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Sohn vom Nachbar wohnt im Keller

gefragt von Manna1902 am 01.08.2008 um 14:30 Uhr

Ist das rechtens???

Der ca. 30 jährige Sohn einer unsere Nachbarn ist aus finaziellen Gründen in den Kellerraum seiner Eltern eingezogen. Es wurde ein Bett und ein Schrank aufgestellt, um im Internet zu surfen wurde eine Leitung direkt vom Telefonverteiler in den Kellerraum verlegt. Vor der Kellertür ist direkt die Gasheizung aufgestellt. Da der Sohn sehr stark raucht, habe ich ein wenig bedenken wenig Sorge bezüglich der Heizung. Des weiteren riecht unsere Wäsche im Trockenraum ab und an nach rauch. Das ganze geht jetzt schon über vier Monate. Der Vermieter hat angeblich sein OK gegeben. Nicht nur der Rauch stört mich, auch verursacht der Sohn Kosten di

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Nebenkosten x 856 rauchen neben Gasheizung x 1 Wohnen im Keller x 1

Witchblade83
beantwortet von Witchblade83 am 1. August 2008 14:32
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In einem Mehrfamilienhaus wohnt der Sohn im Keller? Ich würde sagen, dass das absolut nicht in Ordnung ist. Mal von der Heizung ganz abgesehen. Ich würde mal selbst beim Vermieter nachfragen und ihm auch die Gründe vortragen bzgl. Kosten. Außerdem kann man nicht einfach ein Kabel vom Verteiler in einen Kellerraum legen um im Internet zu surfen. Mir kommt das ganze seeeeehr suspekt vor.


Vollstrecker
beantwortet von Vollstrecker am 1. August 2008 14:35
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Da bessert sich der Vermieter schwarz sein Konto auf. Das würde das Finanzamt bestimmt auch interessieren.


Kermit65
beantwortet von Kermit65 am 1. August 2008 14:34
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Na... wasn das bitteschön? An Deiner Stelle würde ich mal schleunigst den Vermieter anrufen und persönlich nachfragen wie es sich mit dem Kellerbewohner verhält? Erzähle ihm ruhig, dass der da unten Kette raucht und du dir wegen der Heizung Gedanken machst!

Ich bin nicht der Meinung, dass das mit rechten Dingen zu geht!

Ameise

Kommentar von condor56 am 1. August 2008 14:38

ja, und frage den Vermieter auch gleich nach der Versicherung, die er für sein Haus hat... Da wird er garantiert hellhörig!


anonym
beantwortet von Michael1967 am 1. August 2008 14:34
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Soweit ich weiß muß Wohnraum geprüft und genehmigt werden.

http://www.google.de/search?q=keller+wohnraum+genehmigen&btnG=Suche&hl=d...

Kannst du noch schreiben was für Kosten er verursacht? Der Beitrag ist nicht vollständig.


Buegelfee
beantwortet von Buegelfee am 1. August 2008 15:07
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Ich glaube auch du sprichst von einer Gasheizung die man beim Campen benutzt, das ist sowoeso in geschlossenen Räumen verboten!


anonym
beantwortet von FordPrefect am 1. August 2008 14:40
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Rein rechtlich gesehen darf in ein Kellerraum gar nicht als Wohnraum vermietet werden. Souterrain-Wohnungen sind etwas anderes, da sie (wenn ich mich recht erinnere) maximal 1,20m unter Niveau liegen dürfen. Somit kann der Vermieter einer solchen Nutzung eigentlich gar nicht zustimmen. Davon ganz abgesehen ist das Verräuchern der Wäsche den anderen Mietern, die sich vertragskonform verhalten (d.h., den Trockenraum im vorgesehenen Sinn nutzen) nicht zuzumuten. Ich würde dem Vermieter die rechtliche Lage verdeutlichen, und darauf hinweisen, dass ihr Euch vorbehaltet die Miete zu kürzen, sollte die Qualmerei nicht abgestellt werden, da die Nutzung des Trockenraums so nicht möglich ist. Was die Heizung etc. anbelangt, ist das ohne detailliertere Angaben bzw. Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten schwer zu beurteilen. Der Betrieb einer Heizung im angrenzenden Kellerbereich wäre zumindest nicht automatisch problembehaftet, wobei man bei Gasheizungen die Betriebsvorschriften bezüglich der Lüftung und des Luftaustausches beachten muss. Bei Gasheizungen kann es sein, dass derartige Nutzungsänderungen übrigens vom Kaminkehrer abgenommen werden müssen.


1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 1. August 2008 14:35
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Seit wann ist im Keller das Rauchen verboten?

Steht das Verbot im Mietvertrag??

Die Gastherme muß nach aussen dicht sein, denn sonst würde euch das Haus um die Ohren fliegen, sobald jemand nur das Kellerlicht anmacht!!

Und wenn der Vermieter sein OK dazu gegeben hat, geht es Dich eh nichts an!

Kommentar von condor56 am 1. August 2008 14:39

wenn meine Wäsche im Trockenraum nach Rauch stinkt, gehts mich sehr wohl was an.

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 1. August 2008 14:44

Da irrst Du Dich, denn Rauchen ist ein normaler Gebrauch der Wohnung und kann nicht verboten werden. Da angeblich der Vermieter der Sache zugestimmt hat, hat er damit auch das Rauchen in diesem Raum erlaubt! Und was andere Personen in ihren Privaträumen tun, geht Dich nix an, da gibts nix zu rütteln. Selbst wenn Du Dich schwarz ärgerst darüber!

Kommentar von Regenmacher am 1. August 2008 15:04

Stopp 1hoss43

Du redest von der Wohnung, in der das Rauchen erlaubt ist. Hier geht es aber um einen Kellerraum, der zum bewohnten Rauchraum gemacht wurde. Und das ist sehr wohl zu beanstanden.

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 1. August 2008 15:08

Und wenn der Mieter den Kellerraum zum Hobbyraum oder zur privaten Bar einrichtet, darf es auch nicht verboten werden und das Rauchen in privaten Räumen ist nun mal erlaubt und der Kellerraum ist auch ein privater Raum!

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 1. August 2008 15:09

Ergänzung:

Der Kellerraum gehört lt. Mietvertrag zur Wohnung und ist somit ein privater Raum!


andreas48
beantwortet von andreas48 am 1. August 2008 14:32
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ich würde mal unauffällig die Feuerwehr zur Kontrolle einladen..wenn das so ist, wie du das schildest sind das SAlum- und Ghetto-Zustände und was sicherheit und Brandschutz angeht die glatte Note 6

Kommentar von Schattenwolf am 1. August 2008 14:33

Er kann zwar die Feuerwehr einladen, aber unternehmen wird die ganz sicher nichts. Ist ja dafür auch gar nicht zuständig.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 1. August 2008 14:54

doch wenn es eine grobe Gefährdung des Brandschutzes ist, dann MUSS sie was unternéhmen

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 1. August 2008 14:57

Da gibt es keine grobe Gefährdung des Brandschutzes, da die Gastherme nach aussen dicht sein muß, weil sonst schon das einschalten des Kellerlichtes zum Einsturz des Hauses führen würde!

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 1. August 2008 14:59

abwer das Rauchen im Keller in der Nähe von papier, Holz usw...getreu dem Motto, wenn ich einen Hund prügeln will, finde ich immer einen Stock..

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 1. August 2008 15:03

lach Stimmt, aber wenn der Hund beissen will, findet er auch nen Hintern! lach

Im übrigen, wenn der Mieter des Kellers ne private Bar oder Hobby raum einrichtet?? Dann läuft Dein Argument auch wieder ins Leere, da das nicht verboten werden kann. Der Mieter kann und darf die Räume nach seinem Gusto nutzen!

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 1. August 2008 15:30

das schon, aber der Brandschutz hat oberste Priorität


anonym
beantwortet von pflgemama am 27. Januar 2009 00:35
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ist denn keiner da der ihm den weg zum amt zeigt das er eine wohnung bekomt


oarhellger
beantwortet von oarhellger am 1. August 2008 15:16
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Das Wohnen im Kellergeschoss, z.B. Souterrain erfordert eine Deckenhöhe von mindestens 2,50 m. Die in Kellerräumen normal vorhandene Deckenhöhe beträgt jedoch nur 2,30 m. Aus Gründen der Bauafsicht dürfte das Wohnen in den geschilderten Kellerräumen nicht rechtens sein.


Ameise
beantwortet von Ameise am 1. August 2008 14:55
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das riecht nach "Schwarz-Vermietung" ! Ich habe vor 20 Jahren wegen Geldmangels ( Studium ) in einer Dachwohnung gelebt, die extrem schräge Wände hatte, kein "normales" Fenster und kein Bad hatte......... eine Mitmieterin, die auf dem Rathaus gearbeitet hat, sagte zu mir, daß die Wohnung gar nicht vermietet werden darf ! Damit ich nicht wohnungslos werde, hat sie e netterweise für sich behalten.


kevinwelsch
beantwortet von kevinwelsch am 1. August 2008 14:46
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Wenn der Hauseigentümer das erlaubt, geht es dich eigentlich nichts an. Aber da musst du schon mit den Leuten Persönlich sprechen.


magda77
beantwortet von magda77 am 1. August 2008 14:42
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Glaube auch nicht, dass das rechtens ist. Unter anderem klingt das alles etwas makaber. Ich finde es ohnehin eigentümlich mit 30 Jahren noch im Elternhaus zu wohnen. Vielleicht hat die Familie Schwierigkeiten? Stecke doch einfach anonym einen Flyer mit Beratungsstellen (Psychosoziale Dienste, Schuldnerberatung, Lebensberatung, Anonyme Alkoholiker, etc) in den Briefkasten. Vielleicht benötigen sie einen fachlichen Rat! Kann ja sein...

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 1. August 2008 14:54

Könnte aber auch sein, daß dem Sohn die Wohnung wegen Eigenbedarf gekündigt wurde?? Und nun??

Oder der Sohn hat seine Arbeit verloren und ist in Hartz4 gerutscht?? Und nun??

Im übrigen, ich bin mit 44 Jahren zu meiner Mutter gezogen! Was schließt Du nun daraus??

Ich bin bei ihr eingezogen, weil sie nach dem Tod meines Vaters suizidgefährdet war.... So, nun bist Du mit Deiner Vermutung wieder ins Leere gelaufen! Es gibt Dutzende von Gründen, wieso er zu seinen Eltern zog!

Kommentar von A61b3756ced7ec69acac7ec824d98606smallmagda77 am 1. August 2008 15:08

Na klar gibt es nachvollziehbare Gründe wieso man mit 30 Jahren rum noch zuhause wohnt oder wieder zu den Ellis zurückzieht! Aber MEINER Meinung nach ist es seltsam, wenn man beispielsweise mit 40 Jahren rum noch niemals alleine - also ohne Eltern - gewohnt hat.Im übrigen hoffe ich, dass es Du Deiner Mutter helfen konntest!!

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 1. August 2008 15:11

Ich lese aus der Frage, daß der Sohn ausserhalb gewohnt hat und vor 4 Monaten wieder zu seinen Eltern zurück kam!

Ja, danke.


Joshua492
beantwortet von Joshua492 am 1. August 2008 14:36
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Und der VERMIETER weiß davon? Sorry....aber das kann ich niemals glauben....

Würde er tatsächlich davon wissen - dann wäre die Frage nicht hier... 5min-Sache - RAUS !!!


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