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Sohn volljährig, arbeitslos:"Mama muss für Unterhalb aufkommen." Wo liegt der Selbstbehalt?

gefragt von silvhei am 05.05.2008 um 21:23 Uhr

Eine Unterhaltspflicht besteht ja wohl, obwohl mein Sohn überhaupt keine Lust hat sich einen Job zu suchen. Weiß jemand wie hoch der Selbsthalt ist, der mir verbleiben muss und was ich evtl. vom Netto abziehen kann um den unterhaltsrelevanten Betrag zu errechnen?

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Recht x 35.323 Finanzen x 23.777 Kinder x 17.991 Unterhalt x 2.073

dock69
beantwortet von dock69 am 5. Mai 2008 23:53
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Soweit ich in Erinnerung habe, sind die Eltern nur unterhaltspflichtig, solange der Nachwuchs das 25. Lebenjahr noch nicht beendet und sich noch in Ausbildung befindet. Wenn er arbeitslos ist, dürfte die Ausbildung schon vorbei sein und die Unterhaltspflicht nicht gegeben.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 5. Mai 2008 21:35
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Wenn Dein Sohn sich nicht in Ausbildung befindet oder ein bestimmtes Alter (ich meine, jetzt auf 25 gesenkt) überschritten hat, bist Du nur zum Notunterhalt verpflichtet.

Es gibt hier keinen konkreten Selbstbehalt, sondern es ist festzustellen, inwieweit es Dir angesichts Deiner gewohnten Lebensführung zumutbar ist.

Die maximale Höhe des Unterhalts - wenn denn ein solcher zu zahlen ist - richtet sich nicht etwa nach der bekannten Düsseldorfer Tabelle, sondern orientiert sich grundsätzlich am Sozialhilfeniveau.

Soviel als kurzer Überblick.


marxx
beantwortet von marxx am 5. Mai 2008 21:27
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Generell kann man das so nicht sagen. Alter der Kinder? usw.
Gut wäre es, das zuständige OLG zu wissen. Einen Überblick hast du hier:
http://www.treffpunkteltern.de/article.php?sid=381


nero070
beantwortet von nero070 am 5. Februar 2009 12:22
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Wenn Sohn volljährig ist und nicht in Ausbildung besteht kein Anspruch auf Unterhalt. Auch kein "Notunterhalt" sowas gibt es nicht.


fraggle16
beantwortet von fraggle16 am 7. Mai 2008 10:57
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das einzige, was ich mir hier vorstellen kann, ist, dass du einen Kinderzuschlag beantragst, wenn du das Gefühl hast, dass dein eigenes Einkommen zum Unterhalt deines Kindes nicht mehr ausreicht.

Ansonsten zählt dein Kind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres in deine Bedarfsgemeinschaft, und du bist für dieses Kind unterhaltspflichtig.


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