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Soll ich meine Eigentumswohnung zur Hälfte auf meine Freundin überschreiben?

gefragt von Bakerman am 07.02.2008 um 14:47 Uhr

Meine Freundin zieht demnächst mit in meine Eigentumswohnung ein. Hochzeit ist nicht geplant, aber falls mir mal was passiert, soll sie die Wohnung erben. Wie ist das denn in Sachen Erbschaftssteuer? Wäre es besser die Wohnung zur Hälfte auf sie zu übertragen?


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anonym
beantwortet von benutzer27 am 7. Februar 2008 14:47
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das regelt auch ein Testament (und das kannst du, falls es doch mal anders sein soll, auch wieder ändern)! Es ist natürlich löblich, eine Wohnung anteilig zu übertragen, Steuerauskünfte solltest du dir immer vom Fachmann holen (das ist zu kompliziert, als irgendwelche Laien im Internet zu befragen)

Kommentar von D0515a06384727a8135c03f2aa8e5d40smallTaraa am 7. Februar 2008 14:48

super Antwort. DH!

Kommentar von Simple_avatar2smalljefferson am 7. Februar 2008 14:58

mit dem testament ist man auf jeden fall flexibler DH


tradaix
beantwortet von tradaix am 7. Februar 2008 14:57
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ARD Ratgeber Recht: Fragen und Antworten zum Thema Erben und Vererben http://kuerzer.de/f3mvV7yAO


anonym
beantwortet von ArnoNestler am 7. Februar 2008 14:54
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Überschreiben ist für immer und macht daher keinen Sinn. Ist dann ja eine Schenkung. Steuerbegünstigt erben kann sie als deine Ehefrau. Okay okay, ... fragt sich, wobei man(n) günstiger wegkommt :-)

Kommentar von Simple_avatar4smallanjanni am 7. Februar 2008 14:57

Überschreiben könnte man zum Preis der anteiligen Hypothekenraten - dann ist es zumindest keine Schenkung mehr.


anjanni
beantwortet von anjanni am 7. Februar 2008 14:55
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Den Erbfall kannst Du im Testament regeln. Bei der Erbschaftssteuer allerdings ist sei einfach eine "fremde" Person, hat also nicht ähnliche günstige Freibeträge wie ein naher Angehöriger.

Wenn Du ihr die Hälfte der Wohnung überträgst - mit Grundbucheintrag, unter Beteiligung eines Notars, entstehen Kosten. Das sollte man mitbedenken.

Und wenn Eure Beziehung mal doch nicht hält, hat sie den Anteil an der Wohnung trotzdem.

Ein anderer Gedanke ist: Du möchtest sie an den Kosten für die Wohnung beteiligen - und vielleicht nicht nur an den Verbrauchskosten ("Nebenkosten"), sondern auch an den Hypothekenraten. Dann wäre es nur fair, ihr einen Teil zu überschreiben.


curator
beantwortet von curator am 16. April 2008 13:39
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erben hat nur echten sinn, wenn man auch heiratet, denn falls unverheiratet ist damit zu rechnen, dass die steuer relativ hoch ausfällt.







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