Simmi821 am 03.02.2009 um 15:01 Uhr
Der Markt für Druckertoner ist ja hart umkämpft.... Unsere Firma kauft prinzipiell nur Original-Brother-Toner und Trommeln ein. Nun haben wir bei einer Firma XYZ ein Angebot genutzt, die uns diesen Toner etwas günstiger verkauft. Nach Rückfrage wurde uns versichert, es sind Originale, nur ein anderer Hersteller "lol". Soweit okay. Als wir allerdings jetzt die Trommel unseres Brothergerätes austauschten, stellten wir fest, dass die von der Fa. XYZ gelieferte NEUE Trommel zerkratzt (Label vernichtet) und einige Stellen mit Aufklebern überklebt waren. Nach Reklamation und langer Diskussion (die wollten uns wirklich weismachen, dass wir eine NEUE Trommel gekauft haben!!!) kann ich die Trommel zurückschicken, bekomme auch eine Gutschrift, allerdings nur zur Verrechnung. Nun wollte ich natürlich unser Geld irgendwie zurück und habe bei denen ausdrücklich eine Original-Brother-Trommel bestellt. Was kam?? Wieder das Gleiche, sprich eine zerkratzte und unkenntlich gemachte ehemalige Brothertrommel zum Preis vom sage und schreibe 131,00 EUR (die Original kostet etwa soviel - je nach Angebot)!!
Soll ich die wegen Betruges und unlauterem Wettbewerb anzeigen? Bei der Polizei oder wo?

Jawohl!
Polizei, Verbraucherzentrale, oder was auch immer...
Hetz denen auf den Hals was geht.

ich weiss zwar nicht wie oder wo, aber ich würde schon was unternehmen das sowas eingestellt wird.
auf jeden Fall solltest du es bekannt machen.Geh mal zur Verbraucherzentrale-die können sicherlich weiterhelfen.
Polizei Strafanzeige wegen Betrug stellen und Beweismaterial sichern. Notfalls noch ein Anwalt zuziehen, aber das würde wieder nur was kosten.

Hallo, mal kurz zur Information (weil ich denke, dass man ein Thema auch abschließen sollte): Habe heute Strafanzeige bei der Polizei gemacht und den Fall auch bei der IHK gemeldet. Die IHK spricht allerdings nur eine Rüge aus, was bei der Anzeige rauskommt, muss man abwarten. Danke für Eure Meinungen! Gruss Simone
Simmi821 am 26. Juni 2009 12:37 Die Anzeige hat leider nichts gebracht. Deshalb haben wir per Mahnverfahren beim Amtsgericht die Summe für die Trommeln eingeklagt. Es wird nun wegen der geringen Summe von rund 250,00 EUR per schriflichem Verfahren entschieden. Wir warten auf das Urteil, dass bis 30.07.2009 kommen soll. Da bin ich mal gespannt!!!
Simmi821 am 14. August 2009 12:24 Nicht so wie gewünscht gelaufen... das Gericht strebt einen Vergleich an. Mal sehen, wie sich mein Chef entscheiden wird.