Meine Freundin zieht demnächst mit in meine Eigentumswohnung ein. Hochzeit ist nicht geplant, aber falls mir mal was passiert, soll sie die Wohnung erben. Wie ist das denn in Sachen Erbschaftssteuer? Wäre es besser die Wohnung zur Hälfte auf sie zu übertragen?
das regelt auch ein Testament (und das kannst du, falls es doch mal anders sein soll, auch wieder ändern)! Es ist natürlich löblich, eine Wohnung anteilig zu übertragen, Steuerauskünfte solltest du dir immer vom Fachmann holen (das ist zu kompliziert, als irgendwelche Laien im Internet zu befragen)

ARD Ratgeber Recht: Fragen und Antworten zum Thema Erben und Vererben http://kuerzer.de/f3mvV7yAO
Überschreiben ist für immer und macht daher keinen Sinn. Ist dann ja eine Schenkung. Steuerbegünstigt erben kann sie als deine Ehefrau. Okay okay, ... fragt sich, wobei man(n) günstiger wegkommt :-)
Überschreiben könnte man zum Preis der anteiligen Hypothekenraten - dann ist es zumindest keine Schenkung mehr.
Den Erbfall kannst Du im Testament regeln. Bei der Erbschaftssteuer allerdings ist sei einfach eine "fremde" Person, hat also nicht ähnliche günstige Freibeträge wie ein naher Angehöriger.
Wenn Du ihr die Hälfte der Wohnung überträgst - mit Grundbucheintrag, unter Beteiligung eines Notars, entstehen Kosten. Das sollte man mitbedenken.
Und wenn Eure Beziehung mal doch nicht hält, hat sie den Anteil an der Wohnung trotzdem.
Ein anderer Gedanke ist: Du möchtest sie an den Kosten für die Wohnung beteiligen - und vielleicht nicht nur an den Verbrauchskosten ("Nebenkosten"), sondern auch an den Hypothekenraten. Dann wäre es nur fair, ihr einen Teil zu überschreiben.

erben hat nur echten sinn, wenn man auch heiratet, denn falls unverheiratet ist damit zu rechnen, dass die steuer relativ hoch ausfällt.
super Antwort. DH!
mit dem testament ist man auf jeden fall flexibler DH