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Soll das Jugendsexualstrafrecht gelockert oder verschärft werden? (rechtspolitische Gedanken zum Fall Marco)

gefragt von MathiasMuenchMathiasMuench am 10.01.2008 um 21:34 Uhr

Schärfere Gesetze gegen Jugendliche fordern Politiker vor der Wahl. Gleichzeitig gibt es eine massenhafte Sympathie für einen jugendlichen Straftäter (17), der im Urlaub mutmaßlich ein Kind (13) sexuell missbraucht hat. Seit der letzten Gesetzesverschärfung ist jeder Zungenkuss, jeder intime Körperkontakt zwischen einem Teenager ab 14 Jahren und einem Teenager unter 14 absolut verboten. Einen „minder schweren Fall“ gibt es selbst dann nicht, wenn der Jüngere einverstanden ist oder den Kuss usw. selbst initiiert hat. Zwei 13-Jährige müssen ihren Intimkontakt abbrechen, sobald einer 14 wird. Sonst wird der Ältere bestraft.

Ist das gerechtfertigt oder sollte das Strafrecht gelockert werden?

10 Stimmen : Strafrecht lockern: Richter sollten hier von Strafe absehen können. (3) ; Das Gesetz ist so in Ordnung, der Schutz der Kinder geht vor. (1) ; Sexueller Missbrauch durch Jugendliche sollte härter bestraft werden. (0) ; Etwas anderes: ... (6)

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Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 10. Januar 2008 21:36
9x
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Wie wäre es denn mit einem Keuschheitsgürtel für Kinder. Den Schlüssel aht der ortsansässige Pfarrer...

Hört doch endlich auf, immer nach mehr Strafen zu schreien - fangt endlich bei den Ursachen an!

abgestimmt für: Etwas anderes: ...
Kommentar von 90f92606364457cf9115c8543f6206besmallsolf1 am 10. Januar 2008 21:39

DH..alle Achtung! Was vom Besten was ich je hier gelesen hab! Danke!!!

Kommentar von Simple_avatar4smallMathiasMuench am 10. Januar 2008 23:23

Dank & DH.

Kommentar von Nordfriesin am 11. Januar 2008 18:48

DH!


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 10. Januar 2008 22:30
7x
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Habe lange überlegt ob ich hier antworte. Möchte mich @xy anschließen, ABER: Ich persönlich glaube nicht, dass Marco einen Missbrauch betrieben hat. Ich denke mal, dass die Mutter der 13-jährigen das ganze anzettelt. Die BEIDEN mochten sich und haben ein bisschen Kontakt gehabt. Wo bitte ist das wirkliche Problem ?

abgestimmt für: Etwas anderes: ...

xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 10. Januar 2008 21:55
4x
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irgendwie passt deine schilderung in deiner frage nicht so ganz zu den antwortmöglichkeiten.

du beschreibst u.a. eindeutig eine teenieliebe und keinen missbrauch.

bei einem echten missbrauch durch jugendliche, bin ich für eine strafverhärtung.

abgestimmt für: Etwas anderes: ...
Kommentar von 90f92606364457cf9115c8543f6206besmallsolf1 am 10. Januar 2008 21:58

Gut gebrüllt, EZ!

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 10. Januar 2008 22:02

ich habe doch nur geflüstert solfi. lg ez

Kommentar von Simple_avatar4smallMathiasMuench am 10. Januar 2008 23:10

Das Problem ist, dass Teenieliebe als "sexueller Missbrauch von Kindern" gilt und bestraft wird, wenn einer von beiden noch nicht 14 ist.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 10. Januar 2008 23:54

in Zukunft auch wenn einer oder sogar beide unter 18 sind!!!!

Kommentar von 4ea81da45faf16ff21374dafe79f8409smallMinax am 10. Januar 2008 22:06

Stimme dir absolut zu, Xy! DH!


Netti
beantwortet von Netti am 10. Januar 2008 21:35
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...es kommt tatsächlich auf die Umstände an

abgestimmt für: Strafrecht lockern: Richter sollten hier von Strafe absehen können.

Qetan
beantwortet von Qetan am 10. Januar 2008 21:35
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abgestimmt für: Das Gesetz ist so in Ordnung, der Schutz der Kinder geht vor.


chicken123
beantwortet von chicken123 am 10. Januar 2008 21:37
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ich denke es kommt immer auf den fall an und wenn es missbrauch ist dann hart durchgreifen

abgestimmt für: Strafrecht lockern: Richter sollten hier von Strafe absehen können.

anonym
beantwortet von simmerl04 am 10. Januar 2008 21:44
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Wie der Fall Marco ja gezeigt hat, muss jeder Fall für sich betrachtet werden.

abgestimmt für: Strafrecht lockern: Richter sollten hier von Strafe absehen können.

vollyhn
beantwortet von vollyhn am 10. Januar 2008 21:56
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Das Gesetz gibt ja schon einen gewissen Spielraum. Z.B. § 184f StGB der folgende Begriffsbestimmung enthält:

Im Sinne dieses Gesetzes sind

1.sexuelle Handlungen nur solche, die im Hinblick auf das jeweils geschützte Rechtsgut von einiger Erheblichkeit sind,

Ein Zungenkuss unter Kids kann vom Richter und vom Staatsanwalt also als unerhebliche "sexuelle" Handlung gewertet werden.

abgestimmt für: Etwas anderes: ...
Kommentar von Simple_avatar4smallMathiasMuench am 10. Januar 2008 23:21

Das stimmt, hier hat der Richter ein Schlupfloch. Überwiegend ist für Rechtsprechung und Literatur beim echten Zungenkuss aber die "Erheblichkeitsschwelle" überschritten.

Kommentar von 21c8a73572ea08c80238ccea3561133esmallvollyhn am 10. Januar 2008 23:32

Wir sollten mal einen Wettbewerb machen, wer den längsten Link schafft ;-)

Kommentar von Simple_avatar4smallMathiasMuench am 11. Januar 2008 00:22

Super Link. Danke dafür und für die interessante Diskussion. Ich habe auch noch etwas gefunden: http://de.wikipedia.org/wiki/AbschaffungdesSexualstrafrechts. Krass, welche Auswüchse solche Überlegungen schon mal entwickelt hatten.

Kommentar von 21c8a73572ea08c80238ccea3561133esmallvollyhn am 11. Januar 2008 08:15

Manche Sachen waren sicher überholt, wie etwa die Strafbarkeit homosexueller Handlungen, obwohl noch eine ganze Weile nach Abschaffung des § 175 Homosexuelle einigermaßen abfällig als "175er" bezeichnet wurden. Die Diskussion um die Aufhebung der Strafbarkeit sexueller Handlungen mit Kindern schlug aber berechtigter Weise hohe Wellen. Die Idee war schon recht abseitig. Zu USA-Verhältnissen müssen wir allerdings auch nicht kommen.


Mismid
beantwortet von Mismid am 10. Januar 2008 23:48
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was die meisten nicht wissen, ist das die neuen Gesetze sehr viel weiter gehen als es die meisten überhaupt glauben. So ist eigentlich Sex unter 18 theoretisch strafbar. Es geht in dem neuen Gesetz nicht um sexuelle Handlungen für unter 14 jährige. Das war und ist schon die ganze Zeit verboten. Auch alleine die Aufklärung Minderjähriger kann in Zukunft schon strafbar sein. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,522396,00.html


Lamai
beantwortet von Lamai am 10. Januar 2008 21:37
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anonym
beantwortet von Nordfriesin am 11. Januar 2008 18:54
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Ursachenbekämpfung sollte Thema Nummer 1 sein!!!! Nichts anderes!!! In den Familien sollte angesetzt werden! Viele Erzieher sehen täglich "Straßenkinder". Im Hort aber auch schon im Kindergarten!!! Ich arbeite im Kindergarten! Bei einem Kind dass scheinbar vernachlässigt wird sind einem die Hände gebunden! Sicher kann man Informationen an das Jugendamt weitergeben aber es passiert nichts solange nichts passiert ist. Erst wenn ein Kindganz sicher Misshandelt wird oder ähnliches greift das Jugendamt ein! Ich habe schon einige Male Alarmstufe Rot! gesehen und mich mit dém Amt in Verbndung gesetzt aber es ist nichts passiert! DA MÜSSTE WAS GRUNDLEGENDES GEÄNDERT WERDEN!!!

abgestimmt für: Etwas anderes: ...

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