machen würde. Noch mal es geht hie nicht um einen medizinischen Notfalll.


anonym
beantwortet von Klabauter am 14. Oktober 2007 17:36
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So wie bei einem Schwerstbehinderten jeder Eingriff von den zuständigen Leuten genehmigt werden muß, vielleicht sogar initiiert, so wird es auch bei dieser OP sein.

Gegen eine 'Zwangs-OP' bei Wolfsrachen würde sich auch niemand wehren, oder?


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 6. November 2007 21:29
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Ich denke, dieses Thema sollten wir hier lassen, hatten wir in Deutschland ja schon. Und wo sollten die Grenzen sein, wer so etwas entscheiden darf/soll, wie auch immer?

Kommentar von Drachentoeter am 26. Juli 2009 13:11

Die Grenze steht im Strafgesetzbuch, das wäre in Deutschland eine schwere Körperverletzung und die ist nicht erlaubt.


anonym
beantwortet von Drachentoeter am 25. Juli 2009 16:15
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Nur wenn das Leben bedroht ist ja, aber bestimmt nicht eine Zwangssterilisation um was anderes geht es hier nicht. Das Argument mit den Monatsbeschwerden ist vorgeschoben.


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