Eine Unterhaltspflicht besteht ja wohl, obwohl mein Sohn überhaupt keine Lust hat sich einen Job zu suchen. Weiß jemand wie hoch der Selbsthalt ist, der mir verbleiben muss und was ich evtl. vom Netto abziehen kann um den unterhaltsrelevanten Betrag zu errechnen?

Generell kann man das so nicht sagen. Alter der Kinder? usw.
Gut wäre es, das zuständige OLG zu wissen. Einen Überblick hast du hier:
http://www.treffpunkteltern.de/article.php?sid=381

Wenn Dein Sohn sich nicht in Ausbildung befindet oder ein bestimmtes Alter (ich meine, jetzt auf 25 gesenkt) überschritten hat, bist Du nur zum Notunterhalt verpflichtet.
Es gibt hier keinen konkreten Selbstbehalt, sondern es ist festzustellen, inwieweit es Dir angesichts Deiner gewohnten Lebensführung zumutbar ist.
Die maximale Höhe des Unterhalts - wenn denn ein solcher zu zahlen ist - richtet sich nicht etwa nach der bekannten Düsseldorfer Tabelle, sondern orientiert sich grundsätzlich am Sozialhilfeniveau.
Soviel als kurzer Überblick.

Soweit ich in Erinnerung habe, sind die Eltern nur unterhaltspflichtig, solange der Nachwuchs das 25. Lebenjahr noch nicht beendet und sich noch in Ausbildung befindet. Wenn er arbeitslos ist, dürfte die Ausbildung schon vorbei sein und die Unterhaltspflicht nicht gegeben.
das einzige, was ich mir hier vorstellen kann, ist, dass du einen Kinderzuschlag beantragst, wenn du das Gefühl hast, dass dein eigenes Einkommen zum Unterhalt deines Kindes nicht mehr ausreicht.
Ansonsten zählt dein Kind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres in deine Bedarfsgemeinschaft, und du bist für dieses Kind unterhaltspflichtig.