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Soll ich selbst kündigen bei meinen Arbeitgeber?

gefragt von seufzer33seufzer33 am 22.06.2007 um 16:30 Uhr

ich bin seit 2 jahren nicht mehr arbeitsfähig, bezog bis vor 4 monaten noch krankengeld. da ich in meinem alten job nicht arbeiten kann will ich kündigen. der arbeitgeber bis jetzt will mich nicht kündigen,was ich auch nicht verstehe. nun möchte ich eine umschulung von der bundesagentur für arbeit beantragen, aber dafür muß ich erstmals arbeitssuchend angemeldet sein. soll ich nun kündigen aus gesundheitlichen gründen?


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loopwithme
beantwortet von loopwithme am 22. Juni 2007 16:48
2x
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Oje, du bist wirklich nicht zu beneiden...

Woher beziehst du denn derzeit dein Geld? Doch wohl kaum vom Arbeitgeber? Wieso ist denn der Bezug von Krankengeld eingestellt worden?

Solltest du tatsächlich noch arbeitsunfähig sein, kannst du dich nicht arbeitssuchend melden, das geht erst, wenn du nicht mehr krank geschrieben bist.

Umschulungen über die Agentur zu bekommen ist mittlerweile sehr sehr schwer geworden. In deinem Falle riecht es danach, als seiest du berufsunfähig, und dann werden sie versuchen, dich auf die Rentenversicherung als Kostenträger für eine Umschulung zu verweisen - und erfahrungsgemäß versuchen die alles, die Kosten bei der Arbeitsagentur zu halten. Dann spielen sie Ping Pong mit dir und das kann sich manchmal über mehrere Jahre hinziehen, bis da eine Entscheidung gefallen ist.

Du bist in einer Situation, in der du sehr genau überlegen musst, was du jetzt machst, denn machst du einen Fehler, dann wird dich das eine Stange Geld und erheblich Zeit kosten, bis du mal wieder Land siehst...

Viel Glück!


anonym
beantwortet von Lissa am 22. Juni 2007 16:35
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Eine Umschulung kann auch von der Deutschen Rentenversicherung übernommen werden, wenn eine Erwerbsminderung droht.

Lass dich am besten von einem Rehabilitationsberater beraten.

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18526/DRVB/de/Inhalt/Beratung/rehaberatungsdienst/rehaberatungsdienst/rehaberatungsdienstadressen.html

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 22. Juni 2007 16:43

Rentenversicherung tritt ein, wenn die Berufsgeossenschaft nicht eintritt. Bei Arbeitsbedingten erkrankungen ist für solche Sachen die BG zuständig.

Kommentar von Lissa am 22. Juni 2007 16:54

Woraus liest du, dass es eine arbeitsbedingte Erkrankung ist?


Indy72
beantwortet von Indy72 am 22. Juni 2007 16:40
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Ich würde auf jeden Fall warten, is ich gekündigt werde. Sonst kriegt mann eine Sperre von mindestens 6 Wochen beil ALG I. Einerseits darfst Du nicht gekündigt werden, während Du krangeschrieben bist. Wenn Du jedoch andererseits die Firma freiwillig verlassen möchtest, dann sprich mit Deinem Chef, er möge Dich "aus betrieblichen Gründen" kündigen, nachdem Du Deine Krankschreibung nicht mehr verlänger hast. Eine andere Alternative wäre, sich 6 Monate lang ununterbroche Krankschreiben zu lassen. Dann wird man von der Krankenkasse oder Berufsgenosenschaft vorübergehend Berufsunfähig (oder eben "gesund") geschrieben. Die Berufsgenossenschaft würde Sie dann bei einer nachgewiesen Berufsunfähigkeit umschulen, auf dass Sie wiederins Berufsleben zurückkehren. Solange Sie an einem Stück Krank sind, ist das dem Arbeitgeber egal, weil ab der 6-ten Krankheitswoche die Krankenkasse Sie bezahlt und nicht mehr der Arbeitrgeber. Er würde sich vielmehr ärgern würden Sie wiederholt kurz Krankmachen.


anonym
beantwortet von Julali am 22. Juni 2007 17:01
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Wenn Du chronisch krank bist versuche doch eine Schwerbeschädigung beim Versorgungsamt zu beantragen. das ist hilfreich, ausserdem kann man dann ab Antragsstellung den Berufsbegleitenden Dienst in Anspruch nehmen die kennen sich gut aus in allen Beruflichen und Rehabilitationsfragen Gut wäre Auch eine Medizinische Reha über den Rentenversicherungsträger zu beantragen dort kümmert man sich auch um den Wiedereinstieg


fraurammstein1
beantwortet von fraurammstein1 am 22. Juni 2007 17:15
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Kommt drauf an, aus welchen Gründen Du kündigen möchtest. Wenn es nachweisbar ist, dass Du aufgrund Deiner Arbeit erkrankt bist, kannst Du Dir bei der Agentur für Arbeit eine Bescheinigung besorgen, die Dein Arzt ausfüllen muss. Darin steht, dass Dir ärztlich angeraten wurde, zu kündigen. Dann wird Dir das Arbeitslosengeld nicht für 3 Monate gestrichen.

Ich hatte diese Möglichkeit, nachdem ich massiv sexuell belästigt und gemobbt wurde und daraufhin krank wurde. Jedoch hat sich der Arbeitgeber dann doch auf einen Aufhebungsvertrag eingelassen.

Rede mal mit der Agentur für Arbeit und Deinem Arzt über diese Möglichkeit.

Viel Glück wünsche ich Dir!!


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