jeanie1005 am 18.03.2008 um 14:46 Uhr
Ich bin hauptberuflich Physiotherapeutin und werde demnächst zusätzlich freiberuflich im studio aerobickurse geben.Stelle ich die mit oder ohne Mwst. in Rechnung.Std lohn ist jetzt 20€-mache das grade noch als 400€job.
mein Bruttojahresgehalt in der Praxis leigt bei 16.700 € - mache da wöchentlich 30 std.
wer weiss bescheid und kann helfen?? danke

Wenn Dein Umsatz mit der freiberuflichen Tätigkeit 17.500 Euro nicht übersteigt, bist Du nicht Umsatzsteuerpflichtig. Auf deinen Abrechnungen sollte das z.B. so vermerkt sein:
Umsatzsteuerbefreit gemäss § 19 (1) UStG Steuernr. (Deine Steuernummer)
Die 17.500 Euro im Jahr natürlich...
DH. Genau das wollte ich auch schreiben!
welche möglichkeiten bleiben mir denn, wenn ich darüber komme.. bzw wie rechne ich dann ab? habe aus der freiberuflertätigkeit ca 600€ im monat raus...
Wenn Du darüberkommst wird eine Anmeldung zur Umsatzsteuer fällig - und zwar für das darauffolgende Jahr. Ich an deiner Stelle würde es so einrichten, dass ich mit der freiberuflichen Tätigkeit da einfach nicht drüberhinauskomme - wenn es sich vermeiden lässt. Es nutzt nichts, wenn Du vielleicht 18.000 Euro einnimmst und dann aber im darauffolgenden Jahr für 12.000 noch Umsatzsteuer zahlen musst. Lohnen wird es sich erst dann, wenn Du garantiert jedes Jahr erheblich über 17.500 freiberuflich verdienst. Aber bei 600 pro Monat kommst Du ja gerade mal auf 7.200,-. Du darfst Deine Einkünfte aus einer Festanstellung nämlich NICHT mit dazurechnen....
Oh vielen dank, das hilft mir echt weiter:-)) Würdest du denn eher dazu raten eine neue Steuernummer zu nehmen oder die gleiche aus der Festanstellung?? Ich danke dir vielmals...Janine
Das entscheidet das FA. Du meldest Deine Tätigkeit an (Fragebogen gibts auch im Internet unter finanzamt.de) und die sagen Dir ob neue oder gebrauchte Steuernummer (wird aber die alte sein).
Auch von mir die Info: Das ist deine bisherige Steuernummer - Deine Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit werden mit einem zusätzlichen Formular in Deine Stuererklärung(Anlage GSE) integriert. Und die Tätigkeit muss m.E. nicht extra beim Finanzamt angemeldet werden, das das ja aus Deiner Steuererklärung ersichtlich ist, was Du machst.